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HIERMIT MELDE ICH VERBINDLICH AN
TERMIN, ORT, DAUER
BY170706
Mittwoch, 17. Mai 2017
Eden Hotel Wolff
Arnulfstraße 4
80335 München
Telefon: 089 55 1150
Beginn: 10:00 Uhr
Ende: 16:30 Uhr
TEILNAHMEGEBÜHREN
320,00 € für Mitglieder des vhw
385,00 € für Nichtmitglieder
Die Teilnahmegebühren sind nach
Erhalt der Rechnung vor Beginn der
Veranstaltung ohne Abzug auf das
Konto bei der Sparkasse KölnBonn,
IBAN: DE59 3705 0198 0001 2098 16,
BIC: COLSDE33XXX unter Angabe
der Rechnungs- und Kundennummer
zu zahlen.
In den Teilnahmegebühren sind eine
Materialsammlung, das Mittagessen,
Getränke/Kaffee/Tee während der
Pausen enthalten.
Seminar
Wasserrechtliche Verfahren
bei Bewilligung und
Planfeststellung und
Verschlechterungsverbot
nach WRRL
Ihre An- oder Abmeldungen erbitten wir schriftlich per Post, Fax oder E-Mail
an den vhw e.V., Zentrale Seminarverwaltung, Fritschestr. 27/28, 10585 Berlin, Fax: 030 390473-690, [email protected], oder buchen Sie im Internet
unter www.vhw.de.
Senden Sie uns Ihre Anmeldung möglichst unter Benutzung des anhängenden Anmeldeformulars zu. Die Anmeldung ist verbindlich. Nach Eingang der
Anmeldung erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung mit einer Anreise­
beschreibung sowie eine Rechnung. Bei fehlender Abmeldung, Stornierung
weniger als 1 Werktag vor Veranstaltungsbeginn oder auch nur zeitweiser
Teilnahme ist die volle Teilnahmegebühr zu zahlen. Bei einer Abmeldung, die
nicht wenigstens 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn in Schriftform erfolgt, sind
50 % der Teilnahmegebühr zu entrichten. Ein kostenfreier Teilnehmertausch
ist bis Veranstaltungsbeginn möglich.
Wir bitten um Verständnis, dass wir uns Programmänderungen, Referentenoder auch Ortswechsel sowie die Absage von Veranstaltungen vorbehalten
müssen. In jedem Fall sind wir bemüht, Ihnen Absagen oder notwendige
Änderungen so rechtzeitig wie möglich mitzuteilen. Müssen wir eine Ver­
anstaltung absagen, erstatten wir die bezahlte Teilnahmegebühr. Weiter­
gehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Gerichtsstand ist Bonn.
vhw – Bundesverband für Wohnen und Stadtentwicklung e.V.
Geschäftsstelle Bayern
Rosenbuschstr. 6 · 80538 München · Telefon: 089 291639-30
Fax: 089 291639-32 · E-Mail: [email protected]
www.vhw.de
Mittwoch
17. Mai 2017
München
Titelmotiv: © Daniel Ernst - Fotolia.com
PLZ/Ort
Straße
Name
Institution
vhw – Bundesverband für
Wohnen und Stadtentwicklung e.V.
Zentrale Seminarverwaltung
Fritschestraße 27/­28
10585 Berlin
Fax: 030 390473-690
Absender:
ANMELDUNG / ABMELDUNG
www.vhw.de
GUTE GRÜNDE FÜR IHRE TEILNAHME
Wasserrechtsverfahren für die Erteilung einer Bewilligung oder Planfeststellung sind Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung. Ihre Durchführung bedarf
einer sicheren Anwendung der verfahrensrechtlichen Vorschriften, sollen
nicht bereits Verfahrensfehler zur Anfechtbarkeit einer mühsam erarbeiteten
Entscheidung führen. Frühe Öffentlichkeitsbeteiligung, Internetveröffentlichung, fristgebundene Durchführung des Anhörungsverfahrens sind weiter
zu beachtende Punkte, die mit der Änderung des Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetzes nunmehr auch in Bayern umgesetzt sind. Ob
und wie diese Änderungen für wasserrechtliche Verfahren von Bedeutung
sind, soll neben der Darstellung des gesamten Verwaltungsverfahrens aufgezeigt werden.
Zudem hat der Europäische Gerichtshof mit Urteil vom 15.10.2015 in der
Rechtssache C-173/14 mehrere verwaltungsrechtliche Verfahrensbestimmungen mit Bezug zur Umweltverträglichkeitsprüfung als EUrechtswidrig eingestuft. Insbesondere die Präklusionsvorschriften des
§ 73 Abs. 4 VwVfG und § 2 Abs. 3 UmwRG wurden beanstandet. Bei wasserrechtlichen Verfahren mit Bezug zur Umweltverträglichkeitsprüfung gilt
es diese Rechtsprechung zu beachten.
Schließlich hat der EuGH mit Urteil vom 1.7.2015 Rechtssache das Verschlechterungsverbot der Wasserrahmenrichtlinie als Genehmigungsvoraussetzung näher präzisiert und Regeln für dessen Prüfung sowie für Ausnahmen aufgestellt. Das BVerwG hat mit Urteil vom 11.08.2016 die
europarechtlichen Vorgaben für den bundesrechtlichen Vollzug näher präzisiert. Damit sind Auslegungsregeln gegeben, die in jedem Wasserrechtsverfahren von Bedeutung sein können.
In unserem Seminar werden Ihnen die gesetzlichen Grundlagen für eine
rechtssichere und effiziente Durchführung wasserrechtlicher Verfahren bei
Bewilligung, gehobener Erlaubnis und Planfeststellung dargelegt. Die aktuellen Änderungen im Verfahrensrecht werden erläutert und anhand aktueller Rechtsprechung verdeutlicht. Die Anwendungsvoraussetzungen für das
Verschlechterungsverbot bzw. Verbesserungsgebot werden dargestellt und
Lösungsmöglichkeiten für Anwendungsfälle aufgezeigt.
IHR REFERENT
Ulrich Drost
Ministerialrat a.D. im Bayer. Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz, ehem. Leiter des Referats
Wasserrecht. Autor des Kommentars „Das neue Wasserrecht in Bayern“ und des Lehrbuchs „Das neue Wasserrecht“ sowie sonstiger zahlreicher Veröffentlichungen zum Wasserrecht
AUF DEM SEMINAR TREFFEN SIE
Mitarbeiter von Landesbehörden, Leiter und Mitarbeiter der Bau-, Planungsund Umweltämter der Städte, Gemeinden und Landratsämter, Fachleute aus
Planungsbüros, Rechtsanwälte, Mitarbeiter von Unternehmen der Wasserversorgung sowie Experten von Verbänden, Entscheidungsgremien und
Kammern.
PROGRAMMABLAUF
Wasserrechtliche Verfahren bei Bewilligung und Planfeststellung
und Verschlechterungsverbot nach WRRL
10:00 Uhr Beginn des Seminars
A. Verfahrensrecht
I. Überblick wasserrechtlicher Verfahren
• Verfahrensarten im Wasserrecht; Verfahren für Bewilligung und
gehobene Erlaubnis; Planfeststellungsverfahren - Plangenehmigungsverfahren für einen Gewässerausbau; Antragskollision
II. Änderungen des Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetzes
• Frühe Öffentlichkeitsbeteiligung; Internetveröffentlichung;
verfahrensrechtliche Gleichstellung von anerkannten Umweltund Naturschutzvereinigungen mit Betroffenen; fristgebundene
Durchführung des Anhörungsverfahrens
III.Verfahrensphasen
• Vorphase
–
Antragskonferenz und -beratung
–
Frühe Öffentlichkeitsbeteiligung
• Verfahrenseinleitung
–Rechtliche und technische Vorprüfung
• Sachverhaltsermittlung
–Beteiligung Träger öffentlicher Belange
–Beteiligung Umwelt- und Naturschutzvereinigungen
–
Beteiligung der Öffentlichkeit
–
Erörterungstermin
• Verfahrensabschluss
–
Bekanntgabe
IV. Beteiligte am Verfahren
• Vorhabenträger; Anhörungsbehörde und Planfeststellungsbehörde; Standortgemeinde; Umwelt- und Naturschutzvereinigungen;
Betroffene
V. Präklusion und Rechtsschutzmöglichkeiten
B.Materielles Recht
I. Verschlechterungsverbot, Verbesserungsgebot
• Rechtsgrundlagen der WRRL; Umsetzung der WRRL im WHG;
Status Quo- und Zustandsklassentheorie
• Bisherige Rechtsprechung des BVerwG; Rechtsprechung des
EUGH; neue Rechtsprechung des BVerwG
II. Lösungsmöglichkeiten bei festgestellter Verschlechterung
• Vorgaben der WRRL; Vorgaben des WHG
• Verwaltungsvorschriften
• Ausnahmen
16:30 Uhr Ende des Seminars
11:15 bis 11:30 Uhr Kaffeepause
13:00 bis 14:00 Uhr Gemeinsames Mittagessen
15:15 bis 15:30 Uhr Kaffeepause
HIERMIT MELDE ICH VERBINDLICH AN
Wasserrechtliche Verfahren bei Bewilligung
und Planfeststellung und Verschlechterungsverbot nach WRRL
BY170706, Mittwoch, 17. Mai 2017, München
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