Der Präsident des Saarländischen SAARLÄNDISCHES OBERLANDESGERICHT DER PRÄSIDENT Saarländisches Oberlandesgericht, Postfach 10 15 52, 66015 Saarbrücken Bitte bei allen Schreiben angeben: Geschäfts-Nr.: 1) Franz-Josef-Röder-Straße 15 66119 Saarbrücken Telefon: (0681) 501- 05 Bei Durchwahl: 501- 5308 Telefax: (0681) 501- 5049 E-Mail: [email protected] Ansprechpartner/in: Frau Dr. Müller Datum: 20. Juni 2016 Schadensersatzklage eines nach Wiederaufnahme des Strafverfahrens Freigesprochenen gegen Gerichtsgutachterin Pressemitteilung in dem Verfahren: 4 U 26/15 des Saarländischen Oberlandesgerichts 3 O 295/13 des Landgerichts Saarbrücken Der zuständige 4. Zivilsenat hat den auf den 30.6.2016 bestimmten Termin zur Beweisaufnahme und Fortsetzung der mündlichen Verhandlung wegen Verhinderung des neu bestellten Sachverständigen aufgehoben und hat neuen Termin bestimmt auf: Donnerstag, den 10.11.2016, 12.15 Uhr, Saal 223. In diesem Termin wird der Senat in Anwesenheit des Sachverständigen gemäß dem Beweisbeschluss vom 18.2.2016 Beweis erheben über die Behauptung des Klägers, die Beklagte habe wegen gravierender methodischer Mängel grob fahrlässig ein fehlerhaftes Gutachten erstellt. Er wird ferner Beweis erheben über die Behauptungen der Beklagten, die gegenüber dem Kläger in dem Strafverfahren erhobenen Vorwürfe seien aus aussagepsychologischer Sicht zutreffend, und ihr Gutachten sei deshalb richtig. Im Anschluss an den Beweisaufnahmetermin soll der Sachverständige sein schriftliches Gutachten erstatten. Saarbrücken, den 20.6.2016 gez. Dr. Müller
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