Prof. Dr. Justus Meyer, Erbrecht 1 Vertiefungshinweise 1.Haben Sie ein Testament? Wie sieht es aus, oder wie würde es aussehen, wenn Sie eines errichteten? 2.Können Sie die gesetzliche Erbfolge für den Fall ermitteln, daß ein Großelternoder Elternteil verstirbt? Wissen Sie, ob es dort Testamente gibt? 3.Beurteilen Sie die Regelung im (fiktiven) § 223 ZGB verfassungsrechtlich. Könnte der Gesetzgeber zumindest die Pflichtteilsberechtigung abschaffen oder auf die Hälfte kürzen? Dazu BVerfG v. 18. 4. 2005 = BVerfGE 112, 332 = JZ 2005, 1001 m.Anm. Otte; zu den Reformvorhaben www.bmj.bund.de. 4.Versuchen Sie, im Erbrechtsbuch von Leipold den Fall 2 zu verfolgen (Lösung Rn 42 ff.). Prof. Dr. Justus Meyer, Erbrecht 2 § 223 ZGB „I. Mit dem Tod eines Menschen geht sein Vermögen auf die Gemeinde über, in der er seinen letzten Wohnsitz hatte. II. Das Amt für Vermögensfragen im Todesfall kann auf Antrag persönliche Gegenstände an Angehörige herausgeben, wenn sie von geringem Wert sind und nicht widerstreiten. III. Die Versorgung der Hinterbliebenen richtet sich nach dem Rentengesetz vom …“
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