2. Regel - Die UnternehmerBank

2. Regel:
Nutze Geld aus deinem Unternehmen / aus der Belegschaft zur
Stärkung deiner Marktstellung und zur Sicherung von Arbeitsplätzen.
Die Selbstverwaltung von Beiträgen und Zuschüssen zur betrieblichen
Vorsorge sollte grundsätzlich von einem professionellen Dienstleister
mit spezieller IT, bester Qualifikation und guter Referenz eingerichtet
und betreut werden.
Die Auslagerung reduziert den eigenen administrativen Aufwand gen
Null. Die Kosten sind gedeckelt. Somit basiert das Geschäft einer UnternehmerBank ausschließlich auf der Differenz von Zusagezins und
Darlehenszins. Der Darlehenszins deckelt den Zusagezins und sorgt
außerdem für eine fristgerechte Tilgung.
Eine Investition aus den Mitteln der UnternehmerBank sollte eine ausreichende Rendite erzeugen, um den Darlehenszins bezahlen zu können. Genauso wie den Kapitaldienst (Zins und Tilgung) der Bank, die
Fremdmittel für die Finanzierung bewilligt.
Wenn die UnternehmerBank und die Hausbank keine Ansprüche mehr
haben, ist die Investition vollständig in den Besitz des Unternehmers
übergegangen. Da jede Investition eines Unternehmers einen möglichst hohen Mehrwert zum Ziel hat, ist die Aufgabenstellung eindeutig
und eingeübt. Das Risiko ist wegen der Erfahrung, der Prüfungen im
Vorfeld und der eigenen kritischen Auseinandersetzung mit dem Projekt überschaubar und darstellbar. Sie sollte im Hinblick auf ein gemeinsames Unterfangen von Unternehmer und Belegschaft durch
Beachtung von Bestimmungen im neuen KAGB und im Kleinanlegerschutzgesetz betreff Streuung und Höhe der Co-Investition zusätzlich
gesichert werden. Weil die Investition Arbeitsplätze festigt und neue
schafft, sind mögliche Vorbehalte seitens der Belegschaft eher die Ausnahme.
Auszug aus dem Handelsblatt 09.06.2016:
Von Großkonzernen lernen