ip - media marketing GmbH Starnacht - Woche 2016

Straßen- und Veranstaltungsrecht
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Eigener und übertragener
Wirkungsbereich
Paulitschgasse 13
4. Stock, Zimmer Nr. 419
T +43 (0) 463-537-3373
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ip - media marketing GmbH
Herrn Projektleiter Manfred Plautz
Monte Carlo Platz
9210 Pörtschach am Wörthersee
K l a g e n fu r t a m Wö r t h e r s e e , 1 4 . 6 . 2 0 1 6
Mag.Zl.
BG-SR 45/2016/RK
Veranstaltung „ Starnacht - Woche “ 2016
in der Ostbucht am Wörthersee - Metnitzstrand
Verordnung
Gemäß §§ 43 Abs. 1 b und 44 in Verbindung mit § 94 b Abs. 1 lit. b und § 94 d Ziffer 4
der Straßenverkehrsordnung, BGBl. Nr. 159/1960 in der derzeit geltenden Fassung,
werden anlässlich der Durchführung der Veranstaltung „ Starnacht - Woche “ 2016
am Veranstaltungsgelände/Park am Metnitzstrand und am Friedelstrand / Bereich
Lido, in der Ostbucht Wörthersee in Klagenfurt am Wörthersee in der Zeit von
Donnerstag, den 14. Juli 2016 bis Sonntag, den 17. Juli 2016, für die Dauer der
gemäß §§ 82 und 83 der zitierten Straßenverkehrsordnung mit Bescheid vom
14.6.2016, Mag. Zl. BG - SR 45/2016/RK, bewilligten Veranstaltung, folgende
straßenpolizeiliche Maßnahmen, verfügt:
-§1In der Zeit von Freitag, den 1. Juli 2016, ab 07:00 Uhr bis Freitag, den 22. Juli 2016,
20:00 Uhr wird für die Zufahrtsstraße zum Bootshaus ( nördlich des
Strandbadgeländes ) ab dem Metnitzstrand, für den Promenadenweg ( Bereich
Sitzgarten – Höhe Seebühne ) und für die asphaltierte Straße - zwischen den
Parkanlagen am Metnitzstrand in Richtung Osten, eine „ Einbahnstraße “ im
Uhrzeigersinn mit dem Zusatz „ ausgenommen Kfz für Berechtigte der ip-media
2016 “, und ein beidseitiges „ Halten und Parken verboten “ mit „ Anfang “ und
„ Ende “ mit dem Zusatz „ ausgenommen Behindertenparkplätze “, sowie eine
„ Abschleppzone “ ( Symbol Abschleppzeichen ), angeordnet.
-§2In der Zeit von Donnerstag, den 14. Juli 2016, ab 06:00 Uhr bis Sonntag, den 17. Juli
2016, 24:00 Uhr wird für 10 Stellplätze am Friedelstrand, Südseite, beginnend ganz
im Osten/Höhe Metnitzstrand, ein „ Halten und Parken verboten “ mit „ Anfang “
und „ Ende “ mit dem Zusatz „ ausgenommen Behindertenparkplätze “, sowie das
Symbol Abschleppzeichen, angeordnet.
Magistrat der Landeshauptstadt Klagenfurt am Wörthersee, Baurecht.Gewerberecht, A 9010 Klagenfurt
am
Wörthersee,
Neuer
Platz
1,
T
+43
(0)
463-537’3681,
F
+43
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463-537’6242,
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-§3In der Zeit von Donnerstag, den 14. Juli 2016, ab 06:00 Uhr bis Sonntag, den 17. Juli
2016, 12:00 Uhr wird für die Parkplätze am Friedelstrand, beidseitig, zwischen der
Schiffswerft u. dem Metnitzstrand ( außer die 10 verordneten Behindertenparkplätze ),
ein „ Halten und Parken verboten “ mit „ Anfang “ und „ Ende “ mit dem Zusatz
„ ausgenommen Kfz für Berechtigte ip-media 2016 “, sowie das Symbol
Abschleppzeichen, angeordnet.
-§4In der Zeit von Donnerstag, den 14. Juli 2016, ab 06:00 Uhr bis Montag, den 18. Juli
2016, 24:00 Uhr wird für den Friedelstrand, beidseitig, ab Metnitzstrand bis zur
Villacher Straße, ein "Halten und Parken verboten" mit "Anfang" und "Ende", mit
Symbol Abschleppzeichen, angeordnet.
-§5In der Zeit von Donnerstag, den 14. Juli 2016, ab 06:00 Uhr bis Montag, den 18. Juli
2016, 24:00 Uhr wird für den Metnitzstrand, Ostseite, ab der Einfahrt zur
Bootsbrücke ( Nordseite des Strandbades ) in Richtung Norden bis zum Friedelstrand,
ein "Halten und Parken verboten" mit "Anfang" und "Ende", mit Symbol
Abschleppzeichen, angeordnet.
-§6In der Zeit vom Donnerstag, den 14. Juli 2016, ab 06:00 Uhr bis Sonntag, den 17.
Juli 2016, 24:00 Uhr, wird für den Friedelstrand, ab Metnitzstrand in Richtung
Westen, ein „ Fahrverbot für alle Kfz “ mit dem Zusatz „ ausgenommen
Anrainerverkehr “, angeordnet.
-§7In der Zeit von Mittwoch, den 13. Juli 2016 bis Montag, den 18. Juli 2016 wird jeweils
zwischen
02:00
Uhr
und
05:00
Uhr
für
sämtliche
Parkplätze
auf dem Grundstück der Stadt Klagenfurt am Wörthersee, Grundstücksnummer 729/2
in der Villacher Straße, ggü. Minimundus, ein „ Halten und Parken verboten “ - als
ZONE, angeordnet.
-§8In der Zeit von Mittwoch, den 13. Juli 2016 bis Montag, den 18. Juli 2016 wird jeweils
zwischen 02:00 Uhr u. 05:00 Uhr für sämtliche Parkplätze (Metnitzstrand/Europapark,
Friedelstrand, Lorettoweg) beginnend am Friedelstrand in Richtung Westen, ab der
Zufahrt zur Schiessstockanlage, östlich des Plattenwirtes, ein Halten und Parken
verboten - als ZONE, angeordnet.
-§9In der Zeit von Montag, den 11. Juli 2016, ab 06:00 Uhr bis Sonntag, den 17. Juli
2016, 10:00 Uhr wird für 6 Querparkplätze (ausgenommen Behindertenparkplatz) am
Friedelstrand im Bereich zwischen Werft und Lido, ein „ Halten und Parken
Magistrat der Landeshauptstadt Klagenfurt am Wörthersee, Baurecht.Gewerberecht, A 9010 Klagenfurt
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verboten “ mit „ Anfang “ und „ Ende “ mit dem Zusatz „ ausgenommen
Kühlcontainer “ und dem Symbol Abschleppzeichen, angeordnet.
- § 10 Diese Verordnung ist durch die Straßenverkehrszeichen gemäß § 53 Ziffer 10 i. V. m.
§ 52 Ziffer 2, 6 c und § 52 Ziffer 13b mit Zusatz der StVO kundzumachen. Sie tritt mit
der Anbringung dieser Beschilderung in Kraft.
- § 11 Das Stadtpolizeikommando Klagenfurt am Wörthersee, Verkehrsreferat - wird
ermächtigt, entsprechend den örtlichen Gegebenheiten und dem Verkehrsaufkommen
im Zuge dieser Veranstaltung Maßnahmen vorzunehmen, welche die Sicherheit,
Leichtigkeit und Flüssigkeit des übrigen Straßenverkehrs, gewährleisten.
- § 12 Übertretungen dieser Verordnung werden von der Landespolizeidirektion Kärnten,
gemäß § 99 Abs. 3 der Straßenverkehrsordnung, BGBl. Nr. 159/1960, in der derzeit
geltenden Fassung, geahndet.
Für die Bürgermeisterin:
Der Sachbearbeiter:
( König )
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