Stiftung Hilfe für die Familie

Stand: 05.2016
Informationen für Antragstellerinnen und Antragsteller
Oranienburger Str. 13-14; 10178 Berlin
Tel.: 030/200891-11
Fax: 030/200891-20
Telefonische Sprechzeiten der Stiftung für die Familie:
Dienstag 12 bis 15 Uhr und Donnerstag 9 bis 12 Uhr
Bitte vereinbaren Sie einen Termin mit der Sozialberatung:
• Fr. Rohde, Franz-Mehring-Platz 2,10243 Berlin, Zimmer 209, Tel. 93939-8440
• Fr. Türke, Franz-Mehring-Platz 2, 10243 Berlin, Zimmer 208, Tel. 93939-8437
• Fr. Albrecht, Thielallee 38, 14195 Berlin, 1. OG, Zimmer 202, Tel. 93939-9022
sowie Hardenbergstraße 34, 10623 Berlin, EG, Zimmer 014, Tel. 93939-8403
Notwendige Unterlagen für den Antrag auf Gewährung von Hilfen
bei der Stiftung Hilfe für die Familie der Landes Berlin
Bitte bringen Sie folgende Unterlagen im Original und in Kopie zur Beratung mit. Wenn Sie
mit Ihrem Partner zusammen leben, benötigen wir alle u.g. Unterlagen von beiden:
1. Personalausweis/Reisepass und Meldebestätigung
2. Mutterpass (bei bestehender Schwangerschaft)
3. Immatrikulationsbescheinigung
4. Mietvertrag und Krankenkassenbeitrag
5. Nachweise über weitere Ausgaben, wie Strom, Gas, Immatrikulationsgebühr, etc.
6. Vollständige Unterlagen über vorhandenes Vermögen, z.B.
- aktuelle Kontoauszüge von Girokonten, Sparbuch bzw. -konten,
Anlagevermögen, Lebensversicherungen, Bausparvertrag, Wohneigentum
(auch im Ausland), Wert des PKW
7. Nachweise über sämtliche im Haushalt erzielten monatlichen Einkommen ab dem 3.
Schwangerschaftsmonat:
- Gehaltsabrechnungen (bei Einkommen aus nichtselbständiger Tätigkeit),
inklusive Sonderzahlungen wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld ggf. Nachweise
zu den abzugsfähigen Werbungskosten wie Versicherungen
- Betriebswirtschaftliche Auswertungen (BWA) bei Selbständigen
- Einkünfte aus Kapitalvermögen (Zinseinnahmen, Gewinnanteile etc.)
- Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (auch bei Untervermietung)
- Bescheide des Arbeitsamtes/Jobcenters über Arbeitslosengeld I bzw. II sowie
über erhaltene einmalige Leistungen
- Wohngeldbescheid
- Nachweise zum Kindergeld, Kinderzuschlag, Krankengeld, ggf. Renten o.ä.
- BaföG-Bescheid
- Nachweis über Unterhaltszahlungen (Kontoauszüge)
- Zuwendungen, Schenkungen
Bitte achten Sie darauf, dass Sie Ihren Antrag nur in einer Beratungsstelle stellen, da
Sie ansonsten möglicherweise keine Hilfe durch die Stiftung erhalten können!