SAARLÄNDISCHES OBERLANDESGERICHT DER PRÄSIDENT

Der Präsident des Saarländischen
SAARLÄNDISCHES OBERLANDESGERICHT
DER PRÄSIDENT
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Ansprechpartner/in: Frau Dr. Müller
Datum: 20. Juni 2016
Schadensersatzklage eines nach Wiederaufnahme des Strafverfahrens
Freigesprochenen gegen Gerichtsgutachterin
Pressemitteilung in dem Verfahren:
4 U 26/15
des Saarländischen Oberlandesgerichts
3 O 295/13
des Landgerichts Saarbrücken
Der zuständige 4. Zivilsenat hat den auf den 30.6.2016 bestimmten Termin zur
Beweisaufnahme und Fortsetzung der mündlichen Verhandlung wegen Verhinderung
des neu bestellten Sachverständigen aufgehoben und hat neuen Termin bestimmt
auf:
Donnerstag, den 10.11.2016, 12.15 Uhr, Saal 223.
In diesem Termin wird der Senat in Anwesenheit des Sachverständigen gemäß dem
Beweisbeschluss vom 18.2.2016 Beweis erheben über die Behauptung des Klägers,
die Beklagte habe wegen gravierender methodischer Mängel grob fahrlässig ein
fehlerhaftes Gutachten
erstellt.
Er
wird
ferner Beweis
erheben
über die
Behauptungen der Beklagten, die gegenüber dem Kläger in dem Strafverfahren
erhobenen Vorwürfe seien aus aussagepsychologischer Sicht zutreffend, und ihr
Gutachten sei deshalb richtig.
Im Anschluss an den Beweisaufnahmetermin soll der Sachverständige sein
schriftliches Gutachten erstatten.
Saarbrücken, den 20.6.2016
gez. Dr. Müller