Betriebsanlagegenehmigung ella AG

Gewerbe- und Umweltrecht
DVR: 0008249
ella AG
übertragener
Wirkungsbereich
Steingasse 209
9020 Klagenfurt am W örthersee
Grd.Stk.Nr.: 303/2
KG W elzenegg
Betriebsanlagegenehmigung
gem. § 359b GewO 1994 i.d.g.F.
MMag. Dr. W olfgang Posch
Paulitschgasse 13
4. Stock, Zimmer Nr. 402
T 0463-537’ 4802
F 0463-537’ 6 2 6 3
[email protected]
Klagenfurt am Wörthersee,
18.5.2016
Zl.: BG-300/788/16
KUNDM ACHU NG
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Magistrates der Landeshauptstadt Klagenfurt am Wörthersee
Die ella AG hat um die Erteilung der gewerbebehördlichen Genehmigung für
den Betrieb einer Ladestation für Elektrofahrzeuge (Betriebszeiten täglich
24 Stunden) im Standort Steingasse 209, 9020 Klagenfurt am W örthersee,
Grd.Stk.Nr.: 303/2, KG W elzenegg laut eingereichten Projektsunterlagen
angesucht.
Dieses Verfahren ist gemäß § 359b GewO 1994 idgF. im vereinfachten
Verfahren ohne Parteistellung der Nachbarn durchzuführen. Angemerkt wird
jedoch, dass den Nachbarn eine eingeschränkte Parteistellung im Hinblick auf
die Anwendung der Verfahrensart (vereinfachtes Verfahren) zukommt.
In diesem Fall hat die Behörde das Projekt durch Anschlag in der Gemeinde und
durch Anschlag in den der Anlage unmittelbar benachbarten Häusern mit dem
Hinweis bekannt zu geben, dass die Projektsunterlagen innerhalb eines
bestimm ten Zeitraum es bei der Behörde zur Einsichtnahm e auf liegen und dass
die Nachbarn innerhalb dieses Zeitraumes von ihrem Anhörungsrecht Gebrauch
machen können. Auf die, innerhalb der im Anschlag angeführten Frist,
eingelangten Äußerungen der Nachbarn hat die Behörde Bedacht zu nehmen.
Gemäß § 359b Abs. 1 leg.cit. haben Sie die Möglichkeit, binnen einer Frist von
1 Woche
ab An sch lag d ieser Kun dm ach un g
Magistrat der Landeshauptstadt Klagenfurt am W örthersee, Abteilung Baurecht.Gewerberecht,
A 9010 Klagenfurt am Wörthersee, Neuer Platz 1, T 0463-537’3681, F 0463-537’6242,
[email protected]
in die beim Magistrat der Landeshauptstadt Klagenfurt am W örthersee, Abt.
Baurecht.Gewerberecht, Paulitschgasse 13, Zimmer Nr. 402, aufliegenden
Projektsunterlagen während der Amtsstunden (Montag – Freitag von 8.00 –
12.00 Uhr, nachmittags nach Vereinbarung) Einsicht zu nehm en und allenfalls
Ihre Äußerung abzugeben.
Für die Bürgermeisterin:
Der Sachbearbeiter:
MMag. Dr. Posch eh
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