September 2016 - Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein

Terminvorschau
Oberverwaltungsgericht für das
Land Nordrhein-Westfalen
Die folgende Zusammenstellung enthält - vorbehaltlich weiterer Ladungen und möglicher Terminsaufhebungen - eine Übersicht über ausgewählte öffentliche Verhandlungen des Oberverwaltungsgerichts, die in der Zeit vom 1. September 2016 bis 15. September 2016 vorgesehen sind.
Nr. 17 vom 05.09.2016
Termine September/1. Hälfte (Stand: 5. September 2016)
01.09.2016
Sitzungssaal II
Uhrzeit: 10.15 Uhr
Aktenzeichen: 10 A 2398/15 (VG Düsseldorf, 4 K 7138/14)
L. ./. Stadt Düsseldorf
Die Klägerin begehrt die Aufhebung der dem Beigeladenen erteilten Baugenehmigung
zum Umbau und zur Restaurierung eines Restaurants am Gerricusplatz in DüsseldorfGerresheim, da das Restaurant in dem dortigen allgemeinen Wohngebiet nicht zulässig
sei.
01.09.2016
Sitzungssaal II
Uhrzeit: 13.30 Uhr
Aktenzeichen: 10 D 23/15.NE
Dr. M. ./. Stadt Düsseldorf
Die Antragstellerin begehrt die Feststellung der Unwirksamkeit des Bebauungsplans
01/006 "Golzheimer Siedlung" der Antragsgegnerin. Sie macht dabei sowohl zur Unwirksamkeit des Plans führende fehlerhafte Festsetzungen als auch eine fehlerhafte
Abwägung geltend.
01.09.2016
Sitzungssaal II
Uhrzeit: 14.30 Uhr
Aktenzeichen: 10 D 45/14.NE
D.-OHG ./. Stadt Bochum
Die Antragstellerin begehrt die Feststellung der Unwirksamkeit des im beschleunigten
Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellten Bebauungsplans Nr. 921 - Lindener Straße /
Welperstraße der Antragsgegnerin, weil nach ihrer Auffassung die Voraussetzungen für
die Durchführung des beschleunigten Verfahrens nicht vorgelegen haben.
Kontakt: Vorsitzender Richter am Oberverwaltungsgericht Dr. Lau, Pressesprecher, Telefon: (0251) 505-255
Richterin am Oberverwaltungsgericht Dr. Dahme, stv. Pressesprecherin, Telefon: (0251) 505-334
Oberverwaltungsgericht NRW, Aegidiikirchplatz 5, 48143 Münster, http://www.ovg.nrw.de
Telefon: (0251) 505-0, Fax: (0251) 505-429/352, E-Mail: [email protected]
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09.09.2016
Sitzungssaal I
Uhrzeit: 10.00 Uhr
Aktenzeichen: 9 A 2531/13 (VG Arnsberg, 11 K 2813/11)
R. GmbH ./. Land Nordrhein-Westfalen
Die Klägerin betreibt einen Steinbruch zum Abbau von Kalkstein in LennestadtGrevenbrück. Zur Trockenhaltung der Abbausohle des Steinbruchs leitet sie Grundwasser, das über den Kluftraum des Kalksteins zufließt, mittels Pumpen ungenutzt unmittelbar in die Lenne ein. Die Beteiligten streiten über die Wasserentnahmneentgeltpflichtigkeit dieses Vorgehens im Zeitraum vom 30. Juli bis zum
31. Dezember 2011. Kern des Streits ist die Verfassungsmäßigkeit des Wasserentnahmeentgeltgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung des am
30. Juli 2011 in Kraft getretenen Änderungsgesetzes vom 25. Juli 2011 (WasEG NRW
2011).
09.09.2016
Sitzungssaal I
Uhrzeit: 10.00 Uhr
Aktenzeichen: 9 A 938/14 (VG Köln, 14 K 944/14)
Q. GmbH ./. Land Nordrhein-Westfalen
Die Klägerin betreibt eine Nassabgrabung zur Gewinnung von Quarzkies in AlfterWitterschlick. Der Baggersee sowie das Gelände, auf dem sich die Aufbereitungsanlagen befinden, stehen überwiegend im Eigentum der Klägerin; die übrigen Flächen wurden von ihr gepachtet. Zur Kieswäsche entnimmt die Klägerin dem Baggersee Wasser
und leitet es in die Aufbereitungsanlagen. Nachdem das Wasser diese durchlaufen hat,
wird es über ein Schöpfrad und anschließend über eine sog. Sedimentationsstrecke
dem Baggersee wieder zugeleitet. Die Beteiligten streiten über die
Wasserentnahmeentgeltpflichtigkeit dieses Vorgehens im Zeitraum vom 1. Januar bis
zum 31. Dezember 2012. Kern des Streits ist die Verfassungsmäßigkeit des
Wasserentnahmeentgeltgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung des
am 30. Juli 2011 in Kraft getretenen Änderungsgesetzes vom 25. Juli 2011 (WasEG
NRW 2011).
09.09.2016
Sitzungssaal I
Uhrzeit: 10.00 Uhr
Aktenzeichen: 9 A 999/14 (VG Köln, 14 K 6024/11)
R. AG ./. Land Nordrhein-Westfalen
Die Klägerin betreibt die drei Braunkohle-Tagebaue Garzweiler, Hambach und Inden.
Zur Gewinnung der Braunkohle entnimmt sie in dem jeweiligen Abbaubereich Grundwasser. Einen Teil dieses entnommenen Grundwassers leitet die Klägerin ungenutzt
unmittelbar in Vorfluter bzw. Flüsse ein. Die Beteiligten streiten über die
Wasserentnahmeentgeltpflichtigkeit dieses Vorgehens im Zeitraum vom 30. Juli bis zum
Kontakt: Vorsitzender Richter am Oberverwaltungsgericht Dr. Lau, Pressesprecher, Telefon: (0251) 505-255
Richterin am Oberverwaltungsgericht Dr. Dahme, stv. Pressesprecherin, Telefon: (0251) 505-334
Oberverwaltungsgericht NRW, Aegidiikirchplatz 5, 48143 Münster, http://www.ovg.nrw.de
Telefon: (0251) 505-0, Fax: (0251) 505-429/352, E-Mail: [email protected]
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31. Dezember 2011. Kern des Streits ist die Verfassungsmäßigkeit des
Wasserentnahmeentgeltgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung des
am 30. Juli 2011 in Kraft getretenen Änderungsgesetzes vom 25. Juli 2011 (WasEG
NRW 2011).
12.09.2016
Sitzungssaal III
Uhrzeit: 10.15 Uhr
Aktenzeichen: 14 A 1702/15 (VG Düsseldorf, 15 K 7451/13)
B. ./. Hochschule Niederrhein
Prüfungsrecht: Der Kläger studiert im Bachelorstudiengang Wirtschaftsingenieurwesen.
Eine Modulprüfung bestand er endgültig nicht. Die Klage richtet sich gegen den dies
verfügenden Prüfungsbescheid. Streitig ist u.a., ob der Erstprüfer ordnungsgemäß bestellt wurde, obwohl entgegen der Regelung der Prüfungsordnung Studenten an der
Prüferbestellung mitgewirkt haben.
12.09.2016
Sitzungssaal III
Uhrzeit: 11.45 Uhr
Aktenzeichen: 14 A 1501/15 (VG Aachen, 9 K 1193/13)
P. Ltd. ./. Stadt Stolberg - Kupferstadt Kommunale Steuern - Spielgerätesteuer. Die Klägerin wendet sich nach einer Änderung
der Steuerbemessungsgrundlage in der Steuersatzung gegen Vergnügungssteuerbescheide. Neben Fragen der Satzungsauslegung dürfte die Frage zu erörtern sein, ob
wegen der Änderung des Steuersystems eine Übergangsfrist hätte eingeräumt werden
müssen und - falls dies zu bejahen ist - ob ein solches Begehren durch Anfechtung der
Bescheide oder durch einen Teilerlassantrag zu verfolgen ist.
13.09.2016
Sitzungssaal II
Uhrzeit: 10.00 Uhr
Aktenzeichen: 5 A 470/14 (VG Düsseldorf, 14 K 8394/13)
S. ./. Stadt Düsseldorf
Ordnungsrecht (Abschleppgebühren)
In dem Berufungsverfahren geht es um die Frage, ob für den Fall, dass Halteverbotsschilder erst nach dem rechtmäßigen Abstellen eines Fahrzeugs aufgestellt werden, die
Belastung des Halters des Fahrzeugs mit den Kosten einer Abschleppmaßnahme zulässig ist, wenn zwischen dem Aufstellen der Halteverbotsschilder und der Abschleppmaßnahme nicht mindestens drei volle Tage liegen.
Kontakt: Vorsitzender Richter am Oberverwaltungsgericht Dr. Lau, Pressesprecher, Telefon: (0251) 505-255
Richterin am Oberverwaltungsgericht Dr. Dahme, stv. Pressesprecherin, Telefon: (0251) 505-334
Oberverwaltungsgericht NRW, Aegidiikirchplatz 5, 48143 Münster, http://www.ovg.nrw.de
Telefon: (0251) 505-0, Fax: (0251) 505-429/352, E-Mail: [email protected]
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14.09.2016
Sitzungssaal I
Uhrzeit: 10.15 Uhr
Aktenzeichen: 1 A 2359/14 (VG Aachen, 1 K 2995/13)
1. B.,
2. B. ./. Bundesrepublik Deutschland
Todesfall auf der „Gorch Fock“; siehe Pressemitteilung vom 29.8.2016
15.09.2016
Sitzungssaal II
Uhrzeit: 10.15 Uhr
Aktenzeichen: 10 D 17/15.NE
1. T.,
2. T. GmbH & Co. KG ./. Stadt Vreden
Normenkontrolle (Bebauungsplan Nr. 105 "Karl-Arnold-Straße"). Der Bebauungsplan
wurde nach § 13a BauGB zwecks Nachverdichtung beschlossen. Er überplant den
westlich und östlich der Karl-Arnold-Straße und nördlich der Ölbachstraße (L 608) gelegenen Bereich, in dem sich neben Wohngebäuden zwei Gewerbebetriebe befinden, als
allgemeines Wohngebiet. Die Antragstellerin zu 2. ist Eigentümerin eines Gewerbegrundstücks und macht u.a. geltend, diese Planung nehme ihr wirtschaftliche Entwicklungsmöglichkeiten.
15.09.2016
Sitzungssaal II
Uhrzeit: 11.30 Uhr
Aktenzeichen: 10 D 10/15.NE
G. GmbH ./. Stadt Bocholt
Normenkontrolle (Baurecht) - Bebauungsplan K 6 (Veränderungssperre für den Bereich
nördlich der Kreuzstraße, östlich des Neutorplatzes, südlich der Bocholter Aa sowie
westlich des Theodor-Heuss-Ringes). Die Antragstellerin ist Eigentümerin mehrerer im
Plangebiet gelegener Flurstücke.
Kontakt: Vorsitzender Richter am Oberverwaltungsgericht Dr. Lau, Pressesprecher, Telefon: (0251) 505-255
Richterin am Oberverwaltungsgericht Dr. Dahme, stv. Pressesprecherin, Telefon: (0251) 505-334
Oberverwaltungsgericht NRW, Aegidiikirchplatz 5, 48143 Münster, http://www.ovg.nrw.de
Telefon: (0251) 505-0, Fax: (0251) 505-429/352, E-Mail: [email protected]