5. Tipp: Achte auf sozialrechtlich und arbeitsrechtlich korrekte Rahmenbedingungen bei einer (künftigen) Lohngestaltung. Um intelligente Lohngestaltung auf sozialrechtlich und arbeitsrechtlich gesicherter Basis durchzuführen, bedarf es eines fundierten know hows und einiger Erfahrung. Wenn über die Stan- dardlösung hinaus (vgl. 7. Regel) Bedarf besteht, greifen wir auf einen professionellen Partner zurück, der ein spezielles Konzept anbietet: Hilfe zur Selbsthilfe. Diese geht dahin, dass dem Unternehmer eine Software zur Verfügung gestellt wird und im Unternehmen geeignete Mitarbeiter/-innen im Thema der Optimierung aus- und fortgebildet werden. Das steigert die Akzeptanz für die Umsetzung. Der Partner hat für die Software Alleinvermarktungsrechte gesichert. Und ein Gütesiegel etabliert, welches einer Reihe von angeschlossenen und zertifizierten Steuerberatern als Qualitätsnachweis dient und eine Verbreitung fördert. Lohnoptimierung bedeutet hohe Förderung und ist seit mehr als 50 Jahren Inhalt der Gesetzgebung. Dennoch finden die Gesetze kaum Widerhall. Nur rund 900.000 Arbeitsplätze partizipieren aktuell von den Vorteilen. Das Wissen um die Gesetze ist wenig verbreitet. Allerdings beschäftigen sich immer mehr Anbieter mit dem Thema und tragen zur weiteren Verbreitung bei. Lohnoptimierung ist ein wichtiger Bestandteil der UnternehmerBank. Zumindest die Standardlösung lässt sich ganz einfach umsetzen. Fazit: Die Mitarbeiter sollen von Gewinnen profitieren. Und von Verlusten ausgeschlossen sein. Dies ist UNSER Vorschlag. Modifikationen sind selbstverständlich möglich. Sie werden zwischen Unternehmensleitung und Belegschaft individuell verhandelt und vereinbart.
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