Sprachkurs - Ambassade d`Allemagne

Visum für einen Sprachkurs
I. ALLGEMEINE HINWEISE
Visumpflicht: In Frankreich lebende Staatsangehörige von Staaten, die nicht der EU angehören,
benötigen für die Teilnahme an einem Sprachkurs in Deutschland für die Dauer von mind. 3
Monaten
ein
Visum.
Die
französische
Aufenthaltserlaubnis
alleine
genügt
nicht.
Falls der Sprachkurs der Studienvorbereitung dient, konsultieren Sie bitte das Merkblatt „Visum
zum Studium/Studienbewerbung“.
Termin: Für die Antragstellung benötigen Sie einen Termin. Termine für die Visumbeantragung
können ausschließlich über das Internet unter www.allemagne.diplo.de/visa reserviert werden.
Persönliches Erscheinen: Antragsteller/innen müssen aus Gründen der Identifikation und zur
Erfassung der Fingerabdrücke ihren Antrag persönlich bei der Konsularabteilung der deutschen
Botschaft in Paris stellen.
Einschreibung für einen Sprachkurs: Antragsteller legen bei Visumbeantragung die Einschreibung
für einen Sprachkurs an einer Sprachschule in Deutschland vor. Das Visum kann nur für Intensivsprachkurse (mind. 20 Unterrichtsstunden pro Woche) beantragt werden.
Qualifikationsnachweise: Nachweise über bisher erlangte Qualifikationen müssen im Original
vorgelegt werden. Nachweise, die nicht in deutscher, französischer oder englischer Sprache
abgefasst sind, müssen durch einen vereidigten Übersetzer ins Deutsche übersetzt werden.
Finanzierungsnachweis: Antragsteller sind verpflichtet für ihren Lebensunterhalt mind. 720 EUR
pro Monat für die beabsichtigte Dauer des Aufenthalts in Deutschland nachzuweisen. Beim
Vorliegen eines deutschen, französischen oder EU- Stipendiums verringert sich der nachzuweisende Betrag entsprechend um die Höhe des Stipendiums.
- Für Aufenthalte in Deutschland bis zu 6 Monaten kann der Lebensunterhalt durch
Guthaben auf einem deutschen oder französischen Konto nachgewiesen werden.
-
Für Aufenthalte in Deutschland über 6 Monaten bestehen folgende Möglichkeiten zum
Nachweis der Sicherung des Lebensunterhalts:
o
Einrichtung eines Sperrkontos: Auf dem Konto muss sich mindestens der
Betrag befinden, den das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BaföG) pro
Studienjahr vorsieht. Zurzeit sind dies 8.640 EUR. Der Kontoinhaber kann
pro Monat nur auf jeweils 1/12 dieses Betrages zugreifen (=720 EUR).
Ein Sperrkonto kann grundsätzlich bei jeder Bank in Deutschland durch direkte Kontaktaufnahme mit der Bank eröffnet werden.
o
Stipendium: Die
Botschaft akzeptiert als Finanzierungsnachweis deutsche,
französische und EU-Stipendien. Sollte das Stipendium nicht den monatlich
_____________________________________________________________________________________________
Seite | 1
erforderlichen Lebensunterhalt von 720 EUR abdecken, muss die Differenz
durch ein Bankguthaben auf einem deutschen oder französischen Konto bzw.
bei einem vorgesehenen Aufenthalt von mehr als 6 Monaten durch ein
Sperrkonto nachgewiesen werden.
o
Verpflichtungserklärungen: können akzeptiert werden, sofern sie von einer
Behörde in Deutschland ausgestellt wurden. Die finanzielle Leistungsfähigkeit
des Verpflichtungserklärenden muss auf der Verpflichtungserklärung als nachgewiesen bestätigt sein.
o
Ausreichende Einkommens- oder Vermögensverhältnisse: Im Einzelfall können
unter Umständen die Einkommens- und Vermögensverhältnisse der Eltern
oder des Antragstellers berücksichtigt werden. Der Nachweis erfolgt über geeignete Bankunterlagen (z.B. Sparbuch, Kontoauszüge).
Krankenversicherungsschutz: spätestens bei Abholung des Visums muss eine in Deutschland
gültige Krankenversicherung für mindestens drei Monate ab Einreise vorgelegt werden.
Gültigkeitsdauer: Das Visum zur Teilnahme an einem Sprachkurs in Deutschland, der nicht
unmittelbar zur Studienvorbereitung dient, ist zunächst drei Monate gültig. Der Aufenthalt kann
in Deutschland für die maximale Aufenthaltsdauer von einem Jahr verlängert werden. Eine Verlängerung des Aufenthalts darüber hinaus ist nicht möglich.
Sollte sich der Antragsteller im Laufe seines Aufenthalts in Deutschland dazu entscheiden, im
Anschluss an den Sprachkurs ein Studium zu beginnen, muss ein neues „Visum zum Studium“ beantragt werden. Dies ist nicht in Deutschland möglich, sondern kann nur bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung beantragt werden.
Gültigkeitsbereich: Das Visum gilt nur für Deutschland, berechtigt aber zu touristischen Aufenthalten von bis zu 90 Tagen pro Halbjahr in den übrigen Schengen-Staaten.
Bearbeitungszeit: Die Bearbeitungszeit variiert und beträgt im Durchschnitt 8 Wochen, sofern
alle Unterlagen bei Vorsprache vollständig vorgelegt werden.
Gebühr: 60 EUR.
Abholung: Sobald der Visumantrag beschieden ist, erhält der Antragsteller eine E-Mail mit den
Details zur Abholung des Visums. Für die Abholung stehen Ihnen drei Möglichkeiten zur Auswahl
a) Persönliche Abholung: ist grundsätzlich ohne Termin zu den Öffnungszeiten der Visastelle unter Vorlage des Reisepasses möglich.
_____________________________________________________________________________________________
Seite | 2
b) Bevollmächtigte Abholung: ist grundsätzlich ohne Termin durch eine von Ihnen bevollmächtige Person unter Vorlage Ihres Reisepasses und einer Vollmacht zu den
Öffnungszeiten der Visastelle möglich.
c) Persönliche Abholung: ist grundsätzlich ohne Termin zu den Öffnungszeiten der Visastelle unter Vorlage des Reisepasses möglich.
d) Bevollmächtigte Abholung: ist grundsätzlich ohne Termin durch eine von Ihnen bevollmächtige Person unter Vorlage Ihres Reisepasses und einer Vollmacht zu den
Öffnungszeiten der Visastelle möglich.
e) Zusendung: Sie können Ihren Pass bei Abgabe Ihrer Antragsunterlagen in der Visastelle hinterlassen. Der Pass wird Ihnen nach Bearbeitung Ihres Visumantrags gegen
eine Gebühr von 8 EUR per Einschreiben an eine Adresse in Frankreich zugestellt,
bei positiver Entscheidung wird das Visum zuvor in den Pass eingeklebt. Ein Versand nach Deutschland ist nicht möglich.
II. ERFORDERLICHE UNTERLAGEN
Bitte beachten Sie, dass Ihr Antrag nur bearbeitet werden kann, wenn Ihre Unterlagen vollständig vorliegen. Im Einzelfall kann die Vorlage weiterer Dokumente erforderlich sein.
Anzahl der Exemplare
Dokument

2
Ausgedruckte und ausgefüllte Antragsformulare

1
Passfoto

Original plus 2 Kopien
Gültiger Reisepass

Original plus 2 Kopien
Gültiger französischer Aufenthaltstitel

Original plus 2 Kopien
Einschreibung an einer Sprachschule in Deutschland

Original plus 2 Kopien
Lebenslauf in deutscher Sprache

Original plus 2 Kopien
Motivationsschreiben in deutscher Sprache

Original plus 2 Kopien
Nachweis bisheriger Schul-/Universitätsabschlüsse –
ggf. übersetzt

Original plus 2 Kopien
Finanzierungsnachweis

Original plus 2 Kopien
Krankenversicherungsschutz
Haftungsausschluss: Alle Angaben dieses Merkblattes beruhen auf den Erkenntnissen und Erfahrungen der deutschen
Auslandsvertretungen in Frankreich zum Zeitpunkt der Abfassung des Merkblattes. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit kann jedoch keine Gewähr übernommen werden.
_____________________________________________________________________________________________
Seite | 3