HIERMIT MELDE ICH VERBINDLICH AN TERMIN, ORT, DAUER NW175071 Donnerstag, 6. April 2017 Mercure Hotel Bochum City Massenbergstr. 19–21 44787 Bochum Telefon: 0234 969-0 Beginn: 10:00 Uhr Ende: 16:30 Uhr Hinweis: Das Tagungshaus befindet sich direkt am Hauptbahnhof Bochum. TEILNAHMEGEBÜHREN 320,00 € für Mitglieder des vhw 385,00 € für Nichtmitglieder Die Teilnahmegebühren sind nach Erhalt der Rechnung vor Beginn der Veranstaltung ohne Abzug auf das Konto bei der Sparkasse KölnBonn, IBAN: DE59370501980001209816, BIC: COLSDE33XXX unter Angabe der Rechnungs- und Kundennummer zu zahlen. In den Teilnahmegebühren sind eine Materialsammlung, das Mittagessen, Getränke/Kaffee/Tee während der Pausen enthalten. Praktikerseminar Das neue Naturschutzgesetz in NRW 2016 Ihre An- oder Abmeldungen erbitten wir schriftlich per Post, Fax oder E-Mail an den vhw e. V., Zentrale Seminarverwaltung, Fritschestr. 27/28, 10585 Berlin, Fax: 030 390473-690, [email protected], oder buchen Sie im Internet unter www.vhw.de. Senden Sie uns Ihre Anmeldung möglichst unter Benutzung des anhängenden Anmeldeformulars zu. Die Anmeldung ist verbindlich. Nach Eingang der Anmeldung erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung mit einer Anreisebeschreibung sowie eine Rechnung. Bei fehlender Abmeldung, Stornierung weniger als 1 Werktag vor Veranstaltungsbeginn oder auch nur zeitweiser Teilnahme ist die volle Teilnahmegebühr zu zahlen. Bei einer Abmeldung, die nicht wenigstens 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn in Schriftform erfolgt, sind 50 % der Teilnahmegebühr zu entrichten. Ein kostenfreier Teilnehmertausch ist bis Veranstaltungsbeginn möglich. Wir bitten um Verständnis, dass wir uns Programmänderungen, Referentenoder auch Ortswechsel sowie die Absage von Veranstaltungen vorbehalten müssen. In jedem Fall sind wir bemüht, Ihnen Absagen oder notwendige Änderungen so rechtzeitig wie möglich mitzuteilen. Müssen wir eine Veranstaltung absagen, erstatten wir die bezahlte Teilnahmegebühr. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Gerichtsstand ist Bonn. vhw – Bundesverband für Wohnen und Stadtentwicklung e. V. Geschäftsstelle Nordrhein-Westfalen Hinter Hoben 149 · 53129 Bonn · Telefon: 0228 72599-41 Fax: 0228 72599-49 · E-Mail: [email protected] www.vhw.de Donnerstag 6. April 2017 Bochum Titelmotiv: © Amid - Fotolia.com PLZ/Ort Straße Name Institution vhw – Bundesverband für Wohnen und Stadtentwicklung e. V. Zentrale Seminarverwaltung Fritschestraße 27/28 10585 Berlin Fax: 030 390473-690 Absender: ANMELDUNG / ABMELDUNG www.vhw.de GUTE GRÜNDE FÜR IHRE TEILNAHME Das Landesnaturschutzgesetz Nordrhein-Westfalen ist am 25. November 2016 in Kraft getreten. Neben der wichtigen Rechtsbereinigung durch Streichung der Regelungen aus dem Landesrecht, die mit dem Inkrafttreten des Bundesnaturschutzgesetzes zum 1. März 2010 nicht mehr anzuwenden waren, bringt das Gesetz Neuregelungen und Änderungen des bisherigen Landschaftsgesetzes NRW mit sich. Dabei hat das Land von der den Ländern eingeräumten Abweichungskompetenz Gebrauch gemacht, um bewährte landesrechtliche Standards zu erhalten und gleichzeitig das Gesetz fortzuentwickeln. Die Änderungen betreffen unter anderem die Eingriffsregelung, die Mitwirkungs- und Klagerechte der anerkannten Naturschutzvereinigungen, die Landschaftsbeiräte und den Biotopschutz. Vorgaben der Biodiversitätsstrategie des Landes wurden in das Gesetz aufgenommen. Der Grünlandschutz und der Biotopverbund sind gestärkt, Bestimmungen zu Biosphärenregionen und Naturmonumenten sind getroffen worden. Ein Vorkaufsrecht des Landes ist nun gesetzlich verankert, das auch zugunsten beispielsweise von Naturschutzvereinen bei Veräußerung von Schutzgebietsflächen ausgeübt werden kann. Ziel des Seminars ist es: • die wesentlichsten Neuerungen und die Wechselwirkungen von Bundesund Landesrecht vorzustellen und zu erläutern, • die Veränderungen auf die Planungs- und Genehmigungspraxis und die Aufgabenstellungen der Städte, Gemeinden und Landkreise darzustellen, • aktuelle Fragen zum Naturschutz in Nordrhein-Westfalen zu beantworten. Ihre Fragen zu den genannten Themenkomplexen sind uns bis zu zwei Wochen vor Seminarbeginn willkommen. Gerne per E-Mail an [email protected]. IHRE REFERENTEN Peter Berghoff Leiter des Referats Naturschutzrecht, Forstrecht im Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Naturund Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen, Düsseldorf Dr. Marcus Lau Rechtsanwalt und Partner der auf das Umwelt- und Planungsrecht spezialisierten Rechtsanwaltskanzlei Füßer & Kollegen in Leipzig; Verfasser zahlreicher einschlägiger Veröffentlichungen, u.a. „Der Naturschutz in der Bauleitplanung“ (2012), Mitautor des Berliner Kommentars zum BNatSchG AUF DEM SEMINAR TREFFEN SIE Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Planungs-, Umwelt- und Naturschutzbehörden, kommunalen Unternehmen, Umwelt- und Nutzerverbänden, Vertreter der Land- und Forstwirtschaft, Architekten und Ingenieure, Stadt- und Landschaftsplaner sowie Rechtsberater. PROGRAMMABLAUF HIERMIT MELDE ICH VERBINDLICH AN Das neue Naturschutzgesetz in NRW 2016 Das neue Naturschutzgesetz in NRW 2016 10:00 Uhr Seminarbeginn Die Referenten tragen wechselseitig im Dialog mit den Teilnehmern/-innen vor: 1. Grundsystematik des Gesetzes • Überblick über den wesentlichen Inhalt der einzelnen Abschnitte – Was hat sich geändert? • Zusammenspiel des Landesrechts mit dem Bundesnaturschutzgesetz NW175071, Donnerstag, 6. April 2017, Bochum Name, Vorname Dienstbezeichnung 2. Abweichende bzw. ergänzende Regelungen des NatSchG • Beibehaltung bisheriger Regelungen • Neuregelungen Amt / Abteilung 3. • • • • • • • • • • • Name, Vorname Ausgewählte Fragestellungen Grünlandschutz Gute fachliche Praxis der Forstwirtschaft Landschaftsplanung Eingriffsregelung Biotopverbund Wildnisentwicklungsgebiete Gesetzlicher Biotopschutz Reitregelung Mitwirkungs- und Klagerechte Vorkaufsrecht des Landes Naturschutzbeirat Telefon Dienstbezeichnung Amt / Abteilung Telefon E-Mail Name, Vorname Dienstbezeichnung Amt / Abteilung Telefon 16:30 Uhr E-Mail E-Mail Seminarende 09:30 bis 10:00 Uhr 11:15 bis 11:30 Uhr 13:00 bis 14:00 Uhr 15:15 bis 15:30 Uhr Begrüßungskaffee Kaffeepause Gemeinsames Mittagessen Kaffeepause Rechnungsadresse Straße Hinweise: Die Sammlung von Gesetzen und Verordnungen zum BauGB aus dem vhwVerlag enthält u.a. das BNatSchG und das UVPG (Auflage 11/2015). Über die Veranstaltung stellen wir Ihnen eine Teilnahmebescheinigung aus geeignet auch zur Vorlage zwecks Anerkennung durch die jeweilige Rechtsanwaltskammer (§ 15 FAO) oder als Fort- und Weiterbildungsnachweis bei der IK-Bau NRW. Die Anerkennung der Veranstaltung als Fortbildung für Mitglieder der AKNW wird beantragt. PLZ / Ort Telefon / Fax E-Mail Datum Unterschrift Oder melden Sie sich per E-Mail an: [email protected] Weitere Informationen unter www.vhw.de
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