1. Tipp: Vergleiche die Kosten aller Anbieter mit den Kosten deiner UnternehmerBank. Der Garantiezins der Versicherer wird abermals gesenkt. Ab dem 1. Januar 2017 beträgt der neue Zinssatz nur noch 0,9% (bisher 1,25%). Der Garantiezins bezieht sich auf den Sparanteil, jedoch nicht auf die eingezahlten Beiträge. Versicherer können bei einem Beitrag von 100,00 Euro im Monat schnell mal 30,00 Euro oder mehr als Abschluss-, Verwaltungs- und Risikokosten reklamieren. Mithin gehen nur 70,00 Euro in die Kapitalanlage. Und auf dieses Geld wird der Garantiezins ausgesprochen. Vergleiche hierzu die Verbraucherzentrale Hamburg: http://www.vzhh.de/versicherungen/462115/garantiezins-aus-und-vorbei.aspx (Link 8) Alternativ gibt es gar keinen Garatiezins mehr. In diesem Fall spricht man gern von Zielen. In anderen Ländern funktioniert das wohl ganz gut. Denn Ziele werden manchmal auch übertroffen. Umgekehrt ist die logische Konsequenz, dass bei einem negativen Verlauf u. U. auch die Beiträge in Mitleidenschaft geraten. Manche Vorstände von Versicherungen plädieren inzwischen offen gegen das Selbstverständnis, dass zumindest die Beiträge einer Garantie unterliegen sollen. Wenn man im Internet zu den Kosten eines Vertrags für die Vorsorge Ausschau hält, ist man auf verlorenem Posten. Anhaltspunkte geben immerhin Veröffentlichungen von empörten Kun-den. Ein krasses Beispiel liefert die HDI. Demnach sind mehr als 2/3 aller Beiträge innerhalb acht Jahren in die Tasche des Versicherungsunternehmens geflossen (vgl. Kopie nächste Seite). Eine völlige Transparenz auch der versteckten Kosten ist kaum oder gar nicht zu erlangen. Als ein Versorgungswerk die voraussichtlichen Leistungen auf rund die Hälfte kürzte, wollten die Betroffenen wissen,
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