SWR2 Zeitwort

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SWR2 Zeitwort
13.01.1809:
Das Judentum in Baden wird anerkannte Religion
Von Theo Wurm
Sendung: 13.01.2017
Redaktion: Ursula Wegener
Produktion: SWR 2017
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Autor:
Alle aufgeklärt und liberal gesonnenen Bürger, vor allem aber die 14.000 Juden im
damaligen Baden hielten für einen ganz großen Durchbruch, was der Großherzog
am 13. Januar 1809 unterzeichnete und in Kraft setzte: "Wir Carl Friedrich... haben
durch unser sechstes Konstitutionsedikt die Juden unseres Staates den Christen in
den Staatsbürgerlichen Verhältnissen gleichgesetzt" - so die Präambel zum ersten
Gesetz in Deutschland, das die seitherigen Regelungen für die Duldung der Juden
ablöst und ihnen dauerhafte Rechts zusichert. Aufgehoben sind damit jene
"Schutzbriefe", die bisher den Aufenthalt regelten, aber innerhalb eines Vierteljahres
gekündigt werden konnten. Das Gesetz verlangt den Aufbau der "jüdischen Kirche"
und zwingt die Schulen, jüdische Kinder aufzunehmen, die dann nach Ableistung
ihrer Schulpflicht einen bürgerlichen Beruf erlernen sollten. Nicht nur "durften",
sondern "sollten" sie werden, was ihnen seit dem Mittelalter verweigert worden war:
Landwirte, Handwerker, Kaufleute. Dafür stehen ihnen jetzt die Zünfte offen. Und den
Zunftmeistern wird bei Strafe verboten, dagegen Hindernisse aufzurichten.
Damit verwirklicht Baden, was die Vorkämpfer der Judenemanzipation seit
Jahrzehnten gefordert haben. Jetzt, da dieses Baden Dank Napoleon von der kleinen
Grafschaft zum Großherzogtum zwischen Bodensee und Main aufgestiegen ist, jetzt
gehört das "Konstitutionsedikt der Juden" zur Verfassung des neuen Staates, der
sich dem Geist der Aufklärung und dem Erbe der französischen Revolution
verpflichtet fühlt.
Vorausgegangen war eine umfangreiche staatspolitische Diskusion. Großen Einfluss
hatte der preußische Kriegsrat Christian Wilhelm Dohm. Seiner Argumentation
folgten viele: "Ich kann es zugeben", schrieb er, "dass die Juden sittlich verdorbener
sein mögen als andere Nationen; dass sie sich einer verhältnismäßig größeren Zahl
von Vergehen schuldig machen als Christen; dass ihr Charakter im Ganzen mehr zu
Wucher und Hintergehung im Handel gestimmt, ihr Religionsvorurteil trennender und
ungeselliger sei; aber ich muss hinzusetzen, dass diese größere Verdorbenheit der
Juden eine notwendige und natürliche Folge der drückenden Verfassung ist, in der
sie sich seit vielen Jahrhunderten befinden". Diesem Projekt der "Erziehung durch
Integration" hatten sich auch die badischen Verfassungsväter verschrieben. Das
wichtigste Gutachten trägt den Titel "Über die bürgerliche Verbesserung der Juden".
Ganz ungeniert spricht man im Hofrat davon, dass es um die "Nutzbarmachung der
Juden im Land", um ihre "Verbesserung und Unschädlichmachung", um die "Abwehr
einer Landplage" gehe.
In der Praxis lässt sich das Konstitutionsedikt der Juden nur gegen schwere
Widerstände in der Bevölkerung und oft nur bruchstückhaft durchsetzen. Der neue
badische Landtag bremst zeitgemäß und volksnah. 1819 kommt es zu schweren
Ausschreitungen gegen Juden in Baden. 1822 stellt ein Abgeordneter fest, das
Konstitutionsedikt könne keine uneingeschränkte Geltung haben. Niemand
widersprach ihm.
Überall wird Angst vor den Juden geschürt. Seinen Gemeinden wolle er lieber die
Cholera als die Judenemanzipation beibringen, gab ein katholischer Geistlicher zu
Protokoll. Die Revolution von 1848 bringt zunächst weitere Rückschläge. Danach
erst setzt sich die Judenemanzipation im Gefolge der neuen bürgerlich-liberalen
Gesellschaft durch.
Die vollständige Gleichstellung und Assimilation der Juden kann allerdings auch in
Baden nicht den Antisemitismus aufhalten, der am Ende den Holocaust hervorbringt.
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