Visum zur Ausübung einer selbstständigen Erwerbstätigkeit I. ALLGEMEINE HINWEISE Visumpflicht: In Frankreich lebende Staatsangehörige von Staaten, die nicht der EU angehören, benötigen für die Aufnahme einer selbstständigen Erwerbstätigkeit in Deutschland ein Visum. Die französische Aufenthaltserlaubnis alleine erlaubt Ihnen nicht die Aufnahme einer selbstständigen Erwerbstätigkeit in Deutschland. Termin: Für die Antragstellung benötigen Sie einen Termin. Termine für die Visumbeantragung können ausschließlich über das Internet unter www.allemagne.diplo.de/visa reserviert werden. Persönliches Erscheinen: Antragsteller/innen müssen aus Gründen der Identifikation und zur Erfassung der Fingerabdrücke ihren Antrag persönlich bei der Konsularabteilung der deutschen Botschaft in Paris stellen. Aufenthaltserlaubnis: Eine Aufenthaltserlaubnis zur Aufnahme einer selbstständigen Erwerbstätigkeit kann Ihnen erteilt werden, wenn - ein wirtschaftliches Interesse oder ein regionales Bedürfnis besteht, die Tätigkeit positive Auswirkungen auf die Wirtschaft erwarten lässt und die Finanzierung der Umsetzung durch Eigenkapital oder durch eine Kreditzusage gesichert ist. Zur Beurteilung dieser Kriterien sind im Visumverfahren neben der Auslandsvertretung die innerdeutsche Ausländerbehörde sowie bei Bedarf weitere regionale Institutionen beteiligt (Handelskammern, Berufsinnungen, etc.) Krankenversicherungsschutz: Kann ein Visum zur selbstständigen Erwerbstätigkeit ausgestellt werden, muss spätestens bei Abholung des Visums eine in Deutschland für mindestens drei Monate gültige Krankenversicherung nachgewiesen werden. Gültigkeitsdauer: Das Visum zur Aufnahme einer selbstständigen Erwerbstätigkeit in Deutschland ist zunächst drei Monate gültig. Innerhalb dieser Zeit muss bei der für den Wohnort zuständigen Ausländerbehörde ein deutscher Aufenthaltstitel beantragt werden. Gültigkeitsbereich: Das Visum gilt nur für Deutschland, berechtigt aber zu touristischen Aufenthalten von bis zu 90 Tagen pro Halbjahr in den übrigen Schengen-Staaten. Bearbeitungszeit: Die Bearbeitungszeit variiert und beträgt im Durchschnitt 8 Wochen, sofern alle Unterlagen bei Vorsprache vollständig vorgelegt werden. Gebühr: 60 EUR. _____________________________________________________________________________________________ Seite | 1 Abholung: Sobald der Visumantrag beschieden ist, erhält der Antragsteller eine E-Mail mit den Details zur Abholung des Visums. Für die Abholung stehen Ihnen drei Möglichkeiten zur Auswahl a) Persönliche Abholung: ist grundsätzlich ohne Termin zu den Öffnungszeiten der Visastelle unter Vorlage des Reisepasses möglich. b) Bevollmächtigte Abholung: ist grundsätzlich ohne Termin durch eine von Ihnen bevollmächtige Person unter Vorlage Ihres Reisepasses und einer Vollmacht zu den Öffnungszeiten der Visastelle möglich. c) Persönliche Abholung: ist grundsätzlich ohne Termin zu den Öffnungszeiten der Visastelle unter Vorlage des Reisepasses möglich. d) Bevollmächtigte Abholung: ist grundsätzlich ohne Termin durch eine von Ihnen bevollmächtige Person unter Vorlage Ihres Reisepasses und einer Vollmacht zu den Öffnungszeiten der Visastelle möglich. e) Zusendung: Sie können Ihren Pass bei Abgabe Ihrer Antragsunterlagen in der Visastelle hinterlassen. Der Pass wird Ihnen nach Bearbeitung Ihres Visumantrags gegen eine Gebühr von 7 EUR per Einschreiben an eine Adresse in Frankreich zugestellt, bei positiver Entscheidung wird das Visum zuvor in den Pass eingeklebt. Ein Versand nach Deutschland ist nicht möglich. II. ERFORDERLICHE UNTERLAGEN Bitte beachten Sie, dass Ihr Antrag nur bearbeitet werden kann, wenn Ihre Unterlagen vollständig vorliegen. Im Einzelfall kann die Vorlage weiterer Dokumente erforderlich sein. Anzahl der Exemplare Dokument 2 Ausgedruckte und ausgefüllte Antragsformulare 1 Passfoto Original plus 2 Kopien Gültiger Reisepass Original plus 2 Kopien Gültiger französischer Aufenthaltstitel Original plus 2 Kopien Qualifikationsnachweise (Diplome, Zertifikate, etc.) 2 Kopien Vorlage eines vollständigen Firmenprofils inklusive • Businessplan • Geschäftskonzept • Kapitalbedarfsplan • Finanzierungsplan • Marketingstrategie • Ertragsvorschau _____________________________________________________________________________________________ Seite | 2 • Zusatzangaben über Anzahl der voraussichtlich entstehenden Arbeitsplätze und der voraussichtlich entstehenden Ausbildungsplätze 2 Kopien Lebenslauf Original plus 2 Kopien Krankenversicherungsschutz Haftungsausschluss: Alle Angaben dieses Merkblattes beruhen auf den Erkenntnissen und Erfahrungen der deutschen Auslandsvertretungen in Frankreich zum Zeitpunkt der Abfassung des Merkblattes. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit kann jedoch keine Gewähr übernommen werden. _____________________________________________________________________________________________ Seite | 3
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