Straßenpolizeiliche Maßnahmen anlässlich der

Straßen- und Veranstaltungsrecht
DVR: 0008249
Eigener u. übertragener
Wirkungsbereich
Dompfarre St. Peter u. Paul
Herrn Bischofsvikar KR Dr. Peter Allmaier
Lidmanskygasse 14
9020 Klagenfurt am Wörthersee
Mag.Zl.
Paulitschgasse 13
4. Stock, Zimmer Nr. 419
T +43 (0) 463-537`3373
F +43 (0) 463 537`6242
[email protected]
Klagenfurt am Wörthersee, 24.2.2016
BG-SR 10/2016/RK
Verordnung
Gemäß §§ 43 Abs. 1, 44 und in Verbindung mit § 94 d Ziffer 4 und § 94 b Abs.1 lit. b
der Straßenverkehrsordnung, BGBl. Nr. 159/1960, in der derzeit geltenden Fassung,
werden anlässlich der Fronleichnamsprozession 2016 des Dekanates Klagenfurt Stadt, folgende straßenpolizeiliche Maßnahmen verfügt:
-§1Am Donnerstag, den 26. Mai 2016 wird in der Zeit zwischen 08:00 Uhr und 11:30
Uhr für die gesamten Parkplätze am Pfarrplatz, südlich und nördlich, zwischen der
Goessgasse und der Glasergasse / Rathausgasse, sowie südlich des
Kirchenhaupteinganges ( 6 Stellplätze - ehem. Taxistandplätze ), ein beidseitiges
"Halten und Parken verboten" mit "Anfang" und "Ende" mit Symbol
Abschleppzeichen und ein "Fahrverbot", angeordnet.
-§2Diese Verordnung ist durch die Straßenverkehrszeichen gemäß § 52 Ziffer 1 und
13b mit Zusatz der StVO kundzumachen. Sie tritt mit der Anbringung dieser Zeichen
in Kraft.
-§3Übertretungen dieser Verordnung werden von der Landespolizeidirektion Kärnten,
gemäß § 99 Abs. 3 der Straßenverkehrsordnung, BGBl. Nr. 159/1960, in der derzeit
geltenden Fassung, geahndet.
Für die Bürgermeisterin:
Der Sachbearbeiter:
( König )
Magistrat der Landeshauptstadt Klagenfurt am Wörthersee, Baurecht.Gewerberecht,
A 9010 Klagenfurt am Wörthersee, Neuer Platz 1, T +43 ( 0 ) 463-537’4650, F 0463537’6263,[email protected]
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