2. Regel: Nutze Geld aus deinem Unternehmen / aus der Belegschaft zur Stärkung deiner Marktstellung und zur Sicherung von Arbeitsplätzen. Die Selbstverwaltung von Beiträgen und Zuschüssen zur betrieblichen Vorsorge sollte grundsätzlich von einem professionellen Dienstleister mit spezieller IT, bester Qualifikation und guter Referenz eingerichtet und betreut werden. Die Auslagerung reduziert den eigenen administrativen Aufwand gen Null. Die Kosten sind gedeckelt. Somit basiert das Geschäft einer UnternehmerBank ausschließlich auf der Differenz von Zusagezins und Darlehenszins. Der Darlehenszins deckelt den Zusagezins und sorgt außerdem für eine fristgerechte Tilgung. Eine Investition aus den Mitteln der UnternehmerBank sollte eine ausreichende Rendite erzeugen, um den Darlehenszins bezahlen zu können. Genauso wie den Kapitaldienst (Zins und Tilgung) der Bank, die Fremdmittel für die Finanzierung bewilligt. Wenn die UnternehmerBank und die Hausbank keine Ansprüche mehr haben, ist die Investition vollständig in den Besitz des Unternehmers übergegangen. Da jede Investition eines Unternehmers einen möglichst hohen Mehrwert zum Ziel hat, ist die Aufgabenstellung eindeutig und eingeübt. Das Risiko ist wegen der Erfahrung, der Prüfungen im Vorfeld und der eigenen kritischen Auseinandersetzung mit dem Projekt überschaubar und darstellbar. Sie sollte im Hinblick auf ein gemeinsames Unterfangen von Unternehmer und Belegschaft durch Beachtung von Bestimmungen im neuen KAGB und im Kleinanlegerschutzgesetz betreff Streuung und Höhe der Co-Investition zusätzlich gesichert werden. Weil die Investition Arbeitsplätze festigt und neue schafft, sind mögliche Vorbehalte seitens der Belegschaft eher die Ausnahme. Auszug aus dem Handelsblatt 09.06.2016: Von Großkonzernen lernen
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