Der Präsident des Saarländischen

Der Präsident des Saarländischen
SAARLÄNDISCHES OBERLANDESGERICHT
Der Präsident
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Datum: 4.5.2016
Pressemitteilung
Aufhebung der Verurteilung des Walter H. wegen Verstoßes gegen Weisungen
während der Führungsaufsicht
Verfahren: Ss 22/2016 (18/16) – Beschluss vom 2. Mai 2016
Das Amtsgericht Saarbrücken hatte den Angeklagten am 30.7.2015 wegen Verstoßes
gegen Weisungen während der Führungsaufsicht – konkret ging es um die Weisung, keine
alkoholischen Getränke oder andere berauschende Mittel zu sich zu nehmen - zu einer
Freiheitsstraße von 6 Monaten verurteilt. Die gegen dieses Urteil gerichtete Berufung des
Angeklagten hatte das Landgericht Saarbrücken mit Urteil vom 27.11.2015 verworfen. Auf
die Revision des Angeklagten hat das Saarländische Oberlandesgericht das
landgerichtliche Urteil aufgehoben und den Angeklagten freigesprochen.
Das hat der zuständige 1. Strafsenat mit einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom
19.8.2015 (Az.: 5 StR 275/15) begründet, die - zwischen den Instanzen des vorliegenden
Strafverfahrens – aus verfassungsrechtlichen Gründen verschärfte Anforderungen an die
Bestimmtheit von Weisungen in der Führungsaufsicht gestellt hat. Danach muss dem
Betroffenen in dem Führungsaufsichtsbeschluss selbst unmissverständlich klargemacht
werden, dass eine Weisung strafbewehrt ist, er sich durch einen Verstoß gegen die
Weisung mithin strafbar macht. Diesen Anforderungen wurde der aus dem Jahr 2013
stammende Führungsaufsichtsbeschluss in Bezug auf das hier in Rede stehende
Alkoholverbot nicht gerecht.
Die Entscheidung des Senats ist nicht anfechtbar.
gez. Dr. Müller
Richterin am Oberlandesgericht