Visum für einen Sprachkurs I. ALLGEMEINE HINWEISE Visumpflicht: In Frankreich lebende Staatsangehörige von Staaten, die nicht der EU angehören, benötigen für die Teilnahme an einem Sprachkurs in Deutschland für die Dauer von mind. 3 Monaten ein Visum. Die französische Aufenthaltserlaubnis alleine genügt nicht. Falls der Sprachkurs der Studienvorbereitung dient, konsultieren Sie bitte das Merkblatt „Visum zum Studium/Studienbewerbung“. Termin: Für die Antragstellung benötigen Sie einen Termin. Termine für die Visumbeantragung können ausschließlich über das Internet unter www.allemagne.diplo.de/visa reserviert werden. Persönliches Erscheinen: Antragsteller/innen müssen aus Gründen der Identifikation und zur Erfassung der Fingerabdrücke ihren Antrag persönlich bei der Konsularabteilung der deutschen Botschaft in Paris stellen. Einschreibung für einen Sprachkurs: Antragsteller legen bei Visumbeantragung die Einschreibung für einen Sprachkurs an einer Sprachschule in Deutschland vor. Das Visum kann nur für Intensivsprachkurse (mind. 20 Unterrichtsstunden pro Woche) beantragt werden. Qualifikationsnachweise: Nachweise über bisher erlangte Qualifikationen müssen im Original vorgelegt werden. Nachweise, die nicht in deutscher, französischer oder englischer Sprache abgefasst sind, müssen durch einen vereidigten Übersetzer ins Deutsche übersetzt werden. Finanzierungsnachweis: Antragsteller sind verpflichtet für ihren Lebensunterhalt mind. 720 EUR pro Monat für die beabsichtigte Dauer des Aufenthalts in Deutschland nachzuweisen. Beim Vorliegen eines deutschen, französischen oder EU- Stipendiums verringert sich der nachzuweisende Betrag entsprechend um die Höhe des Stipendiums. - Für Aufenthalte in Deutschland bis zu 6 Monaten kann der Lebensunterhalt durch Guthaben auf einem deutschen oder französischen Konto nachgewiesen werden. - Für Aufenthalte in Deutschland über 6 Monaten bestehen folgende Möglichkeiten zum Nachweis der Sicherung des Lebensunterhalts: o Einrichtung eines Sperrkontos: Auf dem Konto muss sich mindestens der Betrag befinden, den das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BaföG) pro Studienjahr vorsieht. Zurzeit sind dies 8.640 EUR. Der Kontoinhaber kann pro Monat nur auf jeweils 1/12 dieses Betrages zugreifen (=720 EUR). Ein Sperrkonto kann grundsätzlich bei jeder Bank in Deutschland durch direkte Kontaktaufnahme mit der Bank eröffnet werden. o Stipendium: Die Botschaft akzeptiert als Finanzierungsnachweis deutsche, französische und EU-Stipendien. Sollte das Stipendium nicht den monatlich _____________________________________________________________________________________________ Seite | 1 erforderlichen Lebensunterhalt von 720 EUR abdecken, muss die Differenz durch ein Bankguthaben auf einem deutschen oder französischen Konto bzw. bei einem vorgesehenen Aufenthalt von mehr als 6 Monaten durch ein Sperrkonto nachgewiesen werden. o Verpflichtungserklärungen: können akzeptiert werden, sofern sie von einer Behörde in Deutschland ausgestellt wurden. Die finanzielle Leistungsfähigkeit des Verpflichtungserklärenden muss auf der Verpflichtungserklärung als nachgewiesen bestätigt sein. o Ausreichende Einkommens- oder Vermögensverhältnisse: Im Einzelfall können unter Umständen die Einkommens- und Vermögensverhältnisse der Eltern oder des Antragstellers berücksichtigt werden. Der Nachweis erfolgt über geeignete Bankunterlagen (z.B. Sparbuch, Kontoauszüge). Krankenversicherungsschutz: spätestens bei Abholung des Visums muss eine in Deutschland gültige Krankenversicherung für mindestens drei Monate ab Einreise vorgelegt werden. Gültigkeitsdauer: Das Visum zur Teilnahme an einem Sprachkurs in Deutschland, der nicht unmittelbar zur Studienvorbereitung dient, ist zunächst drei Monate gültig. Der Aufenthalt kann in Deutschland für die maximale Aufenthaltsdauer von einem Jahr verlängert werden. Eine Verlängerung des Aufenthalts darüber hinaus ist nicht möglich. Sollte sich der Antragsteller im Laufe seines Aufenthalts in Deutschland dazu entscheiden, im Anschluss an den Sprachkurs ein Studium zu beginnen, muss ein neues „Visum zum Studium“ beantragt werden. Dies ist nicht in Deutschland möglich, sondern kann nur bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung beantragt werden. Gültigkeitsbereich: Das Visum gilt nur für Deutschland, berechtigt aber zu touristischen Aufenthalten von bis zu 90 Tagen pro Halbjahr in den übrigen Schengen-Staaten. Bearbeitungszeit: Die Bearbeitungszeit variiert und beträgt im Durchschnitt 8 Wochen, sofern alle Unterlagen bei Vorsprache vollständig vorgelegt werden. Gebühr: 60 EUR. Abholung: Sobald der Visumantrag beschieden ist, erhält der Antragsteller eine E-Mail mit den Details zur Abholung des Visums. Für die Abholung stehen Ihnen drei Möglichkeiten zur Auswahl a) Persönliche Abholung: ist grundsätzlich ohne Termin zu den Öffnungszeiten der Visastelle unter Vorlage des Reisepasses möglich. _____________________________________________________________________________________________ Seite | 2 b) Bevollmächtigte Abholung: ist grundsätzlich ohne Termin durch eine von Ihnen bevollmächtige Person unter Vorlage Ihres Reisepasses und einer Vollmacht zu den Öffnungszeiten der Visastelle möglich. c) Persönliche Abholung: ist grundsätzlich ohne Termin zu den Öffnungszeiten der Visastelle unter Vorlage des Reisepasses möglich. d) Bevollmächtigte Abholung: ist grundsätzlich ohne Termin durch eine von Ihnen bevollmächtige Person unter Vorlage Ihres Reisepasses und einer Vollmacht zu den Öffnungszeiten der Visastelle möglich. e) Zusendung: Sie können Ihren Pass bei Abgabe Ihrer Antragsunterlagen in der Visastelle hinterlassen. Der Pass wird Ihnen nach Bearbeitung Ihres Visumantrags gegen eine Gebühr von 8 EUR per Einschreiben an eine Adresse in Frankreich zugestellt, bei positiver Entscheidung wird das Visum zuvor in den Pass eingeklebt. Ein Versand nach Deutschland ist nicht möglich. II. ERFORDERLICHE UNTERLAGEN Bitte beachten Sie, dass Ihr Antrag nur bearbeitet werden kann, wenn Ihre Unterlagen vollständig vorliegen. Im Einzelfall kann die Vorlage weiterer Dokumente erforderlich sein. Anzahl der Exemplare Dokument 2 Ausgedruckte und ausgefüllte Antragsformulare 1 Passfoto Original plus 2 Kopien Gültiger Reisepass Original plus 2 Kopien Gültiger französischer Aufenthaltstitel Original plus 2 Kopien Einschreibung an einer Sprachschule in Deutschland Original plus 2 Kopien Lebenslauf in deutscher Sprache Original plus 2 Kopien Motivationsschreiben in deutscher Sprache Original plus 2 Kopien Nachweis bisheriger Schul-/Universitätsabschlüsse – ggf. übersetzt Original plus 2 Kopien Finanzierungsnachweis Original plus 2 Kopien Krankenversicherungsschutz Haftungsausschluss: Alle Angaben dieses Merkblattes beruhen auf den Erkenntnissen und Erfahrungen der deutschen Auslandsvertretungen in Frankreich zum Zeitpunkt der Abfassung des Merkblattes. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit kann jedoch keine Gewähr übernommen werden. _____________________________________________________________________________________________ Seite | 3
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