HIERMIT MELDE ICH VERBINDLICH AN TERMIN, ORT, DAUER NS170509 Mittwoch, 8. März 2017 Loccumer Hof Kurt Schumacher Straße 14/16 30159 Hannover Telefon: 0511 12 64-0 Beginn: 10:00 Uhr Ende: 16:30 Uhr Hinweis: Das Tagungshaus ist vom Hauptbahnhof aus in 5 Minuten fußläufig erreichbar. TEILNAHMEGEBÜHREN 295,00 € für Mitglieder des vhw 355,00 c für Nichtmitglieder Die Teilnahmegebühren sind nach Erhalt der Rechnung vor Beginn der Veranstaltung ohne Abzug auf das Konto bei der Sparkasse KölnBonn, IBAN: DE59 3705 0198 0001 2098 16, BIC: COLSDE33XXX unter Angabe der Rechnungs- und Kundennummer zu zahlen. In den Teilnahmegebühren sind eine Materialsammlung, das Mittagessen, Getränke/Kaffee/Tee während der Pausen enthalten. Seminar Fragen des Straßenverkehrsrechts in Niedersachsen Ihre An- oder Abmeldungen erbitten wir schriftlich per Post, Fax oder E-Mail an den vhw e.V., Zentrale Seminarverwaltung, Fritschestr. 27/28, 10585 Berlin, Fax: 030 390473-690, [email protected], oder buchen Sie im Internet unter www.vhw.de. Senden Sie uns Ihre Anmeldung möglichst unter Benutzung des anhängenden Anmeldeformulars zu. Die Anmeldung ist verbindlich. Nach Eingang der Anmeldung erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung mit einer Anreise beschreibung sowie eine Rechnung. Bei fehlender Abmeldung, Stornierung weniger als 1 Werktag vor Veranstaltungsbeginn oder auch nur zeitweiser Teilnahme ist die volle Teilnahmegebühr zu zahlen. Bei einer Abmeldung, die nicht wenigstens 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn in Schriftform erfolgt, sind 50 % der Teilnahmegebühr zu entrichten. Ein kostenfreier Teilnehmertausch ist bis Veranstaltungsbeginn möglich. Wir bitten um Verständnis, dass wir uns Programmänderungen, Referentenoder auch Ortswechsel sowie die Absage von Veranstaltungen vorbehalten müssen. In jedem Fall sind wir bemüht, Ihnen Absagen oder notwendige Änderungen so rechtzeitig wie möglich mitzuteilen. Müssen wir eine Ver anstaltung absagen, erstatten wir die bezahlte Teilnahmegebühr. Weiter gehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Gerichtsstand ist Bonn. vhw – Bundesverband für Wohnen und Stadtentwicklung e.V. Geschäftsstelle Region Nord Sextrostr. 3–5 · 30169 Hannover · Telefon: 0511 984225-14 Fax: 0511 984225-19 · E-Mail: [email protected] www.vhw.de Mittwoch 8. März 2017 Hannover Titelmotiv: © Artusius - Fotolia.com PLZ/Ort Straße Name Institution vhw – Bundesverband für Wohnen und Stadtentwicklung e.V. Zentrale Seminarverwaltung Fritschestraße 27/28 10585 Berlin Fax: 030 390473-690 Absender: ANMELDUNG / ABMELDUNG www.vhw.de GUTE GRÜNDE FÜR IHRE TEILNAHME Zunehmende Verkehrsdichte und oft gegensätzliche Bedürfnisse von Fahrzeug-, Fuß- oder Radverkehr führen in der Praxis zu vielen Problemen mit reichlich Konfliktpotenzial. Das Seminar vermittelt Ihnen unter Berücksichtigung der Rechtsprechung und anhand von Fallbeispielen die zur Lösung notwendigen Kenntnisse. Es gibt u. a. Antwort auf folgende Fragen: •• Welche verfahrensrechtlichen Voraussetzungen sind von der Gemeinde bzw. der Straßenverkehrsbehörde einzuhalten? •• Welche Möglichkeiten der Verkehrsregelungen bestehen und wie sind sie voneinander abzugrenzen? •• Welche Anforderungen sind an die Ermittlung des maßgebenden Sachverhalts und die Anordnung der verkehrsrechtlichen Regelung zu stellen? •• Welche Spielräume hat die Gemeinde gegenüber den Aufsichtsbehörden und den Bürgern? •• Was ist bei der Bekanntmachung durch Aufstellung eines Verkehrszeichens oder einer Verkehrseinrichtung zu beachten? Nutzen Sie die Gelegenheit, Ihre Fragen und Anwendungsprobleme mit einem erfahrenen Praktiker zu diskutieren! Sie haben die Möglichkeit, Fragen zur Erörterung im Lehrgang per E-Mail bis zum 17.2.2017 unter [email protected] einzureichen. IHR REFERENT Heinz-Peter Mühlenberg Dipl.-Verw., Leiter des Ordnungsamtes in Marl, ist als Praktiker fast täglich mit den Herausforderungen des Straßenverkehrsrechts und des Straßenrechts konfrontiert und verfügt über 25 Jahre Lehrerfahrung in unterschiedlichen Rechtsgebieten insbes. im Polizei- und Ordnungsrecht und Straßenverkehrsrecht. MITTWOCH, 8. MÄRZ 2017 Fragen des Straßenverkehrsrechts in Niedersachsen 09:30 Uhr Begrüßungskaffee 10:00 Uhr Leiter(innen) und Mitarbeiter(innen) von kommunalen Rechts-, Ordnungs-, Planungs-, Tiefbau- und Straßenverkehrsämtern, von Baubetriebshöfen sowie vom Landesbetrieb Straßenbau als auch Bauleiter und Baustellenkontrolleure. DAS KÖNNTE SIE AUCH INTERESSIEREN NS170513 am 21.3.2017 in Hannover Straßen- und Wegerecht in Niedersachsen Referent: Prof. Dr. Volkert Petersen Beginn des Seminars Fragen des Straßenverkehrsrechts in Niedersachsen NS170509, Mittwoch, 8. März 2017, Hannover • Begriff des öffentlichen Verkehrsraums • Überhang im öffentlichen Straßenraum • Verhältnis Straßenverkehrs- und Niedersächsisches Straßenrecht • Abgrenzung Zuständigkeit der Straßenverkehrsbehörde, der Straßenbaubehörde und des Straßenbaulastträgers • Rechtsanspruch von Einzelpersonen auf verkehrsbehördliche Maßnahmen: Alibibeschilderung? • Einzelne Problemstellungen wie z. B. enge Straße, Feuerwehrzufahrten, Grundstücksein- und -ausfahrten, Anfechtung von Verkehrszeichen, mobile Verkehrszeichen • Rechtsschutz der Gemeinden gegen straßenverkehrsbehördliche Anordnungen • Verkehrssicherungspflicht bei verkehrsberuhigten Maßnahmen • Überbeschilderung und Zusatzzeichen: Regelungsinhalt des § 45 Abs. 9 StVO • Private Hinweisschilder und Werbeanlagen im öffentlichen Verkehrsraum • Ausnahmegenehmigungen nach § 46 StVO 16:30 Uhr AUF DEM SEMINAR TREFFEN SIE HIERMIT MELDE ICH VERBINDLICH AN Ende des Seminars 11:15 bis 11:30 Uhr Kaffeepause 13:00 bis 14:00 Uhr Mittagessen 15:15 bis 15:30 Uhr Kaffeepause Name, Vorname Dienstbezeichnung Amt / Abteilung TelefonE-Mail Name, Vorname Dienstbezeichnung Amt / Abteilung TelefonE-Mail Name, Vorname Dienstbezeichnung Amt / Abteilung TelefonE-Mail Rechnungsadresse Straße PLZ / Ort Hinweis: Bitte bringen Sie die StVO mit! Telefon / Fax E-Mail Datum Unterschrift Oder melden Sie sich per E-Mail an: [email protected] Weitere Informationen unter www.vhw.de
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