Selbständige Erwerbstätigkeit

Visum zur Ausübung einer selbstständigen Erwerbstätigkeit
I. ALLGEMEINE HINWEISE
Visumpflicht: In Frankreich lebende Staatsangehörige von Staaten, die nicht der EU angehören,
benötigen für die Aufnahme einer selbstständigen Erwerbstätigkeit in Deutschland ein Visum.
Die französische Aufenthaltserlaubnis alleine erlaubt Ihnen nicht die Aufnahme einer selbstständigen Erwerbstätigkeit in Deutschland.
Termin: Für die Antragstellung benötigen Sie einen Termin. Termine für die Visumbeantragung
können ausschließlich über das Internet unter www.allemagne.diplo.de/visa reserviert werden.
Persönliches Erscheinen: Antragsteller/innen müssen aus Gründen der Identifikation und zur
Erfassung der Fingerabdrücke ihren Antrag persönlich bei der Konsularabteilung der deutschen
Botschaft in Paris stellen.
Aufenthaltserlaubnis: Eine Aufenthaltserlaubnis zur Aufnahme einer selbstständigen Erwerbstätigkeit kann Ihnen erteilt werden, wenn
- ein wirtschaftliches Interesse oder ein regionales Bedürfnis besteht, die Tätigkeit positive
Auswirkungen auf die Wirtschaft erwarten lässt und die Finanzierung der Umsetzung
durch Eigenkapital oder durch eine Kreditzusage gesichert ist.
Zur Beurteilung dieser Kriterien sind im Visumverfahren neben der Auslandsvertretung die innerdeutsche Ausländerbehörde sowie bei Bedarf weitere regionale Institutionen beteiligt (Handelskammern, Berufsinnungen, etc.)
Krankenversicherungsschutz: Kann ein Visum zur selbstständigen Erwerbstätigkeit ausgestellt
werden, muss spätestens bei Abholung des Visums eine in Deutschland für mindestens drei
Monate gültige Krankenversicherung nachgewiesen werden.
Gültigkeitsdauer: Das Visum zur Aufnahme einer selbstständigen Erwerbstätigkeit in Deutschland
ist zunächst drei Monate gültig. Innerhalb dieser Zeit muss bei der für den Wohnort zuständigen Ausländerbehörde ein deutscher Aufenthaltstitel beantragt werden.
Gültigkeitsbereich: Das Visum gilt nur für Deutschland, berechtigt aber zu touristischen Aufenthalten von bis zu 90 Tagen pro Halbjahr in den übrigen Schengen-Staaten.
Bearbeitungszeit: Die Bearbeitungszeit variiert und beträgt im Durchschnitt 8 Wochen, sofern
alle Unterlagen bei Vorsprache vollständig vorgelegt werden.
Gebühr: 60 EUR.
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Abholung: Sobald der Visumantrag beschieden ist, erhält der Antragsteller eine E-Mail mit den
Details zur Abholung des Visums. Für die Abholung stehen Ihnen drei Möglichkeiten zur Auswahl
a) Persönliche Abholung: ist grundsätzlich ohne Termin zu den Öffnungszeiten der Visastelle unter Vorlage des Reisepasses möglich.
b) Bevollmächtigte Abholung: ist grundsätzlich ohne Termin durch eine von Ihnen bevollmächtige Person unter Vorlage Ihres Reisepasses und einer Vollmacht zu den
Öffnungszeiten der Visastelle möglich.
c) Persönliche Abholung: ist grundsätzlich ohne Termin zu den Öffnungszeiten der Visastelle unter Vorlage des Reisepasses möglich.
d) Bevollmächtigte Abholung: ist grundsätzlich ohne Termin durch eine von Ihnen bevollmächtige Person unter Vorlage Ihres Reisepasses und einer Vollmacht zu den
Öffnungszeiten der Visastelle möglich.
e) Zusendung: Sie können Ihren Pass bei Abgabe Ihrer Antragsunterlagen in der Visastelle hinterlassen. Der Pass wird Ihnen nach Bearbeitung Ihres Visumantrags gegen
eine Gebühr von 7 EUR per Einschreiben an eine Adresse in Frankreich zugestellt,
bei positiver Entscheidung wird das Visum zuvor in den Pass eingeklebt. Ein Versand nach Deutschland ist nicht möglich.
II. ERFORDERLICHE UNTERLAGEN
Bitte beachten Sie, dass Ihr Antrag nur bearbeitet werden kann, wenn Ihre Unterlagen vollständig vorliegen. Im Einzelfall kann die Vorlage weiterer Dokumente erforderlich sein.
Anzahl der Exemplare
Dokument
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2
Ausgedruckte und ausgefüllte Antragsformulare
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1
Passfoto
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Original plus 2 Kopien
Gültiger Reisepass
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Original plus 2 Kopien
Gültiger französischer Aufenthaltstitel
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Original plus 2 Kopien
Qualifikationsnachweise (Diplome, Zertifikate, etc.)
2 Kopien
Vorlage eines vollständigen Firmenprofils inklusive
• Businessplan
• Geschäftskonzept
• Kapitalbedarfsplan
• Finanzierungsplan
• Marketingstrategie
• Ertragsvorschau
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• Zusatzangaben über Anzahl der voraussichtlich
entstehenden Arbeitsplätze und der
voraussichtlich entstehenden Ausbildungsplätze
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2 Kopien
Lebenslauf
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Original plus 2 Kopien
Krankenversicherungsschutz
Haftungsausschluss: Alle Angaben dieses Merkblattes beruhen auf den Erkenntnissen und Erfahrungen der deutschen
Auslandsvertretungen in Frankreich zum Zeitpunkt der Abfassung des Merkblattes. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit kann jedoch keine Gewähr übernommen werden.
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