Visum für ein Studium bzw. zur Studienbewerbung I. ALLGEMEINE HINWEISE Visumpflicht: Alle Studierenden, die nicht die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzen, brauchen für die Aufnahme eines Studiums in Deutschland ein Visum. Die französische Aufenthaltserlaubnis alleine erlaubt Ihnen nicht die Aufnahme eines Studiums in Deutschland. Termin: Für die Antragstellung benötigen Sie einen Termin. Termine für die Visumbeantragung können ausschließlich über das Internet unter www.allemagne.diplo.de/visa reserviert werden. Persönliches Erscheinen: Antragsteller/innen müssen aus Gründen der Identifikation und zur Erfassung der Fingerabdrücke ihren Antrag persönlich bei der Konsularabteilung der deutschen Botschaft in Paris stellen. Zulassung an einer deutschen Hochschule: Antragsteller legen bei Visumbeantragung die Zulassung an der deutschen Hochschule beziehungsweise die Einschreibung zum Vorbereitungskurs an einer deutschen Institution vor. Finanzierungsnachweis: Antragsteller sind verpflichtet für ihren Lebensunterhalt mind. 720 EUR pro Monat für die beabsichtigte Dauer des Aufenthalts in Deutschland nachzuweisen. Beim Vorliegen eines deutschen, französischen oder EU- Stipendiums verringert sich der nachzuweisende Betrag entsprechend um die Höhe des Stipendiums. - Für Aufenthalte in Deutschland bis zu 6 Monaten kann der Lebensunterhalt durch Guthaben auf einem deutschen oder französischen Konto nachgewiesen werden. - Für Aufenthalte in Deutschland über 6 Monaten bestehen folgende Möglichkeiten zum Nachweis der Sicherung des Lebensunterhalts: o Einrichtung eines Sperrkontos: Auf dem Konto muss sich mindestens der Betrag befinden, den das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BaföG) pro Studienjahr vorsieht. Zurzeit sind dies 8.640 EUR. Der Kontoinhaber kann pro Monat nur auf jeweils 1/12 dieses Betrages zugreifen (=720 EUR). Ein Sperrkonto kann grundsätzlich bei jeder Bank in Deutschland durch direkte Kontaktaufnahme mit der Bank eröffnet werden. o Stipendium: Die Botschaft akzeptiert als Finanzierungsnachweis deutsche, französische und EU-Stipendien. Sollte das Stipendium nicht den monatlich erforderlichen Lebensunterhalt von 720 EUR abdecken, muss die Differenz durch ein Bankguthaben auf einem deutschen oder französischen Konto bzw. bei einem vorgesehenen Aufenthalt von mehr als 6 Monaten durch ein Sperrkonto nachgewiesen werden. _____________________________________________________________________________________________ Seite | 1 o Verpflichtungserklärungen: können akzeptiert werden, sofern sie von einer Behörde in Deutschland ausgestellt wurden. Die finanzielle Leistungsfähigkeit des Verpflichtungserklärenden muss auf der Verpflichtungserklärung als nachgewiesen bestätigt sein. o Ausreichende Einkommens- oder Vermögensverhältnisse: Im Einzelfall können unter Umständen die Einkommens- und Vermögensverhältnisse der Eltern oder des Antragstellers berücksichtigt werden. Der Nachweis erfolgt über geeignete Bankunterlagen (z.B. Sparbuch, Kontoauszüge) Krankenversicherungsschutz: spätestens bei Abholung des Visums muss eine in Deutschland gültige Krankenversicherung für mindestens drei Monate ab Einreise vorgelegt werden. Falls Sie in Frankreich bereits studentisch versichert sind, empfehlen wir Ihnen die kostenlose Beantragung einer europäischen Versicherungskarte, die auch in Deutschland akzeptiert ist. Gültigkeitsdauer: Das Visum zum Studium kann, sofern das Studium bis zu 6 Monate dauert und bei ausreichendem Versicherungsschutz, für die gesamte Dauer des Studiums ausgestellt werden. Falls sich der Antragsteller länger in Deutschland aufhält, wird ein Visum mit einer Gültigkeit von drei Monaten ausgestellt. Innerhalb dieser Zeit muss bei der für den Wohnort zuständigen Ausländerbehörde ein deutscher Aufenthaltstitel beantragt werden. Gültigkeitsbereich: Das Visum gilt nur für Deutschland, berechtigt aber zu touristischen Aufenthalten von bis zu 90 Tagen pro Halbjahr in den übrigen Schengen-Staaten. Bearbeitungszeit: Die Bearbeitungszeit beträgt im Durchschnitt 4 Wochen, bei Studierenden mit einem ERASMUS Stipendium etwa 3 Tage. Gebühr: 60 EUR. Für ERASMUS Stipendiaten kostenlos. Abholung: Sobald der Visumantrag beschieden ist, erhält der Antragsteller eine E-Mail mit den Details zur Abholung des Visums. Für die Abholung stehen Ihnen drei Möglichkeiten zur Auswahl a) Persönliche Abholung: ist grundsätzlich ohne Termin zu den Öffnungszeiten der Visastelle unter Vorlage des Reisepasses möglich. b) Bevollmächtigte Abholung: ist grundsätzlich ohne Termin durch eine von Ihnen bevollmächtige Person unter Vorlage Ihres Reisepasses und einer Vollmacht zu den Öffnungszeiten der Visastelle möglich. c) Zusendung: Sie können Ihren Pass bei Abgabe Ihrer Antragsunterlagen in der Visastelle hinterlassen. Der Pass wird Ihnen nach Bearbeitung Ihres Visumantrags gegen _____________________________________________________________________________________________ Seite | 2 eine Gebühr von 8 EUR per Einschreiben an eine Adresse in Frankreich zugestellt. Ein Versand nach Deutschland ist nicht möglich. II. ERFORDERLICHE UNTERLAGEN Bitte beachten Sie, dass Ihr Antrag nur bearbeitet werden kann, wenn Ihre Unterlagen vollständig vorliegen. Im Einzelfall kann die Vorlage weiterer Dokumente erforderlich sein. Anzahl der Exemplare Dokument 2 Ausgedruckte und ausgefüllte Antragsformulare 1 Passfoto Original plus 2 Kopien Gültiger Reisepass Original plus 2 Kopien Gültiger französischer Aufenthaltstitel Original plus 2 Kopien Zulassung der deutschen Hochschule Original plus 2 Kopien Finanzierungsnachweis Original plus 2 Kopien Krankenversicherungsschutz Original plus 2 Kopien Ggf. ERASMUS Stipendium Haftungsausschluss: Alle Angaben dieses Merkblattes beruhen auf den Erkenntnissen und Erfahrungen der deutschen Auslandsvertretungen in Frankreich zum Zeitpunkt der Abfassung des Merkblattes. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit kann jedoch keine Gewähr übernommen werden. _____________________________________________________________________________________________ Seite | 3
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