Visum zur Arbeitsplatzsuche für Hochschulabsolventen I. ALLGEMEINE HINWEISE Visum: In Frankreich lebende Staatsangehörige von Staaten, die nicht der EU angehören, können sich, sofern Sie einen in Deutschland anerkannten Hochschulabschluss besitzen, für ein Visum zur Arbeitsplatzsuche bewerben. Dieses Visum kann, sofern der Lebensunterhalt gesichert ist und ausreichend Krankenversicherungsschutz besteht, für eine Dauer von max. 6 Monaten für die Arbeitsplatzsuche in Deutschland ausgestellt werden. Wird in dieser Zeit eine Arbeit in Deutschland gefunden, kann die dafür notwendige Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis direkt in Deutschland bei der Ausländerbehörde beantragt werden. Termin: Für die Antragstellung benötigen Sie einen Termin. Termine für die Visumbeantragung können ausschließlich über das Internet unter www.allemagne.diplo.de/visa reserviert werden. Persönliches Erscheinen: Antragsteller/innen müssen aus Gründen der Identifikation und zur Erfassung der Fingerabdrücke ihren Antrag persönlich bei der Konsularabteilung der deutschen Botschaft in Paris stellen. Anerkannter Hochschulabschluss: Antragsteller müssen einen deutschen oder anerkannten ausländischen oder vergleichbaren ausländischen Hochschulabschluss besitzen. Die Prüfung erfolgt durch den Antragsteller über die Datenbank ANABIN der Kultusministerkonferenz zur Anerkennung ausländischer Hochschulabschlüsse (anabin.kmk.org). Wenn der Abschluss nicht in ANABIN gefunden werden kann oder der Abschluss dort nicht als vergleichbar bewertet ist, kann durch den Antragsteller ein Zeugnisbewertungsverfahren bei der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) eingeleitet werden (www.kmk.org/zab). Lebensunterhalt: Antragsteller sind verpflichtet für ihren Lebensunterhalt mind. 670 EUR pro Monat für die beabsichtigte Dauer des Aufenthalts in Deutschland nachzuweisen. Für Aufenthalte in Deutschland bis zu 6 Monaten kann der Lebensunterhalt durch Guthaben auf einem deutschen oder französischen Konto nachgewiesen werden. Krankenversicherungsschutz: Bei Visumbeantragung muss eine in Deutschland gültige Krankenversicherung für die gesamte Dauer der Arbeitsplatzsuche vorgelegt werden. Falls Sie in Frankreich bereits versichert sind, empfehlen wir Ihnen die kostenlose Beantragung einer europäischen Versicherungskarte bei Ihrem Versicherungsträger, die auch in Deutschland akzeptiert ist. Gültigkeitsdauer: Das Visum für die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit in Deutschland ist zunächst drei Monate gültig und kann innerhalb dieser Zeit bei der für den Wohnort zuständigen Ausländerbehörde verlängert werden. _____________________________________________________________________________________________ Seite | 1 Gültigkeitsbereich: Das Visum gilt nur für Deutschland, berechtigt aber zu touristischen Aufenthalten von bis zu 90 Tagen pro Halbjahr in den übrigen Schengen-Staaten. Bearbeitungszeit: Die Bearbeitungszeit beträgt, sofern alle Unterlagen bei Vorsprache vollständig vorgelegt werden, etwa 3 Tage. Gebühr: 60 EUR. Abholung: Sobald der Visumantrag beschieden ist, erhält der Antragsteller eine E-Mail mit den Details zur Abholung des Visums. Für die Abholung stehen Ihnen drei Möglichkeiten zur Auswahl a) Persönliche Abholung: ist grundsätzlich ohne Termin zu den Öffnungszeiten der Visastelle unter Vorlage des Reisepasses möglich. b) Bevollmächtigte Abholung: ist grundsätzlich ohne Termin durch eine von Ihnen bevollmächtige Person unter Vorlage Ihres Reisepasses und einer Vollmacht zu den Öffnungszeiten der Visastelle möglich. c) Zusendung: Sie können Ihren Pass bei Abgabe Ihrer Antragsunterlagen in der Visastelle hinterlassen. Der Pass wird Ihnen nach Bearbeitung Ihres Visumantrags gegen eine Gebühr von 7 EUR per Einschreiben an eine Adresse in Frankreich zugestellt, bei positiver Entscheidung wird das Visum zuvor in den Pass eingeklebt. Ein Versand nach Deutschland ist nicht möglich. II. ERFORDERLICHE UNTERLAGEN Bitte beachten Sie, dass Ihr Antrag nur bearbeitet werden kann, wenn Ihre Unterlagen vollständig vorliegen. Im Einzelfall kann die Vorlage weiterer Dokumente erforderlich sein. Anzahl der Exemplare Dokument 1 Ausgedrucktes und ausgefülltes Antragsformular 1 Passfoto Original plus 1 Kopie Gültiger Reisepass Original plus 1 Kopie Gültiger französischer Aufenthaltstitel Original plus 1 Kopie Hochschulabschluss 1 Internetausdruck Nachweis über die Anerkennung des Hochschulabschlusses (ANABIN oder ZAB) 1 Motivationsschreiben 1 Lebenslauf _____________________________________________________________________________________________ Seite | 2 Original plus 1 Kopie Finanzierungsnachweis Original plus 1 Kopie In Deutschland gültiger Krankenversicherungsschutz Haftungsausschluss: Alle Angaben dieses Merkblattes beruhen auf den Erkenntnissen und Erfahrungen der deutschen Auslandsvertretungen in Frankreich zum Zeitpunkt der Abfassung des Merkblattes. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit kann jedoch keine Gewähr übernommen werden. _____________________________________________________________________________________________ Seite | 3
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