Programm-Download

HIERMIT MELDE ICH VERBINDLICH AN
TERMIN, ORT, DAUER
NW175071
Donnerstag, 6. April 2017
Mercure Hotel Bochum City
Massenbergstr. 19–21
44787 Bochum
Telefon: 0234 969-0
Beginn: 10:00 Uhr
Ende:
16:30 Uhr
Hinweis:
Das Tagungshaus befindet sich direkt
am Hauptbahnhof Bochum.
TEILNAHMEGEBÜHREN
320,00 € für Mitglieder des vhw
385,00 € für Nichtmitglieder
Die Teilnahmegebühren sind nach
Erhalt der Rechnung vor Beginn der
Veranstaltung ohne Abzug auf das
Konto bei der Sparkasse KölnBonn,
IBAN: DE59370501980001209816,
BIC: COLSDE33XXX unter Angabe
der Rechnungs- und Kundennummer
zu zahlen.
In den Teilnahmegebühren sind eine
Materialsammlung, das Mittagessen,
Getränke/Kaffee/Tee während der
Pausen enthalten.
Praktikerseminar
Das neue Naturschutzgesetz
in NRW 2016
Ihre An- oder Abmeldungen erbitten wir schriftlich per Post, Fax oder E-Mail
an den vhw e. V., Zentrale Seminarverwaltung, Fritschestr. 27/28, 10585 Berlin, Fax: 030 390473-690, [email protected], oder buchen Sie im Internet
unter www.vhw.de.
Senden Sie uns Ihre Anmeldung möglichst unter Benutzung des anhängenden
Anmeldeformulars zu. Die Anmeldung ist verbindlich. Nach Eingang der
Anmeldung erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung mit einer Anreisebeschreibung sowie eine Rechnung. Bei fehlender Abmeldung, Stornierung
weniger als 1 Werktag vor Veranstaltungsbeginn oder auch nur zeitweiser
Teilnahme ist die volle Teilnahmegebühr zu zahlen. Bei einer Abmeldung, die
nicht wenigstens 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn in Schriftform erfolgt, sind
50 % der Teilnahmegebühr zu entrichten. Ein kostenfreier Teilnehmertausch
ist bis Veranstaltungsbeginn möglich.
Wir bitten um Verständnis, dass wir uns Programmänderungen, Referentenoder auch Ortswechsel sowie die Absage von Veranstaltungen vorbehalten
müssen. In jedem Fall sind wir bemüht, Ihnen Absagen oder notwendige
Änderungen so rechtzeitig wie möglich mitzuteilen. Müssen wir eine Veranstaltung absagen, erstatten wir die bezahlte Teilnahmegebühr. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Gerichtsstand ist Bonn.
vhw – Bundesverband für Wohnen und Stadtentwicklung e. V.
Geschäftsstelle Nordrhein-Westfalen
Hinter Hoben 149 · 53129 Bonn · Telefon: 0228 72599-41
Fax: 0228 72599-49 · E-Mail: [email protected]
www.vhw.de
Donnerstag
6. April 2017
Bochum
Titelmotiv: © Amid - Fotolia.com
PLZ/Ort
Straße
Name
Institution
vhw – Bundesverband für
Wohnen und Stadtentwicklung e. V.
Zentrale Seminarverwaltung
Fritschestraße 27/28
10585 Berlin
Fax: 030 390473-690
Absender:
ANMELDUNG / ABMELDUNG
www.vhw.de
GUTE GRÜNDE FÜR IHRE TEILNAHME
Das Landesnaturschutzgesetz Nordrhein-Westfalen ist am 25. November 2016
in Kraft getreten. Neben der wichtigen Rechtsbereinigung durch Streichung
der Regelungen aus dem Landesrecht, die mit dem Inkrafttreten des Bundesnaturschutzgesetzes zum 1. März 2010 nicht mehr anzuwenden waren, bringt
das Gesetz Neuregelungen und Änderungen des bisherigen Landschaftsgesetzes NRW mit sich. Dabei hat das Land von der den Ländern eingeräumten
Abweichungskompetenz Gebrauch gemacht, um bewährte landesrechtliche
Standards zu erhalten und gleichzeitig das Gesetz fortzuentwickeln.
Die Änderungen betreffen unter anderem die Eingriffsregelung, die
Mitwirkungs- und Klagerechte der anerkannten Naturschutzvereinigungen, die Landschaftsbeiräte und den Biotopschutz. Vorgaben
der Biodiversitätsstrategie des Landes wurden in das Gesetz aufgenommen.
Der Grünlandschutz und der Biotopverbund sind gestärkt, Bestimmungen zu
Biosphärenregionen und Naturmonumenten sind getroffen worden. Ein Vorkaufsrecht des Landes ist nun gesetzlich verankert, das auch zugunsten beispielsweise von Naturschutzvereinen bei Veräußerung von Schutzgebietsflächen ausgeübt werden kann.
Ziel des Seminars ist es:
• die wesentlichsten Neuerungen und die Wechselwirkungen von Bundesund Landesrecht vorzustellen und zu erläutern,
• die Veränderungen auf die Planungs- und Genehmigungspraxis und die
Aufgabenstellungen der Städte, Gemeinden und Landkreise darzustellen,
• aktuelle Fragen zum Naturschutz in Nordrhein-Westfalen zu beantworten.
Ihre Fragen zu den genannten Themenkomplexen sind uns bis zu zwei Wochen
vor Seminarbeginn willkommen. Gerne per E-Mail an [email protected].
IHRE REFERENTEN
Peter Berghoff
Leiter des Referats Naturschutzrecht, Forstrecht im Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Naturund Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen,
Düsseldorf
Dr. Marcus Lau
Rechtsanwalt und Partner der auf das Umwelt- und Planungsrecht spezialisierten Rechtsanwaltskanzlei Füßer &
Kollegen in Leipzig; Verfasser zahlreicher einschlägiger
Veröffentlichungen, u.a. „Der Naturschutz in der Bauleitplanung“ (2012), Mitautor des Berliner Kommentars zum
BNatSchG
AUF DEM SEMINAR TREFFEN SIE
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Planungs-, Umwelt- und Naturschutzbehörden, kommunalen Unternehmen, Umwelt- und Nutzerverbänden, Vertreter
der Land- und Forstwirtschaft, Architekten und Ingenieure, Stadt- und Landschaftsplaner sowie Rechtsberater.
PROGRAMMABLAUF
HIERMIT MELDE ICH VERBINDLICH AN
Das neue Naturschutzgesetz in NRW 2016
Das neue Naturschutzgesetz in NRW 2016
10:00 Uhr
Seminarbeginn
Die Referenten tragen wechselseitig im Dialog mit den Teilnehmern/-innen
vor:
1. Grundsystematik des Gesetzes
• Überblick über den wesentlichen Inhalt der einzelnen Abschnitte –
Was hat sich geändert?
• Zusammenspiel des Landesrechts mit dem Bundesnaturschutzgesetz
NW175071, Donnerstag, 6. April 2017, Bochum
Name, Vorname
Dienstbezeichnung
2. Abweichende bzw. ergänzende Regelungen des NatSchG
• Beibehaltung bisheriger Regelungen
• Neuregelungen
Amt / Abteilung
3.
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
Name, Vorname
Ausgewählte Fragestellungen
Grünlandschutz
Gute fachliche Praxis der Forstwirtschaft
Landschaftsplanung
Eingriffsregelung
Biotopverbund
Wildnisentwicklungsgebiete
Gesetzlicher Biotopschutz
Reitregelung
Mitwirkungs- und Klagerechte
Vorkaufsrecht des Landes
Naturschutzbeirat
Telefon
Dienstbezeichnung
Amt / Abteilung
Telefon
E-Mail
Name, Vorname
Dienstbezeichnung
Amt / Abteilung
Telefon
16:30 Uhr
E-Mail
E-Mail
Seminarende
09:30 bis 10:00 Uhr
11:15 bis 11:30 Uhr
13:00 bis 14:00 Uhr
15:15 bis 15:30 Uhr
Begrüßungskaffee
Kaffeepause
Gemeinsames Mittagessen
Kaffeepause
Rechnungsadresse
Straße
Hinweise:
Die Sammlung von Gesetzen und Verordnungen zum BauGB aus dem vhwVerlag enthält u.a. das BNatSchG und das UVPG (Auflage 11/2015).
Über die Veranstaltung stellen wir Ihnen eine Teilnahmebescheinigung
aus geeignet auch zur Vorlage zwecks Anerkennung durch die jeweilige
Rechtsanwaltskammer (§ 15 FAO) oder als Fort- und Weiterbildungsnachweis bei der IK-Bau NRW. Die Anerkennung der Veranstaltung als
Fortbildung für Mitglieder der AKNW wird beantragt.
PLZ / Ort
Telefon / Fax
E-Mail
Datum
Unterschrift
Oder melden Sie sich per E-Mail an: [email protected]
Weitere Informationen unter www.vhw.de