Terminvorschau Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Die folgende Zusammenstellung enthält - vorbehaltlich weiterer Ladungen und möglicher Terminsaufhebungen - eine Übersicht über ausgewählte öffentliche Verhandlungen des Oberverwaltungsgerichts, die in der Zeit vom 1. September 2016 bis 15. September 2016 vorgesehen sind. Nr. 17 vom 05.09.2016 Termine September/1. Hälfte (Stand: 5. September 2016) 01.09.2016 Sitzungssaal II Uhrzeit: 10.15 Uhr Aktenzeichen: 10 A 2398/15 (VG Düsseldorf, 4 K 7138/14) L. ./. Stadt Düsseldorf Die Klägerin begehrt die Aufhebung der dem Beigeladenen erteilten Baugenehmigung zum Umbau und zur Restaurierung eines Restaurants am Gerricusplatz in DüsseldorfGerresheim, da das Restaurant in dem dortigen allgemeinen Wohngebiet nicht zulässig sei. 01.09.2016 Sitzungssaal II Uhrzeit: 13.30 Uhr Aktenzeichen: 10 D 23/15.NE Dr. M. ./. Stadt Düsseldorf Die Antragstellerin begehrt die Feststellung der Unwirksamkeit des Bebauungsplans 01/006 "Golzheimer Siedlung" der Antragsgegnerin. Sie macht dabei sowohl zur Unwirksamkeit des Plans führende fehlerhafte Festsetzungen als auch eine fehlerhafte Abwägung geltend. 01.09.2016 Sitzungssaal II Uhrzeit: 14.30 Uhr Aktenzeichen: 10 D 45/14.NE D.-OHG ./. Stadt Bochum Die Antragstellerin begehrt die Feststellung der Unwirksamkeit des im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellten Bebauungsplans Nr. 921 - Lindener Straße / Welperstraße der Antragsgegnerin, weil nach ihrer Auffassung die Voraussetzungen für die Durchführung des beschleunigten Verfahrens nicht vorgelegen haben. Kontakt: Vorsitzender Richter am Oberverwaltungsgericht Dr. Lau, Pressesprecher, Telefon: (0251) 505-255 Richterin am Oberverwaltungsgericht Dr. Dahme, stv. Pressesprecherin, Telefon: (0251) 505-334 Oberverwaltungsgericht NRW, Aegidiikirchplatz 5, 48143 Münster, http://www.ovg.nrw.de Telefon: (0251) 505-0, Fax: (0251) 505-429/352, E-Mail: [email protected] 2 09.09.2016 Sitzungssaal I Uhrzeit: 10.00 Uhr Aktenzeichen: 9 A 2531/13 (VG Arnsberg, 11 K 2813/11) R. GmbH ./. Land Nordrhein-Westfalen Die Klägerin betreibt einen Steinbruch zum Abbau von Kalkstein in LennestadtGrevenbrück. Zur Trockenhaltung der Abbausohle des Steinbruchs leitet sie Grundwasser, das über den Kluftraum des Kalksteins zufließt, mittels Pumpen ungenutzt unmittelbar in die Lenne ein. Die Beteiligten streiten über die Wasserentnahmneentgeltpflichtigkeit dieses Vorgehens im Zeitraum vom 30. Juli bis zum 31. Dezember 2011. Kern des Streits ist die Verfassungsmäßigkeit des Wasserentnahmeentgeltgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung des am 30. Juli 2011 in Kraft getretenen Änderungsgesetzes vom 25. Juli 2011 (WasEG NRW 2011). 09.09.2016 Sitzungssaal I Uhrzeit: 10.00 Uhr Aktenzeichen: 9 A 938/14 (VG Köln, 14 K 944/14) Q. GmbH ./. Land Nordrhein-Westfalen Die Klägerin betreibt eine Nassabgrabung zur Gewinnung von Quarzkies in AlfterWitterschlick. Der Baggersee sowie das Gelände, auf dem sich die Aufbereitungsanlagen befinden, stehen überwiegend im Eigentum der Klägerin; die übrigen Flächen wurden von ihr gepachtet. Zur Kieswäsche entnimmt die Klägerin dem Baggersee Wasser und leitet es in die Aufbereitungsanlagen. Nachdem das Wasser diese durchlaufen hat, wird es über ein Schöpfrad und anschließend über eine sog. Sedimentationsstrecke dem Baggersee wieder zugeleitet. Die Beteiligten streiten über die Wasserentnahmeentgeltpflichtigkeit dieses Vorgehens im Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2012. Kern des Streits ist die Verfassungsmäßigkeit des Wasserentnahmeentgeltgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung des am 30. Juli 2011 in Kraft getretenen Änderungsgesetzes vom 25. Juli 2011 (WasEG NRW 2011). 09.09.2016 Sitzungssaal I Uhrzeit: 10.00 Uhr Aktenzeichen: 9 A 999/14 (VG Köln, 14 K 6024/11) R. AG ./. Land Nordrhein-Westfalen Die Klägerin betreibt die drei Braunkohle-Tagebaue Garzweiler, Hambach und Inden. Zur Gewinnung der Braunkohle entnimmt sie in dem jeweiligen Abbaubereich Grundwasser. Einen Teil dieses entnommenen Grundwassers leitet die Klägerin ungenutzt unmittelbar in Vorfluter bzw. Flüsse ein. Die Beteiligten streiten über die Wasserentnahmeentgeltpflichtigkeit dieses Vorgehens im Zeitraum vom 30. Juli bis zum Kontakt: Vorsitzender Richter am Oberverwaltungsgericht Dr. Lau, Pressesprecher, Telefon: (0251) 505-255 Richterin am Oberverwaltungsgericht Dr. Dahme, stv. Pressesprecherin, Telefon: (0251) 505-334 Oberverwaltungsgericht NRW, Aegidiikirchplatz 5, 48143 Münster, http://www.ovg.nrw.de Telefon: (0251) 505-0, Fax: (0251) 505-429/352, E-Mail: [email protected] 3 31. Dezember 2011. Kern des Streits ist die Verfassungsmäßigkeit des Wasserentnahmeentgeltgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung des am 30. Juli 2011 in Kraft getretenen Änderungsgesetzes vom 25. Juli 2011 (WasEG NRW 2011). 12.09.2016 Sitzungssaal III Uhrzeit: 10.15 Uhr Aktenzeichen: 14 A 1702/15 (VG Düsseldorf, 15 K 7451/13) B. ./. Hochschule Niederrhein Prüfungsrecht: Der Kläger studiert im Bachelorstudiengang Wirtschaftsingenieurwesen. Eine Modulprüfung bestand er endgültig nicht. Die Klage richtet sich gegen den dies verfügenden Prüfungsbescheid. Streitig ist u.a., ob der Erstprüfer ordnungsgemäß bestellt wurde, obwohl entgegen der Regelung der Prüfungsordnung Studenten an der Prüferbestellung mitgewirkt haben. 12.09.2016 Sitzungssaal III Uhrzeit: 11.45 Uhr Aktenzeichen: 14 A 1501/15 (VG Aachen, 9 K 1193/13) P. Ltd. ./. Stadt Stolberg - Kupferstadt Kommunale Steuern - Spielgerätesteuer. Die Klägerin wendet sich nach einer Änderung der Steuerbemessungsgrundlage in der Steuersatzung gegen Vergnügungssteuerbescheide. Neben Fragen der Satzungsauslegung dürfte die Frage zu erörtern sein, ob wegen der Änderung des Steuersystems eine Übergangsfrist hätte eingeräumt werden müssen und - falls dies zu bejahen ist - ob ein solches Begehren durch Anfechtung der Bescheide oder durch einen Teilerlassantrag zu verfolgen ist. 13.09.2016 Sitzungssaal II Uhrzeit: 10.00 Uhr Aktenzeichen: 5 A 470/14 (VG Düsseldorf, 14 K 8394/13) S. ./. Stadt Düsseldorf Ordnungsrecht (Abschleppgebühren) In dem Berufungsverfahren geht es um die Frage, ob für den Fall, dass Halteverbotsschilder erst nach dem rechtmäßigen Abstellen eines Fahrzeugs aufgestellt werden, die Belastung des Halters des Fahrzeugs mit den Kosten einer Abschleppmaßnahme zulässig ist, wenn zwischen dem Aufstellen der Halteverbotsschilder und der Abschleppmaßnahme nicht mindestens drei volle Tage liegen. Kontakt: Vorsitzender Richter am Oberverwaltungsgericht Dr. Lau, Pressesprecher, Telefon: (0251) 505-255 Richterin am Oberverwaltungsgericht Dr. Dahme, stv. Pressesprecherin, Telefon: (0251) 505-334 Oberverwaltungsgericht NRW, Aegidiikirchplatz 5, 48143 Münster, http://www.ovg.nrw.de Telefon: (0251) 505-0, Fax: (0251) 505-429/352, E-Mail: [email protected] 4 14.09.2016 Sitzungssaal I Uhrzeit: 10.15 Uhr Aktenzeichen: 1 A 2359/14 (VG Aachen, 1 K 2995/13) 1. B., 2. B. ./. Bundesrepublik Deutschland Todesfall auf der „Gorch Fock“; siehe Pressemitteilung vom 29.8.2016 15.09.2016 Sitzungssaal II Uhrzeit: 10.15 Uhr Aktenzeichen: 10 D 17/15.NE 1. T., 2. T. GmbH & Co. KG ./. Stadt Vreden Normenkontrolle (Bebauungsplan Nr. 105 "Karl-Arnold-Straße"). Der Bebauungsplan wurde nach § 13a BauGB zwecks Nachverdichtung beschlossen. Er überplant den westlich und östlich der Karl-Arnold-Straße und nördlich der Ölbachstraße (L 608) gelegenen Bereich, in dem sich neben Wohngebäuden zwei Gewerbebetriebe befinden, als allgemeines Wohngebiet. Die Antragstellerin zu 2. ist Eigentümerin eines Gewerbegrundstücks und macht u.a. geltend, diese Planung nehme ihr wirtschaftliche Entwicklungsmöglichkeiten. 15.09.2016 Sitzungssaal II Uhrzeit: 11.30 Uhr Aktenzeichen: 10 D 10/15.NE G. GmbH ./. Stadt Bocholt Normenkontrolle (Baurecht) - Bebauungsplan K 6 (Veränderungssperre für den Bereich nördlich der Kreuzstraße, östlich des Neutorplatzes, südlich der Bocholter Aa sowie westlich des Theodor-Heuss-Ringes). Die Antragstellerin ist Eigentümerin mehrerer im Plangebiet gelegener Flurstücke. Kontakt: Vorsitzender Richter am Oberverwaltungsgericht Dr. Lau, Pressesprecher, Telefon: (0251) 505-255 Richterin am Oberverwaltungsgericht Dr. Dahme, stv. Pressesprecherin, Telefon: (0251) 505-334 Oberverwaltungsgericht NRW, Aegidiikirchplatz 5, 48143 Münster, http://www.ovg.nrw.de Telefon: (0251) 505-0, Fax: (0251) 505-429/352, E-Mail: [email protected]
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