Straßen- und Veranstaltungsrecht DVR: 0008249 Eigener und übertragener Wirkungsbereich Paulitschgasse 13 4. Stock, Zimmer Nr. 419 T +43 (0) 463-537-3373 F +43 (0) 463 537-6242 [email protected] ip - media marketing GmbH Herrn Projektleiter Manfred Plautz Monte Carlo Platz 9210 Pörtschach am Wörthersee K l a g e n fu r t a m Wö r t h e r s e e , 1 4 . 6 . 2 0 1 6 Mag.Zl. BG-SR 45/2016/RK Veranstaltung „ Starnacht - Woche “ 2016 in der Ostbucht am Wörthersee - Metnitzstrand Verordnung Gemäß §§ 43 Abs. 1 b und 44 in Verbindung mit § 94 b Abs. 1 lit. b und § 94 d Ziffer 4 der Straßenverkehrsordnung, BGBl. Nr. 159/1960 in der derzeit geltenden Fassung, werden anlässlich der Durchführung der Veranstaltung „ Starnacht - Woche “ 2016 am Veranstaltungsgelände/Park am Metnitzstrand und am Friedelstrand / Bereich Lido, in der Ostbucht Wörthersee in Klagenfurt am Wörthersee in der Zeit von Donnerstag, den 14. Juli 2016 bis Sonntag, den 17. Juli 2016, für die Dauer der gemäß §§ 82 und 83 der zitierten Straßenverkehrsordnung mit Bescheid vom 14.6.2016, Mag. Zl. BG - SR 45/2016/RK, bewilligten Veranstaltung, folgende straßenpolizeiliche Maßnahmen, verfügt: -§1In der Zeit von Freitag, den 1. Juli 2016, ab 07:00 Uhr bis Freitag, den 22. Juli 2016, 20:00 Uhr wird für die Zufahrtsstraße zum Bootshaus ( nördlich des Strandbadgeländes ) ab dem Metnitzstrand, für den Promenadenweg ( Bereich Sitzgarten – Höhe Seebühne ) und für die asphaltierte Straße - zwischen den Parkanlagen am Metnitzstrand in Richtung Osten, eine „ Einbahnstraße “ im Uhrzeigersinn mit dem Zusatz „ ausgenommen Kfz für Berechtigte der ip-media 2016 “, und ein beidseitiges „ Halten und Parken verboten “ mit „ Anfang “ und „ Ende “ mit dem Zusatz „ ausgenommen Behindertenparkplätze “, sowie eine „ Abschleppzone “ ( Symbol Abschleppzeichen ), angeordnet. -§2In der Zeit von Donnerstag, den 14. Juli 2016, ab 06:00 Uhr bis Sonntag, den 17. Juli 2016, 24:00 Uhr wird für 10 Stellplätze am Friedelstrand, Südseite, beginnend ganz im Osten/Höhe Metnitzstrand, ein „ Halten und Parken verboten “ mit „ Anfang “ und „ Ende “ mit dem Zusatz „ ausgenommen Behindertenparkplätze “, sowie das Symbol Abschleppzeichen, angeordnet. Magistrat der Landeshauptstadt Klagenfurt am Wörthersee, Baurecht.Gewerberecht, A 9010 Klagenfurt am Wörthersee, Neuer Platz 1, T +43 (0) 463-537’3681, F +43 (0) 463-537’6242, [email protected] Seite 1 von 2 -§3In der Zeit von Donnerstag, den 14. Juli 2016, ab 06:00 Uhr bis Sonntag, den 17. Juli 2016, 12:00 Uhr wird für die Parkplätze am Friedelstrand, beidseitig, zwischen der Schiffswerft u. dem Metnitzstrand ( außer die 10 verordneten Behindertenparkplätze ), ein „ Halten und Parken verboten “ mit „ Anfang “ und „ Ende “ mit dem Zusatz „ ausgenommen Kfz für Berechtigte ip-media 2016 “, sowie das Symbol Abschleppzeichen, angeordnet. -§4In der Zeit von Donnerstag, den 14. Juli 2016, ab 06:00 Uhr bis Montag, den 18. Juli 2016, 24:00 Uhr wird für den Friedelstrand, beidseitig, ab Metnitzstrand bis zur Villacher Straße, ein "Halten und Parken verboten" mit "Anfang" und "Ende", mit Symbol Abschleppzeichen, angeordnet. -§5In der Zeit von Donnerstag, den 14. Juli 2016, ab 06:00 Uhr bis Montag, den 18. Juli 2016, 24:00 Uhr wird für den Metnitzstrand, Ostseite, ab der Einfahrt zur Bootsbrücke ( Nordseite des Strandbades ) in Richtung Norden bis zum Friedelstrand, ein "Halten und Parken verboten" mit "Anfang" und "Ende", mit Symbol Abschleppzeichen, angeordnet. -§6In der Zeit vom Donnerstag, den 14. Juli 2016, ab 06:00 Uhr bis Sonntag, den 17. Juli 2016, 24:00 Uhr, wird für den Friedelstrand, ab Metnitzstrand in Richtung Westen, ein „ Fahrverbot für alle Kfz “ mit dem Zusatz „ ausgenommen Anrainerverkehr “, angeordnet. -§7In der Zeit von Mittwoch, den 13. Juli 2016 bis Montag, den 18. Juli 2016 wird jeweils zwischen 02:00 Uhr und 05:00 Uhr für sämtliche Parkplätze auf dem Grundstück der Stadt Klagenfurt am Wörthersee, Grundstücksnummer 729/2 in der Villacher Straße, ggü. Minimundus, ein „ Halten und Parken verboten “ - als ZONE, angeordnet. -§8In der Zeit von Mittwoch, den 13. Juli 2016 bis Montag, den 18. Juli 2016 wird jeweils zwischen 02:00 Uhr u. 05:00 Uhr für sämtliche Parkplätze (Metnitzstrand/Europapark, Friedelstrand, Lorettoweg) beginnend am Friedelstrand in Richtung Westen, ab der Zufahrt zur Schiessstockanlage, östlich des Plattenwirtes, ein Halten und Parken verboten - als ZONE, angeordnet. -§9In der Zeit von Montag, den 11. Juli 2016, ab 06:00 Uhr bis Sonntag, den 17. Juli 2016, 10:00 Uhr wird für 6 Querparkplätze (ausgenommen Behindertenparkplatz) am Friedelstrand im Bereich zwischen Werft und Lido, ein „ Halten und Parken Magistrat der Landeshauptstadt Klagenfurt am Wörthersee, Baurecht.Gewerberecht, A 9010 Klagenfurt am Wörthersee, Neuer Platz 1, T +43 (0) 463-537’3681, F +43 (0) 463-537’6242, [email protected] Seite 2 von 3 verboten “ mit „ Anfang “ und „ Ende “ mit dem Zusatz „ ausgenommen Kühlcontainer “ und dem Symbol Abschleppzeichen, angeordnet. - § 10 Diese Verordnung ist durch die Straßenverkehrszeichen gemäß § 53 Ziffer 10 i. V. m. § 52 Ziffer 2, 6 c und § 52 Ziffer 13b mit Zusatz der StVO kundzumachen. Sie tritt mit der Anbringung dieser Beschilderung in Kraft. - § 11 Das Stadtpolizeikommando Klagenfurt am Wörthersee, Verkehrsreferat - wird ermächtigt, entsprechend den örtlichen Gegebenheiten und dem Verkehrsaufkommen im Zuge dieser Veranstaltung Maßnahmen vorzunehmen, welche die Sicherheit, Leichtigkeit und Flüssigkeit des übrigen Straßenverkehrs, gewährleisten. - § 12 Übertretungen dieser Verordnung werden von der Landespolizeidirektion Kärnten, gemäß § 99 Abs. 3 der Straßenverkehrsordnung, BGBl. Nr. 159/1960, in der derzeit geltenden Fassung, geahndet. Für die Bürgermeisterin: Der Sachbearbeiter: ( König ) Magistrat der Landeshauptstadt Klagenfurt am Wörthersee, Baurecht.Gewerberecht, A 9010 Klagenfurt am Wörthersee, Neuer Platz 1, T +43 (0) 463-537’3681, F +43 (0) 463-537’6242, [email protected] Seite 3 von 3
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