4. Tipp: Biete einen Zins, der den üblichen Zinz für Tagesgeld übertrifft und ermögliche Zinssteigerung. Eine Zinszusage ist eine feste Größe. Ein einmal zugesagter Zins kann nur geändert werden, wenn die IT für die UnternehmerBank geändert wird. Das kostet Geld. Deshalb macht es Sinn, eine Zinszusage so zu definieren, dass sie Bestand hat und möglichst attraktiver ist als der Zins auf Tagesgeld. Eine variable Zinszusage lässt sich allerdings auch ohne Änderung der IT realisieren. Zu diesem Zweck werden die Sozialabgaben des Arbeitgebers (zunächst) nicht in die UnternehmerBank gebucht, sondern ins Risiko gegeben: Spezielles Bankgeschäft ermöglicht besonders hohe Gewinne. Aber auch Verluste. Wenn die Vereinbarung lautet, dass Gewinne geteilt, Verluste aber vom Unternehmer allein getragen werden, könnte man zumindest aus Sicht der Belegschaft von einer fairen Regelung sprechen. Im Falle von Gewinn würden die Sozialabgaben des Arbeitgebers zuzüglich einem vereinbarten Gewinnanteil nachträglich in die UnternehmerBank gebucht werden. Im Falle von Verlust würden ausschließlich die zunächst einbehaltenen Sozialabgaben des Arbeitgebers ohne Abstriche nachträglich verbucht werden. Der Verlust würde vom Unternehmer getragen werden und käme in der UnternehmerBank nicht an. Der Gewinnanteil aber, der zusammen mit den Sozialabgaben des Arbeitgebers nachträglich in die UnternehmerBank gebucht würde, nähme Einfluss auf den zugesagten Zins, der in diesem Jahr höher wäre als ursprünglich vereinbart. Der Unternehmer hätte durch seinen Anteil am Gewinn ebenfalls einen beträchlichen Vorteil. Im nächsten Jahr könnte man das durchaus spannende und das Gemeinschaftsgefühl stärkende Spiel fortsetzen. Wie bei Lottogemeinschaften. Diese haben häufig eine sehr lange Haltedauer.
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