Pressemitteilung - Saarländisches Oberlandesgericht

Der Präsident des Saarländischen
SAARLÄNDISCHES OBERLANDESGERICHT
DER PRÄSIDENT
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Datum: 6. Juni 2016
Pressemitteilung
Schadensersatzklage der Stiftung Saarländischer Kulturbesitz gegen ihren
ehemaligen Vorstand
Terminsmitteilung in dem Verfahren:
1 U 167/14
des Saarländischen Oberlandesgerichts
3 O 181/13
des Landgerichts Saarbrücken
Die Klägerin nimmt den Beklagten, ihren ehemaligen Vorstand, auf Zahlung von
Schadensersatz in Höhe von knapp 400.00 Euro in Anspruch. Dieser hat in seiner
Eigenschaft als Vorstand Projektsteuerungsverträge mit einer Drittfirma sowie
entsprechende Ergänzungsvereinbarungen hierzu abgeschlossen. Die Klägerin ist
der Ansicht, dass die hierdurch der Projektsteuerin gewährte Vergütung
unangemessen hoch sei, was der Beklagte gewusst habe. Dieser sieht die
Vergütungen als angemessen an und verweist im Wesentlichen darauf, dass sich für
ihn keine Anhaltspunkte für eine überhöhte Vergütung geboten hätten.
Das Landgericht Saarbrücken hat die Klage mit der Begründung abgewiesen, dass
eine zur Anspruchsdurchsetzung notwendigerweise einzuhaltende Ausschlussfrist
von sechs Monaten abgelaufen sei. Über die hiergegen eingelegte Berufung der
Stiftung hat der 1. Zivilsenat des Saarländischen Oberlandesgerichts zu entscheiden.
Termin zur mündlichen Verhandlung über die Berufung ist bestimmt auf
Mittwoch, den 8. Juni 2016, 11.30 Uhr, Saal 230.
gez. Dr. Müller
Richterin am Oberlandesgericht