Nationalrat, XXV. GP 16. März 2016 117. Sitzung / 1 14.52 Abgeordnete Claudia Angela Gamon, MSc (WU) (NEOS): Das Motto der Stadt Wien und ihres Umfeldes kennen wir ja alle: Unter Freunden. Freunde lässt man natürlich nicht im Stich. Wenn eine befreundete AVZ-Stiftung Milliardenhaftungen für die Bank Austria übernommen hat und diese schlagend zu werden drohen, dann rennt man natürlich hin und eilt zu Hilfe. Netterweise helfen ÖVP, Grüne und jetzt auch die FPÖ mit, indem man einer Bank 800 Millionen € schenkt, indem man die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus dem bankeigenen Pensionssystem ins staatliche Pensionssystem überleitet – zum Spartarif für eine Bank! Das soll schon einmal gesagt sein: Es geht hier nicht darum, dass das natürlich eine Absicherung für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist. Es ist extrem wichtig, das auch zu sichern. Es ist auch extrem wichtig, ein einheitliches Pensionssystem zu schaffen. Da haben wir ja noch ganz andere Baustellen, wie wir alle wissen, zum Beispiel bei den Beamten oder bei den Unterschieden zwischen Frauen und Männern und so weiter. Das greifen wir alles nicht an. Es hat niemand etwas dagegen, diese Mitarbeiter in das allgemeine Pensionssystem überzuführen, aber dann muss das auch zu den Kosten erfolgen, die die Bank im eigenen Pensionssystem dafür rückgestellt hätte. Wenn diese Kosten für die Bank schlussendlich geringer sind, ist das ein Geschenk. Das muss man sich einfach eingestehen. In der wirkungsorientierten Folgenabschätzung zur Regierungsvorlage heißt es ja wortwörtlich: „Beim Pensionsaufwand wird es zu Mehraufwendungen kommen, deren Höhe aber nicht beziffert werden kann (...). Die Mehraufwendungen beim Pensionsaufwand, die mittel- bis langfristig die Mehreinnahmen übersteigen werden, belasten (...) den Bund“, also die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler; und das ist etwas, worüber wir hier nicht reden. Warum kann dieser Mehraufwand nicht genau berechnet werden? – Weil die Bank Austria die genauen Daten nicht zur Verfügung stellt, da es ihr offensichtlich nicht möglich ist, eine Altersstruktur der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter darzulegen, ob das Männer oder Frauen sind – und wir wissen ja, dass das im österreichischen Pensionssystem schon noch einen signifikanten Unterschied macht. An dieser Stelle sollten wir dem Rechnungshof dafür danken, dass er es geschafft hat, in kurzer Zeit eine Stellungnahme zu diesem Gesetz zu verfassen. In dieser Stellungnahme hat der Rechnungshof nämlich klargestellt, dass die Informationen zum Version vom 14. Juni 2016, 14:25 nach § 52(2) GOG autorisiert Nationalrat, XXV. GP 16. März 2016 117. Sitzung / 2 Alter und anderen wichtigen Determinanten natürlich vorliegen müssten, weil die Bank Austria ja selber auch versicherungsmathematisch berechnete Rückstellungen für den eigenen Pensionsaufwand hat. Das heißt, sie werden es wohl wissen müssen, abgesehen davon, dass man davon ausgehen kann, dass ein Großkonzern natürlich eine saubere Datenlage zu allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern haben sollte. Die einzige Erklärung, die es dafür gibt, ist, dass man eben nicht offenlegen will, was der Mehraufwand über die nächsten Jahrzehnte sein wird. Der Rechnungshof hat auch festgestellt, dass man bei so einer Regelung, deren finanzielle Auswirkungen für die nächsten Jahrzehnte eben dieses Ausmaß haben, die langfristige finanzielle Auswirkung genau darlegen muss. Das müsste hier eigentlich dabei sein, weil wir eben wissen, dass diese Regelung nicht nur Auswirkungen für die nächsten vier Jahre, sondern auch darüber hinaus hat. Wie kommt es nun dazu? Wie kann es sein, dass hier argumentiert wird, dass der Steuerzahler davon keinen Nachteil hat? Warum ist denn diese Logik so löchrig, und warum will das hier auch niemand verstehen? Es stimmt, es kostet in unserem Pensionssystem weniger, weil halt der Beitragssatz so ist; aber die Problematik liegt darin, dass das Ganze im Pensionssystem der Bank Austria mehr gekostet hätte. Das betrifft nicht die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die jetzt übergeführt werden, sondern eine Bank profitiert davon, weil sie diese Kosten einfach nicht mehr trägt. Frau Schwentner, es tut mir leid, aber diese herablassende, belächelnde Art, die Sie hier an den Tag legen – was immer wieder kommt, wenn Sie einen argumentativen Notstand haben (Zwischenruf der Abg. Schwentner) –, zeigt allerhöchstens, dass in Ihrer Logik Löcher sind, was das Ganze betrifft. Das haben Sie wirklich nicht notwendig, hier die ganze Zeit dazwischenzureden und uns vorzuwerfen, dass wir nicht schlüssig argumentieren würden, wenn es hier schwarz auf weiß dargelegt ist. Genau das ist das Geschenk, das wir dieser Bank machen. (Abg. Moser steht an der Regierungsbank und spricht mit Bundesminister Stöger.) Präsident Ing. Norbert Hofer: Entschuldigen Sie, Frau Abgeordnete Gamon! Frau Abgeordnete Dr. Moser, darf ich Sie bitten! – Wir haben vereinbart, dass während eines Beitrages nicht an der Regierungsbank gesprochen wird. (Abg. Moser begibt sich zu ihrem Sitzplatz.) Bitte, Frau Abgeordnete Gamon. Version vom 14. Juni 2016, 14:25 nach § 52(2) GOG autorisiert Nationalrat, XXV. GP 16. März 2016 117. Sitzung / 3 Abgeordnete Claudia Angela Gamon, MSc (fortsetzend): Bei den Maßnahmen, die im Pensionssystem notwendig wären, um das Ganze zu sanieren, geht es nicht nur um solche offensichtlichen Fälle, wo man probiert, Löcher, die in der Logik des Pensionssystems sind, im Nachhinein zu sanieren. Dazu gehören auch Dinge wie der Pensionsautomatismus, versicherungsmathematisch korrekte Zu- und Abschläge und ein verpflichtendes Pensionssplitting, wie wir es in den Anträgen eingebracht haben. Ich hoffe, dass wir auch das debattieren können und dass hier nicht nur verteidigt wird, wie man einer Bank 800 Millionen € schenkt. (Beifall bei den NEOS.) 14.56 Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Dr. Winzig. – Bitte. Version vom 14. Juni 2016, 14:25 nach § 52(2) GOG autorisiert
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