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HIERMIT MELDE ICH VERBINDLICH AN
TERMIN, ORT, DAUER
NS170509
Mittwoch, 8. März 2017
Loccumer Hof
Kurt Schumacher Straße 14/16
30159 Hannover
Telefon: 0511 12 64-0
Beginn: 10:00 Uhr
Ende: 16:30 Uhr
Hinweis: Das Tagungshaus ist vom
Hauptbahnhof aus in 5 Minuten
fußläufig erreichbar.
TEILNAHMEGEBÜHREN
295,00 € für Mitglieder des vhw
355,00 c für Nichtmitglieder
Die Teilnahmegebühren sind nach
Erhalt der Rechnung vor Beginn der
Veranstaltung ohne Abzug auf das
Konto bei der Sparkasse KölnBonn,
IBAN: DE59 3705 0198 0001 2098 16,
BIC: COLSDE33XXX unter Angabe
der Rechnungs- und Kundennummer
zu zahlen.
In den Teilnahmegebühren sind eine
Materialsammlung, das Mittagessen,
Getränke/Kaffee/Tee während der
Pausen enthalten.
Seminar
Fragen des Straßenverkehrsrechts in Niedersachsen
Ihre An- oder Abmeldungen erbitten wir schriftlich per Post, Fax oder E-Mail
an den vhw e.V., Zentrale Seminarverwaltung, Fritschestr. 27/28, 10585 Berlin, Fax: 030 390473-690, [email protected], oder buchen Sie im Internet
unter www.vhw.de.
Senden Sie uns Ihre Anmeldung möglichst unter Benutzung des anhängenden Anmeldeformulars zu. Die Anmeldung ist verbindlich. Nach Eingang der
Anmeldung erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung mit einer Anreise­
beschreibung sowie eine Rechnung. Bei fehlender Abmeldung, Stornierung
weniger als 1 Werktag vor Veranstaltungsbeginn oder auch nur zeitweiser
Teilnahme ist die volle Teilnahmegebühr zu zahlen. Bei einer Abmeldung, die
nicht wenigstens 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn in Schriftform erfolgt, sind
50 % der Teilnahmegebühr zu entrichten. Ein kostenfreier Teilnehmertausch
ist bis Veranstaltungsbeginn möglich.
Wir bitten um Verständnis, dass wir uns Programmänderungen, Referentenoder auch Ortswechsel sowie die Absage von Veranstaltungen vorbehalten
müssen. In jedem Fall sind wir bemüht, Ihnen Absagen oder notwendige
Änderungen so rechtzeitig wie möglich mitzuteilen. Müssen wir eine Ver­
anstaltung absagen, erstatten wir die bezahlte Teilnahmegebühr. Weiter­
gehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Gerichtsstand ist Bonn.
vhw – Bundesverband für Wohnen und Stadtentwicklung e.V.
Geschäftsstelle Region Nord
Sextrostr. 3–5 · 30169 Hannover · Telefon: 0511 984225-14
Fax: 0511 984225-19 · E-Mail: [email protected]
www.vhw.de
Mittwoch
8. März 2017
Hannover
Titelmotiv: © Artusius - Fotolia.com
PLZ/Ort
Straße
Name
Institution
vhw – Bundesverband für
Wohnen und Stadtentwicklung e.V.
Zentrale Seminarverwaltung
Fritschestraße 27/­28
10585 Berlin
Fax: 030 390473-690
Absender:
ANMELDUNG / ABMELDUNG
www.vhw.de
GUTE GRÜNDE FÜR IHRE TEILNAHME
Zunehmende Verkehrsdichte und oft gegensätzliche Bedürfnisse von Fahrzeug-, Fuß- oder Radverkehr führen in der Praxis zu vielen Problemen mit
reichlich Konfliktpotenzial.
Das Seminar vermittelt Ihnen unter Berücksichtigung der Rechtsprechung
und anhand von Fallbeispielen die zur Lösung notwendigen Kenntnisse.
Es gibt u. a. Antwort auf folgende Fragen:
•• Welche verfahrensrechtlichen Voraussetzungen sind von der Gemeinde
bzw. der Straßenverkehrsbehörde einzuhalten?
•• Welche Möglichkeiten der Verkehrsregelungen bestehen und wie sind sie
voneinander abzugrenzen?
•• Welche Anforderungen sind an die Ermittlung des maßgebenden Sachverhalts und die Anordnung der verkehrsrechtlichen Regelung zu stellen?
•• Welche Spielräume hat die Gemeinde gegenüber den Aufsichtsbehörden
und den Bürgern?
•• Was ist bei der Bekanntmachung durch Aufstellung eines Verkehrszeichens oder einer Verkehrseinrichtung zu beachten?
Nutzen Sie die Gelegenheit, Ihre Fragen und Anwendungsprobleme mit einem erfahrenen Praktiker zu diskutieren!
Sie haben die Möglichkeit, Fragen zur Erörterung im Lehrgang per E-Mail bis
zum 17.2.2017 unter [email protected] einzureichen.
IHR REFERENT
Heinz-Peter Mühlenberg
Dipl.-Verw., Leiter des Ordnungsamtes in Marl, ist als
Praktiker fast täglich mit den Herausforderungen des
Straßenverkehrsrechts und des Straßenrechts konfrontiert und verfügt über 25 Jahre Lehrerfahrung in unterschiedlichen Rechtsgebieten insbes. im Polizei- und Ordnungsrecht und Straßenverkehrsrecht.
MITTWOCH, 8. MÄRZ 2017
Fragen des Straßenverkehrsrechts in Niedersachsen
09:30 Uhr Begrüßungskaffee
10:00 Uhr
Leiter(innen) und Mitarbeiter(innen) von kommunalen Rechts-, Ordnungs-,
Planungs-, Tiefbau- und Straßenverkehrsämtern, von Baubetriebshöfen sowie vom Landesbetrieb Straßenbau als auch Bauleiter und Baustellenkontrolleure.
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Straßen- und Wegerecht in Niedersachsen
Referent: Prof. Dr. Volkert Petersen
Beginn des Seminars
Fragen des Straßenverkehrsrechts in Niedersachsen
NS170509, Mittwoch, 8. März 2017, Hannover
• Begriff des öffentlichen Verkehrsraums
• Überhang im öffentlichen Straßenraum
• Verhältnis Straßenverkehrs- und Niedersächsisches
Straßenrecht
• Abgrenzung Zuständigkeit der Straßenverkehrsbehörde, der
Straßenbaubehörde und des Straßenbaulastträgers
• Rechtsanspruch von Einzelpersonen auf verkehrsbehördliche
Maßnahmen: Alibibeschilderung?
• Einzelne Problemstellungen wie z. B. enge Straße, Feuerwehrzufahrten, Grundstücksein- und -ausfahrten, Anfechtung von Verkehrszeichen, mobile Verkehrszeichen
• Rechtsschutz der Gemeinden gegen straßenverkehrsbehördliche Anordnungen
• Verkehrssicherungspflicht bei verkehrsberuhigten
Maßnahmen
• Überbeschilderung und Zusatzzeichen: Regelungsinhalt des
§ 45 Abs. 9 StVO
• Private Hinweisschilder und Werbeanlagen im öffentlichen
Verkehrsraum
• Ausnahmegenehmigungen nach § 46 StVO
16:30 Uhr
AUF DEM SEMINAR TREFFEN SIE
HIERMIT MELDE ICH VERBINDLICH AN
Ende des Seminars
11:15 bis 11:30 Uhr Kaffeepause
13:00 bis 14:00 Uhr Mittagessen
15:15 bis 15:30 Uhr Kaffeepause
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Hinweis:
Bitte bringen Sie die StVO mit!
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Datum
Unterschrift
Oder melden Sie sich per E-Mail an: [email protected]
Weitere Informationen unter www.vhw.de