Terminvorschau - Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein

Terminvorschau
Oberverwaltungsgericht für das
Land Nordrhein-Westfalen
Die folgende Zusammenstellung enthält - vorbehaltlich weiterer Ladungen und möglicher Terminsaufhebungen - eine Übersicht über ausgewählte öffentliche Verhandlungen des Oberverwaltungsgerichts, die in der Zeit von 1. Juni 2016 bis 15. Juni 2016
vorgesehen sind.
Nr. 11 vom 31.05.2016
Termine Juni/1. Hälfte (Stand: 31. Mai 2016)
03.06.2016
Sitzungssaal II
Uhrzeit: 10.15 Uhr
Aktenzeichen: 2 D 56/14.NE
S. GmbH ./. Stadt Witten
Gegenstand des Normenkontrollverfahrens ist der Bebauungsplan Nr. 232 "Herdecker
Straße, Annen-Zentrum" der Stadt Witten. Er weist unter anderem ein Gewerbegebiet
westlich der Herdecker Straße aus. Der Antragsteller betreibt auf einem südlich davon
außerhalb des Plangebiets gelegenen Grundstücks ein italienisches Cafe mit Außengastronomie und macht geltend, seine Lärmschutzinteressen seien bei der Ausweisung
des Gewerbegebietes nicht hinreichend berücksichtigt worden.
07.06.2016
Sitzungssaal II
Uhrzeit: 10.00 Uhr
Aktenzeichen: 12 A 1756/15 (VG Düsseldorf, 24 K 5962/14), 12 A 1757/15 (VG
Düsseldorf, 24 K 6060/14), 12 A 1758/15 (VG Düsseldorf, 24 K 6268/14), 12 A 1759/15
(VG Düsseldorf, 24 K 6498/14), 12 A 1760/15 (VG Düsseldorf, 24 K 6499/14)
P. u. a. ./. Stadt Kempen
In insgesamt fünf Verfahren wenden sich Eltern gegen die Heranziehung zu Kindergartenbeiträgen. Gestritten wird darum, ob Geschwisterkinder von beitragsfreien Vorschulkindern ebenfalls beitragsfrei sein müssen. Die Eltern klagen jeweils gegen einen Bescheid der beklagten Stadt Kempen aus August 2014, mit dem für das Kindergartenjahr
2014/15 ein Elternbeitrag für den Kindergartenbesuch ihrer Kinder erhoben worden ist.
In allen Verfahren haben die klagenden Eltern zwei unterschiedlich alte Kinder, von denen das Ältere im letzten Kindergartenjahr vor der Einschulung und deshalb beitragsfrei
war. Der Beitrag ist jeweils für das jüngere Kind erhoben worden, was die Elternbeitragssatzung der Beklagten so vorsieht. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hielt diese
Satzungsregelung für unwirksam und gab den Klagen statt. Der 12. Senat verhandelt
über die Berufung der Stadt Kempen.
Kontakt: Vorsitzender Richter am Oberverwaltungsgericht Dr. Lau, Pressesprecher, Telefon: (0251) 505-255
Richterin am Oberverwaltungsgericht Dr. Dahme, stv. Pressesprecherin, Telefon: (0251) 505-334
Oberverwaltungsgericht NRW, Aegidiikirchplatz 5, 48143 Münster, http://www.ovg.nrw.de
Telefon: (0251) 505-0, Fax: (0251) 505-429/352, E-Mail: [email protected]
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09.06.2016
Sitzungssaal II
Uhrzeit: 10.15 Uhr
Aktenzeichen: 7 D 39/14.NE
S. ./. Stadt Bergisch Gladbach
Aktenzeichen: 7 D 43/14.NE
Z. ./. Stadt Bergisch Gladbach
Die Antragsteller wenden sich mit seinem Normenkontrollantrag gegen einen Bebauungsplan der Stadt Bergisch Gladbach, der im Bereich eines bestehenden Bürgerzentrums u.a. die überbaubaren Flächen erweitert und ferner Flächen für zusätzliche
Stellplätze ausweist.
Kontakt: Vorsitzender Richter am Oberverwaltungsgericht Dr. Lau, Pressesprecher, Telefon: (0251) 505-255
Richterin am Oberverwaltungsgericht Dr. Dahme, stv. Pressesprecherin, Telefon: (0251) 505-334
Oberverwaltungsgericht NRW, Aegidiikirchplatz 5, 48143 Münster, http://www.ovg.nrw.de
Telefon: (0251) 505-0, Fax: (0251) 505-429/352, E-Mail: [email protected]