Vertiefungshinweise 1.Haben Sie ein Testament? Wie sieht es aus

Prof. Dr. Justus Meyer, Erbrecht
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Vertiefungshinweise
1.Haben Sie ein Testament? Wie sieht es
aus, oder wie würde es aussehen, wenn Sie
eines errichteten?
2.Können Sie die gesetzliche Erbfolge für
den Fall ermitteln, daß ein Großelternoder Elternteil verstirbt? Wissen Sie, ob es
dort Testamente gibt?
3.Beurteilen Sie die Regelung im (fiktiven)
§ 223 ZGB verfassungsrechtlich. Könnte
der Gesetzgeber zumindest die Pflichtteilsberechtigung abschaffen oder auf die
Hälfte kürzen? Dazu BVerfG v. 18. 4.
2005 = BVerfGE 112, 332 = JZ 2005,
1001 m.Anm. Otte; zu den Reformvorhaben www.bmj.bund.de.
4.Versuchen Sie, im Erbrechtsbuch von
Leipold den Fall 2 zu verfolgen (Lösung
Rn 42 ff.).
Prof. Dr. Justus Meyer, Erbrecht
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§ 223 ZGB
„I. Mit dem Tod eines Menschen geht sein
Vermögen auf die Gemeinde über, in der er
seinen letzten Wohnsitz hatte.
II. Das Amt für Vermögensfragen im
Todesfall kann auf Antrag persönliche
Gegenstände an Angehörige herausgeben,
wenn sie von geringem Wert sind und nicht
widerstreiten.
III. Die Versorgung der Hinterbliebenen
richtet sich nach dem Rentengesetz vom …“