Folgende Unterlagen sind von den Antragstellern und

Antrag auf Gewährung von Notstandsbeihilfen und/oder Staatsbürgschaften aus dem
„Härtefonds Finanzhilfen“
Die Zuschüsse können gewährt werden in Fällen existenzieller Notlagen für die Wiederbeschaffung
insbesondere von lebensnotwendigem Hausrat, die Instandsetzung von Gebäuden sowie die Reparatur oder
Wiederbeschaffung von zur Weiterführung des Betriebs erforderlichem Betriebsvermögen, soweit die
Maßnahmen unaufschiebbar sind.
Folgende Unterlagen sind von den Antragstellern und
deren im Haushalt lebenden Angehörigen dem Antrag auf
Notstandsbeihilfe beizufügen:
1. Nachweise über Einkommensverhältnisse
- (letzter) Einkommensteuerbescheid
- Lohnabrechnungen von den letzten 6 Monaten (auch für geringfügige
Beschäftigungen)
- aktuelle Bescheide über staatliche Transferleistungen (Arbeitslosengeld;
Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe, Wohngeld, Elterngeld, Betreuungsgeld,
Renten, Mutterschaftsgeld, Kindergeld, Leistungen von der
Berufsgenossenschaft, Krankengeld, Pflegegeld etc.)
- Nachweise über erhaltene Unterhaltsleistungen
- Nachweise über Miet- und Pacht und Zinseinkünfte
- Bei selbstständiger Beschäftigung: Gewinn- und Verlustrechnung vom
letzten Jahr
- Landwirtschaft: Mehrfachantrag, Bescheid von der
Landwirtschaftsverwaltung über Mehrfachantrag sowie weitere
landwirtschaftliche Förderungen
2. Nachweise über Vermögensverhältnisse
- aktuelle Vermögensübersicht von der/n Hausbank/en und von der
Bausparkasse
- aktuelle Rückkaufswerte für bestehende kapitalbildende Versicherungen
(Lebensversicherung, private Rentenversicherungen etc.)
- Nachweise über Grundvermögen (Grundbuchauszug etc.)
- Nachweise über evtl. weitere Vermögenswerte (Aktien, Wertpapiere,
Beteiligungen etc.)
3. Nachweise für die bestehenden Gebäude- und Hausratversicherungen
(Police) incl. aktuellem Schriftverkehr mit der Versicherung wegen der
Behebung der aktuellen Schäden
4. Soweit schon vorhanden: Nachweise/ Kostenvoranschläge über die zu
behebenden Schäden