Der Präsident des Saarländischen SAARLÄNDISCHES OBERLANDESGERICHT DER PRÄSIDENT Saarländisches Oberlandesgericht, Postfach 10 15 52, 66015 Saarbrücken Bitte bei allen Schreiben angeben: Geschäfts-Nr.: 1) Franz-Josef-Röder-Straße 15 66119 Saarbrücken Telefon: (0681) 501- 05 Bei Durchwahl: 501- 5308 Telefax: (0681) 501- 5049 E-Mail: [email protected] Ansprechpartner/in: Frau Dr. Müller Datum: 6. Juni 2016 Pressemitteilung Schadensersatzklage der Stiftung Saarländischer Kulturbesitz gegen ihren ehemaligen Vorstand Terminsmitteilung in dem Verfahren: 1 U 167/14 des Saarländischen Oberlandesgerichts 3 O 181/13 des Landgerichts Saarbrücken Die Klägerin nimmt den Beklagten, ihren ehemaligen Vorstand, auf Zahlung von Schadensersatz in Höhe von knapp 400.00 Euro in Anspruch. Dieser hat in seiner Eigenschaft als Vorstand Projektsteuerungsverträge mit einer Drittfirma sowie entsprechende Ergänzungsvereinbarungen hierzu abgeschlossen. Die Klägerin ist der Ansicht, dass die hierdurch der Projektsteuerin gewährte Vergütung unangemessen hoch sei, was der Beklagte gewusst habe. Dieser sieht die Vergütungen als angemessen an und verweist im Wesentlichen darauf, dass sich für ihn keine Anhaltspunkte für eine überhöhte Vergütung geboten hätten. Das Landgericht Saarbrücken hat die Klage mit der Begründung abgewiesen, dass eine zur Anspruchsdurchsetzung notwendigerweise einzuhaltende Ausschlussfrist von sechs Monaten abgelaufen sei. Über die hiergegen eingelegte Berufung der Stiftung hat der 1. Zivilsenat des Saarländischen Oberlandesgerichts zu entscheiden. Termin zur mündlichen Verhandlung über die Berufung ist bestimmt auf Mittwoch, den 8. Juni 2016, 11.30 Uhr, Saal 230. gez. Dr. Müller Richterin am Oberlandesgericht
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