HIERMIT MELDE ICH VERBINDLICH AN TERMIN, ORT, DAUER Seminar Werbeanlagen in der Baurechtspraxis Ihre An- oder Abmeldungen erbitten wir schriftlich per Post, Fax oder E-Mail an den vhw e.V., Zentrale Seminarverwaltung, Fritschestr. 27/28, 10585 Berlin, Fax: 030 390473-690, [email protected], oder buchen Sie im Internet unter www.vhw.de. Senden Sie uns Ihre Anmeldung möglichst unter Benutzung des anhängenden Anmeldeformulars zu. Die Anmeldung ist verbindlich. Nach Eingang der Anmeldung erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung mit einer Anreise beschreibung sowie eine Rechnung. Bei fehlender Abmeldung, Stornierung weniger als 1 Werktag vor Veranstaltungsbeginn oder auch nur zeitweiser Teilnahme ist die volle Teilnahmegebühr zu zahlen. Bei einer Abmeldung, die nicht wenigstens 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn in Schriftform erfolgt, sind 50 % der Teilnahmegebühr zu entrichten. Ein kostenfreier Teilnehmertausch ist bis Veranstaltungsbeginn möglich. Wir bitten um Verständnis, dass wir uns Programmänderungen, Referentenoder auch Ortswechsel sowie die Absage von Veranstaltungen vorbehalten müssen. In jedem Fall sind wir bemüht, Ihnen Absagen oder notwendige Änderungen so rechtzeitig wie möglich mitzuteilen. Müssen wir eine Ver anstaltung absagen, erstatten wir die bezahlte Teilnahmegebühr. Weiter gehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Gerichtsstand ist Bonn. vhw – Bundesverband für Wohnen und Stadtentwicklung e.V. Geschäftsstelle Baden-Württemberg Gartenstraße 13 · 71063 Sindelfingen · Telefon: 07031 866107-0 Fax: 07031 866107-9 · E-Mail: [email protected] www.vhw.de Mittwoch 5. April 2017 Karlsruhe Titelmotiv: © Rainer Floren PLZ/Ort Straße Institution Name 310,00 € für Mitglieder des vhw 375,00 € für Nichtmitglieder 140,00 € für Vollzeit-Studierende (bis 27 Jahre mit Nachweis) Die Teilnahmegebühren sind nach Erhalt der Rechnung vor Beginn der Veranstaltung ohne Abzug auf das Konto bei der Sparkasse KölnBonn, IBAN: DE59 3705 0198 0001 2098 16, BIC: COLSDE33XXX unter Angabe der Rechnungs- und Kundennummer zu zahlen. In den Teilnahmegebühren sind eine Materialsammlung, das Mittagessen, Getränke/Kaffee/Tee während der Pausen enthalten. ANMELDUNG / ABMELDUNG vhw – Bundesverband für Wohnen und Stadtentwicklung e.V. Zentrale Seminarverwaltung Fritschestraße 27/28 10585 Berlin Fax: 030 390473-690 Absender: BW172243 Mittwoch, 5. April 2017 AkademieHotel Baden-Württembergischer Genossenschaftsverband e.V. Am Rüppurrer Schloß 40 76199 Karlsruhe Telefon: 0721 9898-0 Beginn: 09:30 Uhr Ende: 16:15 Uhr TEILNAHMEGEBÜHREN www.vhw.de GUTE GRÜNDE FÜR IHRE TEILNAHME Wir führen Sie durch den Vorschriftendschungel der Zulässigkeit von Außenwerbeanlagen. Das Recht der Anlagenaußenwerbung ist sog. Querschnittsrecht. Es ist keine in sich geschlossene, auf nur ein bestimmtes Rechtsgebiet beschränkte Rechtsmaterie. Seine öffentlich-rechtlichen Vorschriften finden sich auf allen Ebenen der Normenhierarchie (Gesetz, Rechtsverordnungen, Satzungen) in unterschiedlichen Rechtsgebieten, vor allem im Bauordnungs- und im Städtebaurecht, und damit verstreut über verschiedene Gesetze. Hinzu kommt: Die Werbeindustrie und ihr Einfallsreichtum wächst stetig und stellt Sie immer wieder vor neue Herausforderungen. Wir zeigen auf, wie Sie Ihre Stadt vor Verunstaltung schützen und Einkaufsstraßen wieder attraktiver machen. Die Möglichkeiten der Steuerung von Außenwerbeanlagen mit den Mitteln der Bauleitplanung, der Örtlichen Bauvorschriften sowie mit Hilfe von Werbe- (Sonder-) Nutzungsverträgen werden vorgestellt. Sie bekommen konkrete Hilfestellungen bei der Steuerung von Plakatierung, Fensterwerbung, Warenauslage, Kundenstoppern oder Außengastronomie. Wir besprechen die Möglichkeit von Sanktionen und wie Sie diese durchsetzen. Sie haben auch Gelegenheit eigene Schwerpunkte zu setzen. Bitte senden Sie hierzu Ihre Fragen und Problemfälle (gerne mit Lageskizzen, Plänen bzw. Bildern) bis zum 29. März 2017 per E-Mail an [email protected]. Die Teilnehmer werden gebeten folgende Gesetzestexte mitzubringen: BauGB, BauNVO und LBO Baden-Württemberg. Über die weiteren einschlägigen Gesetzestexte wird in der Teilnehmerunterlage informiert. IHRE REFERENTEN Prof. Karlheinz Schlotterbeck Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht Stuttgart a.D.; Mitautor des „context Kommentars“ zur LBO für Baden-Württemberg und zur LBOAVO, 7. überarbeitete und erweiterte Auflage 2016, Richard Boorberg Verlag. Martin Kurt Fachbereichsleiter Stadtplanung und Vermessung, Stadtverwaltung Ludwigsburg AUF DEM SEMINAR TREFFEN SIE Leiter(innen) und Mitarbeiter(innen) aus Bauordnungs-, Bauverwaltungsund Planungsämtern, Baugenehmigungsbehörden, kommunalen Rechtsämtern, Gemeindeaufsichtsämtern, Landesbauämtern, Planungs- und Ingenieurbüros sowie Bauherren, Architekten, Rechtsanwälte und Vertreter der freien Wirtschaft. MITTWOCH, 5. APRIL 2017 HIERMIT MELDE ICH VERBINDLICH AN Werbeanlagen in der Baurechtspraxis 09:30 Uhr Seminarbeginn Anlagen der Außenwerbung, Zulässigkeit I. Bauordnungsrecht 1. Baugestaltungsrecht 2. Bau- und Nutzungssicherheitsrecht 3. Abstandsflächenrecht II. Allgemeines Städtebaurecht 1. Baugebiets-, Nutzungsart 2. Nutzungsmaß 3. Überbaubare Grundstücksflächen III. Besonderes Städtebaurecht 1. Sanierungsgebiete, Entwicklungsbereiche 2. Stadtumbaugebiete 3. Erhaltungsgebiete IV. Denkmalschutzrecht 1. Gesetzlicher Schutz der Kulturdenkmäler 2. Satzungsmäßiger Ensemble-Schutz V. Naturschutz- und Landschaftspflegerecht VI. Straßen- und Wegerecht 1. Sondernutzungen; Dienstleistungskonzessionen 2. Anbaubeschränkungen VII.Straßenverkehrsrecht VIII.Immissionsschutzrecht (Lichteinwirkungen) IX.L andesglücksspielrecht (Anforderungen an die Spielhallenwerbung) X. Wasserhaushaltsrecht (Überschwemmungsgebiete, Gewässerrandstreifen) Prof. Karlheinz Schlotterbeck Kommunale Steuerung von Werbeanlagen I.Steuerung durch Örtliche Bauvorschriften (Werbeanlagensatzungen) II.Steuerung durch städtebaurechtliche Satzungen (Bebauungspläne, Veränderungssperren, Zurückstellung von Baugesuchen) III. Steuerung durch kommunale Sondernutzungssatzungen IV. Steuerung durch Dienstleistungskonzessionsverträge (Werbenutzungsverträge) Martin Kurt 16:15 Uhr Seminarende 10:40 und 14:40 Uhr Kaffeepause 12:30 bis 13:30 Uhr Gemeinsames Mittagessen Werbeanlagen in der Baurechtspraxis BW172243, Mittwoch, 5. April 2017, Karlsruhe Name, Vorname Dienstbezeichnung Amt / Abteilung TelefonE-Mail Name, Vorname Dienstbezeichnung Amt / Abteilung TelefonE-Mail Name, Vorname Dienstbezeichnung Amt / Abteilung TelefonE-Mail Rechnungsadresse Straße PLZ / Ort Telefon / Fax E-Mail Datum Unterschrift Oder melden Sie sich per E-Mail an: [email protected] Weitere Informationen unter www.vhw.de
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