Antrag auf Gewährung von Notstandsbeihilfen und/oder Staatsbürgschaften aus dem „Härtefonds Finanzhilfen“ Die Zuschüsse können gewährt werden in Fällen existenzieller Notlagen für die Wiederbeschaffung insbesondere von lebensnotwendigem Hausrat, die Instandsetzung von Gebäuden sowie die Reparatur oder Wiederbeschaffung von zur Weiterführung des Betriebs erforderlichem Betriebsvermögen, soweit die Maßnahmen unaufschiebbar sind. Folgende Unterlagen sind von den Antragstellern und deren im Haushalt lebenden Angehörigen dem Antrag auf Notstandsbeihilfe beizufügen: 1. Nachweise über Einkommensverhältnisse - (letzter) Einkommensteuerbescheid - Lohnabrechnungen von den letzten 6 Monaten (auch für geringfügige Beschäftigungen) - aktuelle Bescheide über staatliche Transferleistungen (Arbeitslosengeld; Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe, Wohngeld, Elterngeld, Betreuungsgeld, Renten, Mutterschaftsgeld, Kindergeld, Leistungen von der Berufsgenossenschaft, Krankengeld, Pflegegeld etc.) - Nachweise über erhaltene Unterhaltsleistungen - Nachweise über Miet- und Pacht und Zinseinkünfte - Bei selbstständiger Beschäftigung: Gewinn- und Verlustrechnung vom letzten Jahr - Landwirtschaft: Mehrfachantrag, Bescheid von der Landwirtschaftsverwaltung über Mehrfachantrag sowie weitere landwirtschaftliche Förderungen 2. Nachweise über Vermögensverhältnisse - aktuelle Vermögensübersicht von der/n Hausbank/en und von der Bausparkasse - aktuelle Rückkaufswerte für bestehende kapitalbildende Versicherungen (Lebensversicherung, private Rentenversicherungen etc.) - Nachweise über Grundvermögen (Grundbuchauszug etc.) - Nachweise über evtl. weitere Vermögenswerte (Aktien, Wertpapiere, Beteiligungen etc.) 3. Nachweise für die bestehenden Gebäude- und Hausratversicherungen (Police) incl. aktuellem Schriftverkehr mit der Versicherung wegen der Behebung der aktuellen Schäden 4. Soweit schon vorhanden: Nachweise/ Kostenvoranschläge über die zu behebenden Schäden
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