Ironman Kärnten GmbH Ironman Triathlon 2015 Metnitz

Straßen- und Veranstaltungsrecht
DVR: 0008249
Eigener und übertragener
Wirkungsbereich
Paulitschgasse 13
4. Stock, Zimmer Nr. 419
T +43 (0) 463-537-3744
F +43 (0) 463 537-6242
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Ironman Austria GmbH
Herrn Mag. Erwin Dokter
Alter Platz 12/2
9020 Klagenfurt am Wörthersee
Mag.Zl.
K l a g e n fu r t a m Wö r t h e r s e e , 3 . 6 . 2 0 1 5
BG-SR 52/2015/RK
Verordnung
Gemäß § 43 Abs. 1 b und § 44 und in Verbindung mit § 94 d Ziffer 4 und § 94 b Abs. 1
lit. b der Straßenverkehrsordnung, BGBl. Nr. 159/1960 in der derzeit geltenden
Fassung, werden anlässlich des Auf- bzw. Abbaues des Kärnten Ironman Austria
Triathlons, Company Triathlons bzw. der Austragung des IronKIDS (Kinder
Aquathlon) und eines IRONGirl - Laufes ( Damenlauf ) in der Landeshauptstadt
Klagenfurt am Wörthersee, Bereich Strandbad, Metnitzstrand, Friedelstrand,
Europapark, für die Dauer der gemäß §§ 82 und 83 der zit. Straßenverkehrsordnung mit
Bescheid vom 3.6.2015, Zl. BG–SR 52/2015/RK, bewilligten Veranstaltung, folgende
straßenpolizeiliche Maßnahmen verfügt.
-§11. In der Zeit von 22.6.2015, 06:00 Uhr bis 3.7.2015, 12:00 Uhr wird für die
gesamten Parkplätze auf den beiden mittleren Fahrstreifen des östlich gelegenen
Längsparkplatzes beim Strandbad-Haupteingang in einer Länge von ca. 80m
(beide mittlere Fahrstreifen des asphaltierten Parkplatzes mit Grünstreifen östlich
des Strandbadeinganges) im Europapark, ein Halten und Parken verboten mit
Anfang und Ende mit Symbol Abschleppzeichen und ein Fahrverbot mit dem
Zusatz ausgenommen Organisationsfahrzeuge - Ironman 2015, angeordnet.
2. In der Zeit von 24.6.2015, 07:00 Uhr bis 3.7.2015, 18:00 Uhr wird für die
Minimudusparkplätze auf der Westseite ( 35m x 5m - Lagerplatz für
Absperrmaterialien ), ein Halten und Parken verboten mit Anfang und Ende
mit Symbol Abschleppzeichen, angeordnet.
3. Am 28.6.2015 wird in der Zeit von 05:00 Uhr bis 08:00 Uhr für den gesamten
Strandbadparkplatz (nördlich des Campingplatzes) im Europapark, ein Halten
und Parken verboten mit Anfang und Ende und dem Zusatz ausgenommen
Kfz für Badegäste, sowie das Symbol Abschleppzeichen, angeordnet. ( Die
Parkplätze sind für Badegäste reserviert! )
Magistrat der Landeshauptstadt Klagenfurt am Wörthersee, Baurecht.Gewerberecht, A 9010 Klagenfurt
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4. Am 24.6.2015 wird in der Zeit von 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr für den
Metnitzstrand, Westseite, ab der Einfahrt zur Bootsbrücke (Nordseite des
Strandbades) in Richtung Norden bis zum Friedelstrand, zu den bestehenden VZ
Halten und Parken verboten mit Anfang und Ende, der Zusatz ausgenommen
Kfz für Ladetätigkeiten, mit Symbol Abschleppzeichen, angeordnet.
5. In der Zeit von 25.6.2015 bis 29.6.2015 wird jeweils zwischen 06:00 Uhr und
09:00 Uhr für den Metnitzstrand, Westseite, ab der Einfahrt zur Bootsbrücke
(Nordseite des Strandbades) in Richtung Norden bis zum Friedelstrand, zu den
bestehenden VZ Halten und Parken verboten mit Anfang und Ende, der
Zusatz ausgenommen Kfz für Ladetätigkeiten, mit Symbol Abschleppzeichen,
angeordnet.
6. Am 29.6.2015 wird in der Zeit von 14:00 Uhr und 17:00 Uhr für den
Metnitzstrand, Westseite, ab der Einfahrt zur Bootsbrücke (Nordseite des
Strandbades) in Richtung Norden bis zum Friedelstrand, zu den bestehenden VZ
Halten und Parken verboten mit Anfang und Ende,
der Zusatz
ausgenommen Kfz für Ladetätigkeiten, mit Symbol Abschleppzeichen,
angeordnet.
7. In der Zeit von 24.6.2015, 13:00 Uhr bis 29.6.2015, 17:00 Uhr wird für den
Metnitzstrand, Ostseite, ab der Einfahrt zur Bootsbrücke (Nordseite des
Strandbades) in Richtung Norden bis zum Friedelstrand,, ein Halten und
Parken verboten mit Anfang und Ende, mit Symbol Abschleppzeichen,
angeordnet.
8. In der Zeit von 25.6.2015, 06:00 Uhr bis 30.6.2015, 20:00 Uhr wird für den
Friedelstrand, beidseitig, ab Metnitzstrand bis zur Villacher Straße, ein Halten
und Parken verboten mit Anfang und Ende, mit Symbol Abschleppzeichen,
angeordnet.
9. Am 28.6.2015 wird in der Zeit von 05:00 Uhr bis ca. 23:00 Uhr für den
Busparkplatz am Friedelstrand, südlich des Plattenwirtes, ein Halten und
Parken verboten mit Anfang und Ende, mit dem Zusatz ausgenommen Kfz
der Fa. Schenker mit Symbol Abschleppzeichen, angeordnet.
10. Am 28.6.2015 wird in der Zeit von 05:00 Uhr bis 24:00 Uhr für den Lido
Parkplatz am Friedelstrand (Südseite) ein Halten und Parken verboten mit
Anfang und Ende mit dem Zusatz ausgenommen Kfz mit Ironman Vignette 2015
und Symbol Abschleppzeichen, angeordnet.
11. Am 27.6.2015 wird in der Zeit von 11:00 Uhr bis ca. 13:00 Uhr (Iron Girl –
Damenlauf) der Friedelstrand, zwischen Metnitzstrand und Stadtgrenze-West,
in Richtung Krumpendorf (Bereich der Laufstrecke), mit einem Fahrverbot und
dem Zusatz ausgenommen Anrainer, belegt
12. Am 28.6.2015 wird i.d.Z.v. 11:00 Uhr - ca. 24:00 Uhr für den Friedelstrand, ab
Metznitzstrand/Restaurant Lido, in Richtung Westen bis zur Stadtgrenze, ein
beidseitiges "Halten und Parken verboten" mit "Anfang" und "Ende", mit
Symbol Abschleppzeichen, angeordnet.
Magistrat der Landeshauptstadt Klagenfurt am Wörthersee, Baurecht.Gewerberecht, A 9010 Klagenfurt
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13.Am 28.6.2015 wird i.d.Z.v. 11:00 Uhr - ca. 24:00 Uhr für die Parkplätze (Bereich
Labestation ) in der Tarviser Straße in einer Länge von ca. 50m vor der
Paternioner Brücke und in der Tarviser Straße in einer Länge von ca. 50m im
Bereich der Eisenbahn Brücke, beidseitig, ein "Halten und Parken verboten"
mit "Anfang" und "Ende", mit dem Zusatz - Symbol Abschleppzeichen,
angeordnet.
14.In der Zeit von 25.6.2015 bis 30.6.2015 wird jeweils zwischen 02:00 Uhr und
05:00 Uhr für sämtliche Parkplätze (Metnitzstrand/Europapark, Friedelstrand,
Lorettoweg) beginnend am Friedelstrand in Richtung Westen, ab der Zufahrt zur
Schiessstockanlage, östlich des Plattenwirtes, ein Halten und Parken verboten
- als ZONE, angeordnet.
15. In der Zeit von 25.6.2015 bis 30.6.2015 wird jeweils zwischen 02:00 Uhr und
05:00 Uhr für sämtliche Parkplätze am Minimundusparkplatz, westlich und
nördlich des Minimundusgeländes bzw. innerhalb des Bereiches der WörtherseeSüdufer-Straße (Südring - B 70d Harbacher Straße) im Westen, der Villacher
Straße im Norden und bis zur Kohldorfer Straße im Osten, ein Halten und
Parken verboten als ZONE, angeordnet.
16. In der Zeit von Donnerstag, den 25.6.2015 bis Dienstag, den 30.6.2015 wird
jeweils zwischen 02:00 Uhr und 05:00 Uhr für sämtliche Parkplätze am Park &
Ride Parkplatz in der Villacher Straße, ggü. Minimundusparkplatz / westl. des
ÖDK Gebäudes, ein „ Halten und Parken verboten “ - als ZONE, angeordnet.
17. In der Zeit von 25.6.2015 bis 29.6.2015 wird jeweils zwischen 02:00 Uhr und
05:00 Uhr für sämtliche Parkplätze auf dem Grundstück der Stadt Klagenfurt am
Wörthersee, Grundstücksnummer 729/2 in der Villacher Straße, ggü.
Minimundus, ein Halten und Parken verboten“ - als ZONE, angeordnet.
-§2Diese Verordnung ist durch die Straßenverkehrszeichen nach § 52 Ziffer 1, 13 mit den
entsprechenden Zusätzen der StVO kundzumachen. Sie tritt mit der Anbringung dieser
Zeichen in Kraft.
-§3Übertretungen dieser Verordnung werden von der Landespolizeidirektion Kärnten,
gemäß § 99 Abs. 3 der Straßenverkehrsordnung, BGBl. Nr. 159/1960, in der derzeit
geltenden Fassung, geahndet.
Für die Bürgermeisterin:
Der Sachbearbeiter:
( König )
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