Anzeige gem. § 3 Abs. 4 SGastG …… bitte in Druckbuchstaben ausfüllen . A. Antragsteller: 1. Veranstalter: 2. Verantwortlicher: Geb.datum: 3. Straße: 4. Wohnort: 5. B. Angaben über die Veranstaltung: 1. Anlass: 2. Zeitpunkt: am/vom (Datum) bis / von (Datum) (Uhrzeit) bis (Uhrzeit) 3. Örtliche Lage: (Straße, Nr., PLZ, Ort, Räumlichkeiten) 4. Art der zum Ausschank kommenden Getränke alkoholfreie Getränke Fassbier alkoholische Getränke Flaschenbier von Brauerei: 5. Folgende Speisen werden verabreicht: GEBÜHR: Für die Bearbeitung der Anzeige wird eine Gebühr in Höhe von 25,00 EURO fällig. Die Gebühr ist bei Abgabe der Anzeige zu bezahlen. Die Veranstaltung ist spätestens 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn anzuzeigen! Saarbrücken, (Datum) (Unterschrift) Ordnungsamt Sprechzeiten: Zimmer: 314 und 315 Großherzog-Friedrich-Straße 111 66121 Saarbrücken Telefon: (0681) 905-3588 und 3559 FAX: (0681) 905-3579 Mo. Di., Mi. Do. Fr. Eingangsvermerk der Behörde - Feld nicht beschriften 08:30 - 12:00 u. 13:30 - 15:30 Uhr 08:30 - 12:00 Uhr 08:00 - 18:00 Uhr 08:30 - 12:00 Uhr Verteiler - wird von der Behörde ausgefüllt 1. St.A. 63 - Bauaufsichtsamt 2. LGV - Regionalstelle Mitte (Lebensmittel) 3. Finanzamt Saarbrücken erledigt am: 4. Eingangsbestätigung an Antragsteller erledigt am:
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