Straßen- und Veranstaltungsrecht DVR: 0008249 Eigener und übertragener Wirkungsbereich Paulitschgasse 13 4. Stock, Zimmer Nr. 419 T +43 (0) 463-537-3373 F +43 (0) 463 537-6242 [email protected] Anzeigen und Marketing Kleine Zeitung GmbH & Co KG Herrn Mag. Martin Kroissenbacher Funderstraße 1a 9020 Klagenfurt am Wörthersee Mag.Zl. K l a g e n fu r t a m Wö r t h e r s e e , 2 9 . 7 . 2 0 1 6 BG-SR 66/2016/RK Verordnung Gemäß § 43 Abs. 1 b und § 44 und in Verbindung mit § 94 d Ziffer 4 und § 94 b Abs. 1 lit. b der Straßenverkehrsordnung, BGBl. Nr. 159/1960 in der derzeit geltenden Fassung, werden anlässlich der Durchführung der Laufveranstaltungen „ Wörthersee Halb- u. Viertelmarathon - um die Rose vom Wörthersee “, „ Wörthersee Night Run “, „ Kinder- und Familienlauf “, „ Dogging / Laufen mit Hund “ und „ Frauenlauf “ im Rahmen von „ KÄRNTEN LÄUFT 2016 “ in der Zeit von 19. bis 21.8.2016 in der LH Klagenfurt am Wörthersee, Bereich Metnitzstrand / Friedelstrand / Europapark, für die Dauer der gemäß §§ 82 und 83 der zit. Straßenverkehrsordnung mit Bescheid vom 29.7.2016, Zl. BG – SR 66/2016/RK bewilligten Veranstaltung - folgende straßenpolizeiliche Maßnahmen, verfügt: -§11. Am 18.8.2016, ab 06:00 Uhr bis 21.8.2016, 20:00 Uhr wird für die Parkplätze am Friedelstrand, Bereich Parkareal östlich des Plattenwirtes, ein "Halten und Parken verboten" mit "Anfang" und "Ende" mit dem Zusatz "ausgenommen Kfz mit VIP-Vignette, Kärnten Läuft 2016 " und Symbol Abschleppzone, angeordnet. 2. Am 21.8.2016 wird i. d. Z. v. 06:00 Uhr bis 15:00 Uhr für den Lido Parkplatz am Friedelstrand, Südseite, zwischen Metnitzstrand und Restaurant Lido, ein "Halten und Parken verboten" mit "Anfang" und "Ende" mit dem Zusatz "ausgenommen Kfz mit VIP-Vignette, Kärnten Läuft 2016 " und Symbol Abschleppzone, angeordnet. 3. Am 20.8.2016, ab 18:00 Uhr bis 21.8.2015, 15:00 Uhr wird für den 1. Längsparkplatz vor dem Strandbad Klagenfurt/Metnitzstrand im Ausmaß der gesamten Stellflächen, beidseitig, in einer Länge von ca. 40m x 15m, beginnend ab der Nordseite, ein "Halten und Parken verboten" mit "Anfang" und "Ende", mit dem Zusatz „ ausgenommen 3 ÖBB LKW Züge mit Anhänger und 3 KleinLKW´s “ und Symbol Abschleppzeichen, angeordnet. Magistrat der Landeshauptstadt Klagenfurt am Wörthersee, Baurecht.Gewerberecht, A 9010 Klagenfurt am Wörthersee, Neuer Platz 1, T +43 (0) 463-537’3681, F +43 (0) 463-537’6242, [email protected] Seite 1 von 2 4. Am 21.8.2016 wird i. d. Z. v. 06:00 Uhr bis 15:00 Uhr für den Bereich der Nordseite der Zu- u. Abfahrt des 1. Längsparkplatzes vor dem Strandbad Klagenfurt/Metnitzstrand, in einer Länge von ca. 20m, ab dem Metnitzstrand, ein "Halten und Parken verboten" mit "Anfang" und "Ende", mit dem Zusatz Symbol Abschleppzeichen, angeordnet. 5. Am 21.8.2016 wird i. d. Z. v. 06:00 Uhr - 10:00 Uhr für die Längsparkplätze - P 3, 3 1/2 Reihen im Bereich vor dem Strandbadeingang am Metnitzstrand, ein "Halten und Parken verboten" mit "Anfang" und "Ende" mit dem Zusatz „ ausgenommen Kfz für Strandbadbenützer “, angeordnet. ( Absperrung mit Bändern – STW-Bäder, Reservierung ausschließlich für Badegäste ) 6. Am 21.8.2016 wird i. d. Z. v. 08:00 Uhr - ca. 13:30 Uhr für den Friedelstrand, ab der westlichen Stadtgrenze bis zum Friedelstrand/Höhe Sitzgarten LidoTelefonzelle, ein "Fahrverbot" und bereits ab 06:00 Uhr bis 13:30 Uhr, beidseitig, ein "Halten und Parken verboten" mit "Anfang" und "Ende", und das Symbol Abschleppzone, angeordnet. 7. Am 21.8.2016 wird i. d. Z. v. 08:00 Uhr - ca. 13:30 Uhr der Friedelstrand, ab dem Metnitzstrand ( Höhe Schutzweg ) in Richtung Westen bis zum Friedelstrand/Höhe Sitzgarten Lido, zur „ Sackgasse “, erklärt. 8. Am 21.8.2016 sind i. d. Z. v. 08:00 Uhr - ca. 13:30 Uhr die Absperrungen der Straßen und Radwege am Friedelstrand mit Scherengittern bzw. mittels Bändern ordnungsgemäß durchzuführen und rechtzeitig, örtlich, voranzukündigen. a.)Bereich Villacher Straße, stadtauswärts - ca. 100m vor der Autobahnauffahrt A 2 mit dem Hinweis - Zufahrt nur bis zum Ortskern Krumpendorf möglich und b.)Bereich Wörthersee-Südufer-Straße in Richtung Norden - ca. 100m vor der Kreuzung Villacher Straße mit dem Hinweis - Zufahrt nur bis zum Ortskern Krumpendorf möglich und c.) Bereich der Autobahnabfahrt A 2 (Minimundus) zur Villacher Straße, mit dem Hinweis - Zufahrt nur bis zum Ortskern Krumpendorf möglich 9. Am 21.8.2016 wird in der Zeit von 06:00 Uhr bis 10:00 Uhr in der Villacher Straße, stadtauswärts, die nördliche Fahrspur in einer Länge von ca. 30m westlich bzw. ca. 60m östlich der Ein- und Ausfahrt des Campinggeländes ( Grundstück 729/2 ) auf eine Fahrspur zusammengelegt bzw. eingeengt, sowie für diesen Bereich eine „ 30 km/h Geschwindigkeitsbeschränkung “ und ein „ Überholen verboten “, angeordnet. Das Hinweiszeichen „ Fahrstreifenverminderung “ ist ordnungsgemäß aufzustellen. 10. In der Zeit von Donnerstag, den 18.8.2016 bis Dienstag, den 23.8.2016 wird jeweils zwischen 02:00 Uhr und 05:00 Uhr für sämtliche Parkplätze ( Metnitzstrand/Europapark, Friedelstrand, Lorettoweg ) beginnend am Friedelstrand in Richtung Westen, ab der Zufahrt zur Schiessstockanlage, östlich des Plattenwirtes, ein „ Halten und Parken verboten “ - als ZONE, angeordnet. 11. In der Zeit von Donnerstag, den 18.8.2016 bis Dienstag, den 23.8.2016 wird jeweils zwischen 02:00 Uhr und 05:00 Uhr für sämtliche Parkplätze am Minimundusparkplatz, westlich und nördlich des Minimundusgeländes bzw. innerhalb des Bereiches der Wörthersee-Südufer-Straße ( Südring - B 70d Harbacher Straße ) im Westen, der Villacher Straße im Norden und bis zur Magistrat der Landeshauptstadt Klagenfurt am Wörthersee, Baurecht.Gewerberecht, A 9010 Klagenfurt am Wörthersee, Neuer Platz 1, T +43 (0) 463-537’3681, F +43 (0) 463-537’6242, [email protected] Seite 2 von 3 Kohldorfer Straße im Osten, ein „ Halten und Parken verboten “ als ZONE, angeordnet. 12. In der Zeit von Donnerstag, den 18.8.2016 bis Dienstag, den 23.8.2016 wird jeweils zwischen 02:00 Uhr und 05:00 Uhr für sämtliche Parkplätze auf dem Grundstück der Stadt Klagenfurt am Wörthersee, Grundstücksnummer 729/2 in der Villacher Straße, ggü. Minimundus, ein „ Halten und Parken verboten “ - als ZONE, angeordnet. 13. In der Zeit von Donnerstag, den 18.8.2016 bis Dienstag, den 23.8.2016 wird jeweils zwischen 02:00 Uhr und 05:00 Uhr für sämtliche Parkplätze am Park & Ride Parkplatz in der Villacher Straße, ggü. Minimundusparkplatz/westl. des ÖDK Gebäudes, ein „ Halten und Parken verboten “ - als ZONE, angeordnet. -§2- Das Stadtpolizeikommando Klagenfurt am Wörthersee, Verkehrsreferat - wird ermächtigt, entsprechend den örtlichen Gegebenheiten und dem Verkehrsaufkommen im Zuge dieser Veranstaltung Maßnahmen vorzunehmen, welche die Sicherheit, Leichtigkeit und Flüssigkeit des übrigen Straßenverkehrs, gewährleisten. -§3Diese Verordnung ist durch die Straßenverkehrszeichen nach § 52 Ziffer 1, 4a und 4b, 10 a und 10 b, 11, 13b, 15, § 53 Ziffer 11 mit den entsprechenden Zusätzen der StVO kundzumachen. Sie tritt mit der Anbringung dieser Zeichen in Kraft. -§4Übertretungen dieser Verordnung werden von der Landespolizeibehörde Kärnten, gemäß § 99 Abs. 3 der Straßenverkehrsordnung, BGBl. Nr. 159/1960, in der derzeit geltenden Fassung, geahndet. Für die Bürgermeisterin: Der Sachbearbeiter: ( König ) Magistrat der Landeshauptstadt Klagenfurt am Wörthersee, Baurecht.Gewerberecht, A 9010 Klagenfurt am Wörthersee, Neuer Platz 1, T +43 (0) 463-537’3681, F +43 (0) 463-537’6242, [email protected] Seite 3 von 3
© Copyright 2024 ExpyDoc