Arbeitssuche nach Abschluss eines Hochschulstudiums

Visum zur Arbeitsplatzsuche für Hochschulabsolventen
I. ALLGEMEINE HINWEISE
Visum: In Frankreich lebende Staatsangehörige von Staaten, die nicht der EU angehören, können sich, sofern Sie einen in Deutschland anerkannten Hochschulabschluss besitzen, für ein
Visum zur Arbeitsplatzsuche bewerben. Dieses Visum kann, sofern der Lebensunterhalt gesichert ist und ausreichend Krankenversicherungsschutz besteht, für eine Dauer von max. 6 Monaten für die Arbeitsplatzsuche in Deutschland ausgestellt werden. Wird in dieser Zeit eine
Arbeit in Deutschland gefunden, kann die dafür notwendige Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis
direkt in Deutschland bei der Ausländerbehörde beantragt werden.
Termin: Für die Antragstellung benötigen Sie einen Termin. Termine für die Visumbeantragung
können ausschließlich über das Internet unter www.allemagne.diplo.de/visa reserviert werden.
Persönliches Erscheinen: Antragsteller/innen müssen aus Gründen der Identifikation und zur
Erfassung der Fingerabdrücke ihren Antrag persönlich bei der Konsularabteilung der deutschen
Botschaft in Paris stellen.
Anerkannter Hochschulabschluss: Antragsteller müssen einen deutschen oder anerkannten ausländischen oder vergleichbaren ausländischen Hochschulabschluss besitzen. Die Prüfung erfolgt
durch den Antragsteller über die Datenbank ANABIN der Kultusministerkonferenz zur Anerkennung ausländischer Hochschulabschlüsse (anabin.kmk.org). Wenn der Abschluss nicht in ANABIN gefunden werden kann oder der Abschluss dort nicht als vergleichbar bewertet ist, kann
durch den Antragsteller ein Zeugnisbewertungsverfahren bei der Zentralstelle für ausländisches
Bildungswesen (ZAB) eingeleitet werden (www.kmk.org/zab).
Lebensunterhalt: Antragsteller sind verpflichtet für ihren Lebensunterhalt mind. 670 EUR pro
Monat für die beabsichtigte Dauer des Aufenthalts in Deutschland nachzuweisen. Für Aufenthalte in Deutschland bis zu 6 Monaten kann der Lebensunterhalt durch Guthaben auf einem
deutschen oder französischen Konto nachgewiesen werden.
Krankenversicherungsschutz: Bei Visumbeantragung muss eine in Deutschland gültige Krankenversicherung für die gesamte Dauer der Arbeitsplatzsuche vorgelegt werden. Falls Sie in
Frankreich bereits versichert sind, empfehlen wir Ihnen die kostenlose Beantragung einer europäischen Versicherungskarte bei Ihrem Versicherungsträger, die auch in Deutschland akzeptiert
ist.
Gültigkeitsdauer: Das Visum für die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit in Deutschland ist zunächst drei Monate gültig und kann innerhalb dieser Zeit bei der für den Wohnort zuständigen
Ausländerbehörde verlängert werden.
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Gültigkeitsbereich: Das Visum gilt nur für Deutschland, berechtigt aber zu touristischen Aufenthalten von bis zu 90 Tagen pro Halbjahr in den übrigen Schengen-Staaten.
Bearbeitungszeit: Die Bearbeitungszeit beträgt, sofern alle Unterlagen bei Vorsprache vollständig
vorgelegt werden, etwa 3 Tage.
Gebühr: 60 EUR.
Abholung: Sobald der Visumantrag beschieden ist, erhält der Antragsteller eine E-Mail mit den
Details zur Abholung des Visums. Für die Abholung stehen Ihnen drei Möglichkeiten zur Auswahl
a) Persönliche Abholung: ist grundsätzlich ohne Termin zu den Öffnungszeiten der Visastelle unter Vorlage des Reisepasses möglich.
b) Bevollmächtigte Abholung: ist grundsätzlich ohne Termin durch eine von Ihnen bevollmächtige Person unter Vorlage Ihres Reisepasses und einer Vollmacht zu den
Öffnungszeiten der Visastelle möglich.
c) Zusendung: Sie können Ihren Pass bei Abgabe Ihrer Antragsunterlagen in der Visastelle hinterlassen. Der Pass wird Ihnen nach Bearbeitung Ihres Visumantrags gegen
eine Gebühr von 7 EUR per Einschreiben an eine Adresse in Frankreich zugestellt,
bei positiver Entscheidung wird das Visum zuvor in den Pass eingeklebt. Ein Versand nach Deutschland ist nicht möglich.
II. ERFORDERLICHE UNTERLAGEN
Bitte beachten Sie, dass Ihr Antrag nur bearbeitet werden kann, wenn Ihre Unterlagen vollständig vorliegen. Im Einzelfall kann die Vorlage weiterer Dokumente erforderlich sein.
Anzahl der Exemplare
Dokument

1
Ausgedrucktes und ausgefülltes Antragsformular

1
Passfoto
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Original plus 1 Kopie
Gültiger Reisepass

Original plus 1 Kopie
Gültiger französischer Aufenthaltstitel

Original plus 1 Kopie
Hochschulabschluss
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1 Internetausdruck
Nachweis über die Anerkennung des Hochschulabschlusses (ANABIN oder ZAB)
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1
Motivationsschreiben

1
Lebenslauf
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Original plus 1 Kopie
Finanzierungsnachweis
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Original plus 1 Kopie
In Deutschland gültiger Krankenversicherungsschutz
Haftungsausschluss: Alle Angaben dieses Merkblattes beruhen auf den Erkenntnissen und Erfahrungen der deutschen
Auslandsvertretungen in Frankreich zum Zeitpunkt der Abfassung des Merkblattes. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit kann jedoch keine Gewähr übernommen werden.
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