Anzeige - Saarbrücken

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gem. § 3 Abs. 4 SGastG
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bitte in Druckbuchstaben ausfüllen
.
A. Antragsteller:
1. Veranstalter:
2. Verantwortlicher:
Geb.datum:
3. Straße:
4. Wohnort:
5.
B. Angaben über die Veranstaltung:
1. Anlass:
2. Zeitpunkt:
am/vom
(Datum)
bis
/ von
(Datum)
(Uhrzeit)
bis
(Uhrzeit)
3. Örtliche Lage:
(Straße, Nr., PLZ, Ort, Räumlichkeiten)
4. Art der zum Ausschank kommenden Getränke
alkoholfreie Getränke
Fassbier
alkoholische Getränke
Flaschenbier
von Brauerei:
5. Folgende Speisen werden verabreicht:
GEBÜHR:
Für die Bearbeitung der Anzeige wird eine Gebühr in Höhe von 25,00 EURO fällig.
Die Gebühr ist bei Abgabe der Anzeige zu bezahlen.
Die Veranstaltung ist spätestens 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn anzuzeigen!
Saarbrücken,
(Datum)
(Unterschrift)
Ordnungsamt
Sprechzeiten:
Zimmer: 314 und 315
Großherzog-Friedrich-Straße 111
66121 Saarbrücken
Telefon: (0681) 905-3588 und 3559
FAX:
(0681) 905-3579
Mo.
Di., Mi.
Do.
Fr.
Eingangsvermerk der Behörde - Feld nicht beschriften
08:30 - 12:00 u. 13:30 - 15:30 Uhr
08:30 - 12:00 Uhr
08:00 - 18:00 Uhr
08:30 - 12:00 Uhr
Verteiler - wird von der Behörde ausgefüllt
1.
St.A. 63 - Bauaufsichtsamt
2.
LGV - Regionalstelle Mitte (Lebensmittel)
3.
Finanzamt Saarbrücken
erledigt am:
4.
Eingangsbestätigung an Antragsteller
erledigt am: