Stand: Mai 2016 Merkblatt für die Beantragung eines Visums zum Studium (auch Stipendium, Erasmus) Bitte berücksichtigen Sie zusätzlich die allgemeinen Hinweise zur Visabeantragung sowie das Merkblatt zur Studienfinanzierung. Dieses Merkblatt gilt für Studienbewerber, Studenten und Doktoranden (Promotion), auch wenn ein studienvorbereitender Deutschkurs dem Studium vorangeht. Folgende Unterlagen sind bei Antragstellung vorzulegen: Zwei in deutscher Sprache vollständig ausgefüllte und eigenhändig unterschriebene Antragsformulare ( Visumantrag ) die ebenfalls unterschriebene Anlage nach § 54 AufenthG (kostenlos bei der Visastelle erhältlich oder hier: Belehrung §54 Abs 2... ) Zwei biometrische Lichtbilder (nicht älter als 6 Monate, keine Computerausdrucke) Reisepass (unterschrieben) mit mindestens 1-jähriger Gültigkeitsdauer. Der Reisepass soll nicht älter als 10 Jahre sein und über mindestens 2 leere Seiten verfügen. Der Reisepass wird nicht einbehalten. Zwei Kopien der Lichtbildseite des Reisepasses Zulassungsbescheid oder Studienvormerkung der deutschen Hochschule im Original mit 2 Kopien Gebühren: für Stipendiaten entstehen keine Gebühren Im Übrigen beträgt die Bearbeitungsgebühr 60 Euro Bitte beachten Sie: dass Sie zur Antragstellung einen Termin benötigen. Folgen Sie dem Link um zum Terminvergabesystem zu gelangen: RK-Termin Die vollständige Vorlage der oben genannten Unterlagen begründet keinen Anspruch auf das begehrte Visum. Kopien von Unterlagen sind mitzubringen und können nicht von Mitarbeitern der Visastelle gefertigt werden. Die Visastelle behält sich ausdrücklich vor, im Einzelfall weitere Unterlagen auch nach Antragstellung anzufordern.
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