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HIERMIT MELDE ICH VERBINDLICH AN
TERMIN, ORT, DAUER
Seminar
Werbeanlagen in der
Baurechtspraxis
Ihre An- oder Abmeldungen erbitten wir schriftlich per Post, Fax oder E-Mail
an den vhw e.V., Zentrale Seminarverwaltung, Fritschestr. 27/28, 10585 Berlin, Fax: 030 390473-690, [email protected], oder buchen Sie im Internet
unter www.vhw.de.
Senden Sie uns Ihre Anmeldung möglichst unter Benutzung des anhängenden Anmeldeformulars zu. Die Anmeldung ist verbindlich. Nach Eingang der
Anmeldung erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung mit einer Anreise­
beschreibung sowie eine Rechnung. Bei fehlender Abmeldung, Stornierung
weniger als 1 Werktag vor Veranstaltungsbeginn oder auch nur zeitweiser
Teilnahme ist die volle Teilnahmegebühr zu zahlen. Bei einer Abmeldung, die
nicht wenigstens 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn in Schriftform erfolgt, sind
50 % der Teilnahmegebühr zu entrichten. Ein kostenfreier Teilnehmertausch
ist bis Veranstaltungsbeginn möglich.
Wir bitten um Verständnis, dass wir uns Programmänderungen, Referentenoder auch Ortswechsel sowie die Absage von Veranstaltungen vorbehalten
müssen. In jedem Fall sind wir bemüht, Ihnen Absagen oder notwendige
Änderungen so rechtzeitig wie möglich mitzuteilen. Müssen wir eine Ver­
anstaltung absagen, erstatten wir die bezahlte Teilnahmegebühr. Weiter­
gehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Gerichtsstand ist Bonn.
vhw – Bundesverband für Wohnen und Stadtentwicklung e.V.
Geschäftsstelle Baden-Württemberg
Gartenstraße 13 · 71063 Sindelfingen · Telefon: 07031 866107-0
Fax: 07031 866107-9 · E-Mail: [email protected]
www.vhw.de
Mittwoch
5. April 2017
Karlsruhe
Titelmotiv: © Rainer Floren
PLZ/Ort
Straße
Institution
Name
310,00 € für Mitglieder des vhw
375,00 € für Nichtmitglieder
140,00 € für Vollzeit-Studierende
(bis 27 Jahre mit Nachweis)
Die Teilnahmegebühren sind nach
Erhalt der Rechnung vor Beginn der
Veranstaltung ohne Abzug auf das
Konto bei der Sparkasse KölnBonn,
IBAN: DE59 3705 0198 0001 2098 16,
BIC: COLSDE33XXX unter Angabe
der Rechnungs- und Kundennummer
zu zahlen.
In den Teilnahmegebühren sind eine
Materialsammlung, das Mittagessen,
Getränke/Kaffee/Tee während der
Pausen enthalten.
ANMELDUNG / ABMELDUNG
vhw – Bundesverband für
Wohnen und Stadtentwicklung e.V.
Zentrale Seminarverwaltung
Fritschestraße 27/­28
10585 Berlin
Fax: 030 390473-690
Absender:
BW172243
Mittwoch, 5. April 2017
AkademieHotel
Baden-Württembergischer
Genossenschaftsverband e.V.
Am Rüppurrer Schloß 40
76199 Karlsruhe
Telefon: 0721 9898-0
Beginn: 09:30 Uhr
Ende: 16:15 Uhr
TEILNAHMEGEBÜHREN
www.vhw.de
GUTE GRÜNDE FÜR IHRE TEILNAHME
Wir führen Sie durch den Vorschriftendschungel der Zulässigkeit
von Außenwerbeanlagen.
Das Recht der Anlagenaußenwerbung ist sog. Querschnittsrecht. Es ist keine in sich geschlossene, auf nur ein bestimmtes Rechtsgebiet beschränkte
Rechtsmaterie. Seine öffentlich-rechtlichen Vorschriften finden sich auf allen Ebenen der Normenhierarchie (Gesetz, Rechts­ver­ordnungen, Satzungen)
in unterschiedlichen Rechtsgebieten, vor allem im Bauordnungs- und im
Städtebaurecht, und damit verstreut über ver­schiedene Gesetze. Hinzu
kommt: Die Werbeindustrie und ihr Einfallsreichtum wächst stetig und stellt
Sie immer wieder vor neue Herausforderungen.
Wir zeigen auf, wie Sie Ihre Stadt vor Verunstaltung schützen und
Einkaufsstraßen wieder attraktiver machen.
Die Möglichkeiten der Steuerung von Außenwerbeanlagen mit den Mitteln
der Bauleitplanung, der Örtlichen Bauvorschriften sowie mit Hilfe von Werbe- (Sonder-) Nutzungsverträgen werden vorgestellt.
Sie bekommen konkrete Hilfestellungen bei der Steuerung von Plakatierung,
Fensterwerbung, Warenauslage, Kundenstoppern oder Außengastronomie.
Wir besprechen die Möglichkeit von Sanktionen und wie Sie diese durchsetzen.
Sie haben auch Gelegenheit eigene Schwerpunkte zu setzen.
Bitte senden Sie hierzu Ihre Fragen und Problemfälle (gerne mit Lageskizzen,
Plänen bzw. Bildern) bis zum 29. März 2017 per E-Mail an [email protected].
Die Teilnehmer werden gebeten folgende Gesetzestexte mitzubringen:
BauGB, BauNVO und LBO Baden-Württemberg. Über die weiteren einschlägigen Gesetzestexte wird in der Teilnehmerunterlage informiert.
IHRE REFERENTEN
Prof. Karlheinz Schlotterbeck
Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht Stuttgart
a.D.; Mitautor des „context Kommentars“ zur LBO für
Baden-Württemberg und zur LBOAVO, 7. überarbeitete
und erweiterte Auflage 2016, Richard Boorberg Verlag.
Martin Kurt
Fachbereichsleiter Stadtplanung und Vermessung,
Stadtverwaltung Ludwigsburg
AUF DEM SEMINAR TREFFEN SIE
Leiter(innen) und Mitarbeiter(innen) aus Bauordnungs-, Bauverwaltungsund Planungsämtern, Baugenehmigungsbehörden, kommunalen Rechtsämtern, Gemeindeaufsichtsämtern, Landesbauämtern, Planungs- und Ingenieurbüros sowie Bauherren, Architekten, Rechtsanwälte und Vertreter der
freien Wirtschaft.
MITTWOCH, 5. APRIL 2017
HIERMIT MELDE ICH VERBINDLICH AN
Werbeanlagen in der Baurechtspraxis
09:30 Uhr Seminarbeginn
Anlagen der Außenwerbung, Zulässigkeit
I. Bauordnungsrecht
1. Baugestaltungsrecht
2. Bau- und Nutzungssicherheitsrecht
3. Abstandsflächenrecht
II. Allgemeines Städtebaurecht
1. Baugebiets-, Nutzungsart
2. Nutzungsmaß
3. Überbaubare Grundstücksflächen
III. Besonderes Städtebaurecht
1. Sanierungsgebiete, Entwicklungsbereiche
2. Stadtumbaugebiete
3. Erhaltungsgebiete
IV. Denkmalschutzrecht
1. Gesetzlicher Schutz der Kulturdenkmäler
2. Satzungsmäßiger Ensemble-Schutz
V. Naturschutz- und Landschaftspflegerecht
VI. Straßen- und Wegerecht
1. Sondernutzungen; Dienstleistungskonzessionen
2. Anbaubeschränkungen
VII.Straßenverkehrsrecht
VIII.Immissionsschutzrecht (Lichteinwirkungen)
IX.L andesglücksspielrecht (Anforderungen an die
Spielhallenwerbung)
X. Wasserhaushaltsrecht
(Überschwemmungsgebiete, Gewässerrandstreifen)
Prof. Karlheinz Schlotterbeck
Kommunale Steuerung von Werbeanlagen
I.Steuerung durch Örtliche Bauvorschriften
(Werbeanlagensatzungen)
II.Steuerung durch städtebaurechtliche Satzungen
(Bebauungspläne, Veränderungssperren, Zurückstellung
von Baugesuchen)
III. Steuerung durch kommunale Sondernutzungssatzungen
IV. Steuerung durch Dienstleistungskonzessionsverträge
(Werbenutzungsverträge)
Martin Kurt
16:15 Uhr Seminarende
10:40 und 14:40 Uhr Kaffeepause
12:30 bis 13:30 Uhr Gemeinsames Mittagessen
Werbeanlagen in der Baurechtspraxis
BW172243, Mittwoch, 5. April 2017, Karlsruhe
Name, Vorname
Dienstbezeichnung
Amt / Abteilung
TelefonE-Mail
Name, Vorname
Dienstbezeichnung
Amt / Abteilung
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Rechnungsadresse
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PLZ / Ort
Telefon / Fax
E-Mail
Datum
Unterschrift
Oder melden Sie sich per E-Mail an: [email protected]
Weitere Informationen unter www.vhw.de