Studenten

Visum für ein Studium bzw. zur Studienbewerbung
I. ALLGEMEINE HINWEISE
Visumpflicht: Alle Studierenden, die nicht die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzen, brauchen für die Aufnahme eines Studiums in Deutschland ein Visum. Die französische Aufenthaltserlaubnis alleine erlaubt Ihnen nicht die Aufnahme eines Studiums in Deutschland.
Termin: Für die Antragstellung benötigen Sie einen Termin. Termine für die Visumbeantragung
können ausschließlich über das Internet unter www.allemagne.diplo.de/visa reserviert werden.
Persönliches Erscheinen: Antragsteller/innen müssen aus Gründen der Identifikation und zur
Erfassung der Fingerabdrücke ihren Antrag persönlich bei der Konsularabteilung der deutschen
Botschaft in Paris stellen.
Zulassung an einer deutschen Hochschule: Antragsteller legen bei Visumbeantragung die Zulassung an der deutschen Hochschule beziehungsweise die Einschreibung zum Vorbereitungskurs
an einer deutschen Institution vor.
Finanzierungsnachweis: Antragsteller sind verpflichtet für ihren Lebensunterhalt mind. 720 EUR
pro Monat für die beabsichtigte Dauer des Aufenthalts in Deutschland nachzuweisen. Beim
Vorliegen eines deutschen, französischen oder EU- Stipendiums verringert sich der nachzuweisende Betrag entsprechend um die Höhe des Stipendiums.
- Für Aufenthalte in Deutschland bis zu 6 Monaten kann der Lebensunterhalt durch
Guthaben auf einem deutschen oder französischen Konto nachgewiesen werden.
-
Für Aufenthalte in Deutschland über 6 Monaten bestehen folgende Möglichkeiten zum
Nachweis der Sicherung des Lebensunterhalts:
o
Einrichtung eines Sperrkontos: Auf dem Konto muss sich mindestens der
Betrag befinden, den das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BaföG) pro
Studienjahr vorsieht. Zurzeit sind dies 8.640 EUR. Der Kontoinhaber kann
pro Monat nur auf jeweils 1/12 dieses Betrages zugreifen (=720 EUR).
Ein Sperrkonto kann grundsätzlich bei jeder Bank in Deutschland durch direkte Kontaktaufnahme mit der Bank eröffnet werden.
o
Stipendium: Die
Botschaft akzeptiert als Finanzierungsnachweis deutsche,
französische und EU-Stipendien. Sollte das Stipendium nicht den monatlich
erforderlichen Lebensunterhalt von 720 EUR abdecken, muss die Differenz
durch ein Bankguthaben auf einem deutschen oder französischen Konto bzw.
bei einem vorgesehenen Aufenthalt von mehr als 6 Monaten durch ein
Sperrkonto nachgewiesen werden.
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o
Verpflichtungserklärungen: können akzeptiert werden, sofern sie von einer
Behörde in Deutschland ausgestellt wurden. Die finanzielle Leistungsfähigkeit
des Verpflichtungserklärenden muss auf der Verpflichtungserklärung als nachgewiesen bestätigt sein.
o
Ausreichende Einkommens- oder Vermögensverhältnisse: Im Einzelfall können
unter Umständen die Einkommens- und Vermögensverhältnisse der Eltern
oder des Antragstellers berücksichtigt werden. Der Nachweis erfolgt über geeignete Bankunterlagen (z.B. Sparbuch, Kontoauszüge)
Krankenversicherungsschutz: spätestens bei Abholung des Visums muss eine in Deutschland
gültige Krankenversicherung für mindestens drei Monate ab Einreise vorgelegt werden. Falls Sie
in Frankreich bereits studentisch versichert sind, empfehlen wir Ihnen die kostenlose Beantragung einer europäischen Versicherungskarte, die auch in Deutschland akzeptiert ist.
Gültigkeitsdauer: Das Visum zum Studium kann, sofern das Studium bis zu 6 Monate dauert
und bei ausreichendem Versicherungsschutz, für die gesamte Dauer des Studiums ausgestellt
werden. Falls sich der Antragsteller länger in Deutschland aufhält, wird ein Visum mit einer
Gültigkeit von drei Monaten ausgestellt. Innerhalb dieser Zeit muss bei der für den Wohnort
zuständigen Ausländerbehörde ein deutscher Aufenthaltstitel beantragt werden.
Gültigkeitsbereich: Das Visum gilt nur für Deutschland, berechtigt aber zu touristischen Aufenthalten von bis zu 90 Tagen pro Halbjahr in den übrigen Schengen-Staaten.
Bearbeitungszeit: Die Bearbeitungszeit beträgt im Durchschnitt 4 Wochen, bei Studierenden mit
einem ERASMUS Stipendium etwa 3 Tage.
Gebühr: 60 EUR. Für ERASMUS Stipendiaten kostenlos.
Abholung: Sobald der Visumantrag beschieden ist, erhält der Antragsteller eine E-Mail mit den
Details zur Abholung des Visums. Für die Abholung stehen Ihnen drei Möglichkeiten zur Auswahl
a) Persönliche Abholung: ist grundsätzlich ohne Termin zu den Öffnungszeiten der Visastelle unter Vorlage des Reisepasses möglich.
b) Bevollmächtigte Abholung: ist grundsätzlich ohne Termin durch eine von Ihnen bevollmächtige Person unter Vorlage Ihres Reisepasses und einer Vollmacht zu den
Öffnungszeiten der Visastelle möglich.
c) Zusendung: Sie können Ihren Pass bei Abgabe Ihrer Antragsunterlagen in der Visastelle hinterlassen. Der Pass wird Ihnen nach Bearbeitung Ihres Visumantrags gegen
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eine Gebühr von 8 EUR per Einschreiben an eine Adresse in Frankreich zugestellt.
Ein Versand nach Deutschland ist nicht möglich.
II. ERFORDERLICHE UNTERLAGEN
Bitte beachten Sie, dass Ihr Antrag nur bearbeitet werden kann, wenn Ihre Unterlagen vollständig vorliegen. Im Einzelfall kann die Vorlage weiterer Dokumente erforderlich sein.
Anzahl der Exemplare
Dokument
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2
Ausgedruckte und ausgefüllte Antragsformulare
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1
Passfoto
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Original plus 2 Kopien
Gültiger Reisepass
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Original plus 2 Kopien
Gültiger französischer Aufenthaltstitel
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Original plus 2 Kopien
Zulassung der deutschen Hochschule
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Original plus 2 Kopien
Finanzierungsnachweis
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Original plus 2 Kopien
Krankenversicherungsschutz
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Original plus 2 Kopien
Ggf. ERASMUS Stipendium
Haftungsausschluss: Alle Angaben dieses Merkblattes beruhen auf den Erkenntnissen und Erfahrungen der deutschen
Auslandsvertretungen in Frankreich zum Zeitpunkt der Abfassung des Merkblattes. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit kann jedoch keine Gewähr übernommen werden.
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