Straßen- und Veranstaltungsrecht DVR: 0008249 Eigener und übertragener Wirkungsbereich Paulitschgasse 13 4. Stock, Zimmer Nr. 419 T +43 (0) 463-537-3744 F +43 (0) 463 537-6242 [email protected] Ironman Austria GmbH Herrn Mag. Erwin Dokter Alter Platz 12/2 9020 Klagenfurt am Wörthersee Mag.Zl. K l a g e n fu r t a m Wö r t h e r s e e , 3 . 6 . 2 0 1 5 BG-SR 52/2015/RK Verordnung Gemäß § 43 Abs. 1 b und § 44 und in Verbindung mit § 94 d Ziffer 4 und § 94 b Abs. 1 lit. b der Straßenverkehrsordnung, BGBl. Nr. 159/1960 in der derzeit geltenden Fassung, werden anlässlich des Auf- bzw. Abbaues des Kärnten Ironman Austria Triathlons, Company Triathlons bzw. der Austragung des IronKIDS (Kinder Aquathlon) und eines IRONGirl - Laufes ( Damenlauf ) in der Landeshauptstadt Klagenfurt am Wörthersee, Bereich Strandbad, Metnitzstrand, Friedelstrand, Europapark, für die Dauer der gemäß §§ 82 und 83 der zit. Straßenverkehrsordnung mit Bescheid vom 3.6.2015, Zl. BG–SR 52/2015/RK, bewilligten Veranstaltung, folgende straßenpolizeiliche Maßnahmen verfügt. -§11. In der Zeit von 22.6.2015, 06:00 Uhr bis 3.7.2015, 12:00 Uhr wird für die gesamten Parkplätze auf den beiden mittleren Fahrstreifen des östlich gelegenen Längsparkplatzes beim Strandbad-Haupteingang in einer Länge von ca. 80m (beide mittlere Fahrstreifen des asphaltierten Parkplatzes mit Grünstreifen östlich des Strandbadeinganges) im Europapark, ein Halten und Parken verboten mit Anfang und Ende mit Symbol Abschleppzeichen und ein Fahrverbot mit dem Zusatz ausgenommen Organisationsfahrzeuge - Ironman 2015, angeordnet. 2. In der Zeit von 24.6.2015, 07:00 Uhr bis 3.7.2015, 18:00 Uhr wird für die Minimudusparkplätze auf der Westseite ( 35m x 5m - Lagerplatz für Absperrmaterialien ), ein Halten und Parken verboten mit Anfang und Ende mit Symbol Abschleppzeichen, angeordnet. 3. Am 28.6.2015 wird in der Zeit von 05:00 Uhr bis 08:00 Uhr für den gesamten Strandbadparkplatz (nördlich des Campingplatzes) im Europapark, ein Halten und Parken verboten mit Anfang und Ende und dem Zusatz ausgenommen Kfz für Badegäste, sowie das Symbol Abschleppzeichen, angeordnet. ( Die Parkplätze sind für Badegäste reserviert! ) Magistrat der Landeshauptstadt Klagenfurt am Wörthersee, Baurecht.Gewerberecht, A 9010 Klagenfurt am Wörthersee, Neuer Platz 1, T +43 (0) 463-537’3681, F +43 (0) 463-537’6242, [email protected] Seite 1 von 2 4. Am 24.6.2015 wird in der Zeit von 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr für den Metnitzstrand, Westseite, ab der Einfahrt zur Bootsbrücke (Nordseite des Strandbades) in Richtung Norden bis zum Friedelstrand, zu den bestehenden VZ Halten und Parken verboten mit Anfang und Ende, der Zusatz ausgenommen Kfz für Ladetätigkeiten, mit Symbol Abschleppzeichen, angeordnet. 5. In der Zeit von 25.6.2015 bis 29.6.2015 wird jeweils zwischen 06:00 Uhr und 09:00 Uhr für den Metnitzstrand, Westseite, ab der Einfahrt zur Bootsbrücke (Nordseite des Strandbades) in Richtung Norden bis zum Friedelstrand, zu den bestehenden VZ Halten und Parken verboten mit Anfang und Ende, der Zusatz ausgenommen Kfz für Ladetätigkeiten, mit Symbol Abschleppzeichen, angeordnet. 6. Am 29.6.2015 wird in der Zeit von 14:00 Uhr und 17:00 Uhr für den Metnitzstrand, Westseite, ab der Einfahrt zur Bootsbrücke (Nordseite des Strandbades) in Richtung Norden bis zum Friedelstrand, zu den bestehenden VZ Halten und Parken verboten mit Anfang und Ende, der Zusatz ausgenommen Kfz für Ladetätigkeiten, mit Symbol Abschleppzeichen, angeordnet. 7. In der Zeit von 24.6.2015, 13:00 Uhr bis 29.6.2015, 17:00 Uhr wird für den Metnitzstrand, Ostseite, ab der Einfahrt zur Bootsbrücke (Nordseite des Strandbades) in Richtung Norden bis zum Friedelstrand,, ein Halten und Parken verboten mit Anfang und Ende, mit Symbol Abschleppzeichen, angeordnet. 8. In der Zeit von 25.6.2015, 06:00 Uhr bis 30.6.2015, 20:00 Uhr wird für den Friedelstrand, beidseitig, ab Metnitzstrand bis zur Villacher Straße, ein Halten und Parken verboten mit Anfang und Ende, mit Symbol Abschleppzeichen, angeordnet. 9. Am 28.6.2015 wird in der Zeit von 05:00 Uhr bis ca. 23:00 Uhr für den Busparkplatz am Friedelstrand, südlich des Plattenwirtes, ein Halten und Parken verboten mit Anfang und Ende, mit dem Zusatz ausgenommen Kfz der Fa. Schenker mit Symbol Abschleppzeichen, angeordnet. 10. Am 28.6.2015 wird in der Zeit von 05:00 Uhr bis 24:00 Uhr für den Lido Parkplatz am Friedelstrand (Südseite) ein Halten und Parken verboten mit Anfang und Ende mit dem Zusatz ausgenommen Kfz mit Ironman Vignette 2015 und Symbol Abschleppzeichen, angeordnet. 11. Am 27.6.2015 wird in der Zeit von 11:00 Uhr bis ca. 13:00 Uhr (Iron Girl – Damenlauf) der Friedelstrand, zwischen Metnitzstrand und Stadtgrenze-West, in Richtung Krumpendorf (Bereich der Laufstrecke), mit einem Fahrverbot und dem Zusatz ausgenommen Anrainer, belegt 12. Am 28.6.2015 wird i.d.Z.v. 11:00 Uhr - ca. 24:00 Uhr für den Friedelstrand, ab Metznitzstrand/Restaurant Lido, in Richtung Westen bis zur Stadtgrenze, ein beidseitiges "Halten und Parken verboten" mit "Anfang" und "Ende", mit Symbol Abschleppzeichen, angeordnet. Magistrat der Landeshauptstadt Klagenfurt am Wörthersee, Baurecht.Gewerberecht, A 9010 Klagenfurt am Wörthersee, Neuer Platz 1, T +43 (0) 463-537’3681, F +43 (0) 463-537’6242, [email protected] Seite 2 von 3 13.Am 28.6.2015 wird i.d.Z.v. 11:00 Uhr - ca. 24:00 Uhr für die Parkplätze (Bereich Labestation ) in der Tarviser Straße in einer Länge von ca. 50m vor der Paternioner Brücke und in der Tarviser Straße in einer Länge von ca. 50m im Bereich der Eisenbahn Brücke, beidseitig, ein "Halten und Parken verboten" mit "Anfang" und "Ende", mit dem Zusatz - Symbol Abschleppzeichen, angeordnet. 14.In der Zeit von 25.6.2015 bis 30.6.2015 wird jeweils zwischen 02:00 Uhr und 05:00 Uhr für sämtliche Parkplätze (Metnitzstrand/Europapark, Friedelstrand, Lorettoweg) beginnend am Friedelstrand in Richtung Westen, ab der Zufahrt zur Schiessstockanlage, östlich des Plattenwirtes, ein Halten und Parken verboten - als ZONE, angeordnet. 15. In der Zeit von 25.6.2015 bis 30.6.2015 wird jeweils zwischen 02:00 Uhr und 05:00 Uhr für sämtliche Parkplätze am Minimundusparkplatz, westlich und nördlich des Minimundusgeländes bzw. innerhalb des Bereiches der WörtherseeSüdufer-Straße (Südring - B 70d Harbacher Straße) im Westen, der Villacher Straße im Norden und bis zur Kohldorfer Straße im Osten, ein Halten und Parken verboten als ZONE, angeordnet. 16. In der Zeit von Donnerstag, den 25.6.2015 bis Dienstag, den 30.6.2015 wird jeweils zwischen 02:00 Uhr und 05:00 Uhr für sämtliche Parkplätze am Park & Ride Parkplatz in der Villacher Straße, ggü. Minimundusparkplatz / westl. des ÖDK Gebäudes, ein „ Halten und Parken verboten “ - als ZONE, angeordnet. 17. In der Zeit von 25.6.2015 bis 29.6.2015 wird jeweils zwischen 02:00 Uhr und 05:00 Uhr für sämtliche Parkplätze auf dem Grundstück der Stadt Klagenfurt am Wörthersee, Grundstücksnummer 729/2 in der Villacher Straße, ggü. Minimundus, ein Halten und Parken verboten“ - als ZONE, angeordnet. -§2Diese Verordnung ist durch die Straßenverkehrszeichen nach § 52 Ziffer 1, 13 mit den entsprechenden Zusätzen der StVO kundzumachen. Sie tritt mit der Anbringung dieser Zeichen in Kraft. -§3Übertretungen dieser Verordnung werden von der Landespolizeidirektion Kärnten, gemäß § 99 Abs. 3 der Straßenverkehrsordnung, BGBl. Nr. 159/1960, in der derzeit geltenden Fassung, geahndet. Für die Bürgermeisterin: Der Sachbearbeiter: ( König ) Magistrat der Landeshauptstadt Klagenfurt am Wörthersee, Baurecht.Gewerberecht, A 9010 Klagenfurt am Wörthersee, Neuer Platz 1, T +43 (0) 463-537’3681, F +43 (0) 463-537’6242, [email protected] Seite 3 von 3
© Copyright 2024 ExpyDoc