HIERMIT MELDE ICH VERBINDLICH AN TERMIN, ORT, DAUER BY170706 Mittwoch, 17. Mai 2017 Eden Hotel Wolff Arnulfstraße 4 80335 München Telefon: 089 55 1150 Beginn: 10:00 Uhr Ende: 16:30 Uhr TEILNAHMEGEBÜHREN 320,00 € für Mitglieder des vhw 385,00 € für Nichtmitglieder Die Teilnahmegebühren sind nach Erhalt der Rechnung vor Beginn der Veranstaltung ohne Abzug auf das Konto bei der Sparkasse KölnBonn, IBAN: DE59 3705 0198 0001 2098 16, BIC: COLSDE33XXX unter Angabe der Rechnungs- und Kundennummer zu zahlen. In den Teilnahmegebühren sind eine Materialsammlung, das Mittagessen, Getränke/Kaffee/Tee während der Pausen enthalten. Seminar Wasserrechtliche Verfahren bei Bewilligung und Planfeststellung und Verschlechterungsverbot nach WRRL Ihre An- oder Abmeldungen erbitten wir schriftlich per Post, Fax oder E-Mail an den vhw e.V., Zentrale Seminarverwaltung, Fritschestr. 27/28, 10585 Berlin, Fax: 030 390473-690, [email protected], oder buchen Sie im Internet unter www.vhw.de. Senden Sie uns Ihre Anmeldung möglichst unter Benutzung des anhängenden Anmeldeformulars zu. Die Anmeldung ist verbindlich. Nach Eingang der Anmeldung erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung mit einer Anreise beschreibung sowie eine Rechnung. Bei fehlender Abmeldung, Stornierung weniger als 1 Werktag vor Veranstaltungsbeginn oder auch nur zeitweiser Teilnahme ist die volle Teilnahmegebühr zu zahlen. Bei einer Abmeldung, die nicht wenigstens 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn in Schriftform erfolgt, sind 50 % der Teilnahmegebühr zu entrichten. Ein kostenfreier Teilnehmertausch ist bis Veranstaltungsbeginn möglich. Wir bitten um Verständnis, dass wir uns Programmänderungen, Referentenoder auch Ortswechsel sowie die Absage von Veranstaltungen vorbehalten müssen. In jedem Fall sind wir bemüht, Ihnen Absagen oder notwendige Änderungen so rechtzeitig wie möglich mitzuteilen. Müssen wir eine Ver anstaltung absagen, erstatten wir die bezahlte Teilnahmegebühr. Weiter gehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Gerichtsstand ist Bonn. vhw – Bundesverband für Wohnen und Stadtentwicklung e.V. Geschäftsstelle Bayern Rosenbuschstr. 6 · 80538 München · Telefon: 089 291639-30 Fax: 089 291639-32 · E-Mail: [email protected] www.vhw.de Mittwoch 17. Mai 2017 München Titelmotiv: © Daniel Ernst - Fotolia.com PLZ/Ort Straße Name Institution vhw – Bundesverband für Wohnen und Stadtentwicklung e.V. Zentrale Seminarverwaltung Fritschestraße 27/28 10585 Berlin Fax: 030 390473-690 Absender: ANMELDUNG / ABMELDUNG www.vhw.de GUTE GRÜNDE FÜR IHRE TEILNAHME Wasserrechtsverfahren für die Erteilung einer Bewilligung oder Planfeststellung sind Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung. Ihre Durchführung bedarf einer sicheren Anwendung der verfahrensrechtlichen Vorschriften, sollen nicht bereits Verfahrensfehler zur Anfechtbarkeit einer mühsam erarbeiteten Entscheidung führen. Frühe Öffentlichkeitsbeteiligung, Internetveröffentlichung, fristgebundene Durchführung des Anhörungsverfahrens sind weiter zu beachtende Punkte, die mit der Änderung des Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetzes nunmehr auch in Bayern umgesetzt sind. Ob und wie diese Änderungen für wasserrechtliche Verfahren von Bedeutung sind, soll neben der Darstellung des gesamten Verwaltungsverfahrens aufgezeigt werden. Zudem hat der Europäische Gerichtshof mit Urteil vom 15.10.2015 in der Rechtssache C-173/14 mehrere verwaltungsrechtliche Verfahrensbestimmungen mit Bezug zur Umweltverträglichkeitsprüfung als EUrechtswidrig eingestuft. Insbesondere die Präklusionsvorschriften des § 73 Abs. 4 VwVfG und § 2 Abs. 3 UmwRG wurden beanstandet. Bei wasserrechtlichen Verfahren mit Bezug zur Umweltverträglichkeitsprüfung gilt es diese Rechtsprechung zu beachten. Schließlich hat der EuGH mit Urteil vom 1.7.2015 Rechtssache das Verschlechterungsverbot der Wasserrahmenrichtlinie als Genehmigungsvoraussetzung näher präzisiert und Regeln für dessen Prüfung sowie für Ausnahmen aufgestellt. Das BVerwG hat mit Urteil vom 11.08.2016 die europarechtlichen Vorgaben für den bundesrechtlichen Vollzug näher präzisiert. Damit sind Auslegungsregeln gegeben, die in jedem Wasserrechtsverfahren von Bedeutung sein können. In unserem Seminar werden Ihnen die gesetzlichen Grundlagen für eine rechtssichere und effiziente Durchführung wasserrechtlicher Verfahren bei Bewilligung, gehobener Erlaubnis und Planfeststellung dargelegt. Die aktuellen Änderungen im Verfahrensrecht werden erläutert und anhand aktueller Rechtsprechung verdeutlicht. Die Anwendungsvoraussetzungen für das Verschlechterungsverbot bzw. Verbesserungsgebot werden dargestellt und Lösungsmöglichkeiten für Anwendungsfälle aufgezeigt. IHR REFERENT Ulrich Drost Ministerialrat a.D. im Bayer. Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz, ehem. Leiter des Referats Wasserrecht. Autor des Kommentars „Das neue Wasserrecht in Bayern“ und des Lehrbuchs „Das neue Wasserrecht“ sowie sonstiger zahlreicher Veröffentlichungen zum Wasserrecht AUF DEM SEMINAR TREFFEN SIE Mitarbeiter von Landesbehörden, Leiter und Mitarbeiter der Bau-, Planungsund Umweltämter der Städte, Gemeinden und Landratsämter, Fachleute aus Planungsbüros, Rechtsanwälte, Mitarbeiter von Unternehmen der Wasserversorgung sowie Experten von Verbänden, Entscheidungsgremien und Kammern. PROGRAMMABLAUF Wasserrechtliche Verfahren bei Bewilligung und Planfeststellung und Verschlechterungsverbot nach WRRL 10:00 Uhr Beginn des Seminars A. Verfahrensrecht I. Überblick wasserrechtlicher Verfahren • Verfahrensarten im Wasserrecht; Verfahren für Bewilligung und gehobene Erlaubnis; Planfeststellungsverfahren - Plangenehmigungsverfahren für einen Gewässerausbau; Antragskollision II. Änderungen des Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetzes • Frühe Öffentlichkeitsbeteiligung; Internetveröffentlichung; verfahrensrechtliche Gleichstellung von anerkannten Umweltund Naturschutzvereinigungen mit Betroffenen; fristgebundene Durchführung des Anhörungsverfahrens III.Verfahrensphasen • Vorphase – Antragskonferenz und -beratung – Frühe Öffentlichkeitsbeteiligung • Verfahrenseinleitung –Rechtliche und technische Vorprüfung • Sachverhaltsermittlung –Beteiligung Träger öffentlicher Belange –Beteiligung Umwelt- und Naturschutzvereinigungen – Beteiligung der Öffentlichkeit – Erörterungstermin • Verfahrensabschluss – Bekanntgabe IV. Beteiligte am Verfahren • Vorhabenträger; Anhörungsbehörde und Planfeststellungsbehörde; Standortgemeinde; Umwelt- und Naturschutzvereinigungen; Betroffene V. Präklusion und Rechtsschutzmöglichkeiten B.Materielles Recht I. Verschlechterungsverbot, Verbesserungsgebot • Rechtsgrundlagen der WRRL; Umsetzung der WRRL im WHG; Status Quo- und Zustandsklassentheorie • Bisherige Rechtsprechung des BVerwG; Rechtsprechung des EUGH; neue Rechtsprechung des BVerwG II. Lösungsmöglichkeiten bei festgestellter Verschlechterung • Vorgaben der WRRL; Vorgaben des WHG • Verwaltungsvorschriften • Ausnahmen 16:30 Uhr Ende des Seminars 11:15 bis 11:30 Uhr Kaffeepause 13:00 bis 14:00 Uhr Gemeinsames Mittagessen 15:15 bis 15:30 Uhr Kaffeepause HIERMIT MELDE ICH VERBINDLICH AN Wasserrechtliche Verfahren bei Bewilligung und Planfeststellung und Verschlechterungsverbot nach WRRL BY170706, Mittwoch, 17. Mai 2017, München Name, Vorname Dienstbezeichnung Amt / Abteilung TelefonE-Mail Name, Vorname Dienstbezeichnung Amt / Abteilung TelefonE-Mail Name, Vorname Dienstbezeichnung Amt / Abteilung TelefonE-Mail Rechnungsadresse Straße PLZ / Ort Telefon / Fax E-Mail Datum Unterschrift Oder melden Sie sich per E-Mail an: [email protected] Weitere Informationen unter www.vhw.de
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