Terminvorschau Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Die folgende Zusammenstellung enthält - vorbehaltlich weiterer Ladungen und möglicher Terminsaufhebungen - eine Übersicht über ausgewählte öffentliche Verhandlungen des Oberverwaltungsgerichts, die in der Zeit von 1. Februar 2017 bis 15. Februar 2017 vorgesehen sind. Nr. 3 vom 23.01.2017 Termine Februar/1. Hälfte (Stand: 23. Januar 2017) 01.02.2017 Sitzungssaal I Uhrzeit: 10.15 Uhr Aktenzeichen: 7 D 109/14.NE Eheleute D. ./. Stadt Münster Normenkontrolle (Baurecht) Die Antragsteller wenden sich gegen den Bebauungsplan Nr. 533 der Stadt Münster, der die planungsrechtlichen Voraussetzungen zum Ausbau eines Teils der Eschstraße zur Anbindung an die Ortsumgehung Münster-Wolbeck schaffen soll. 01.02.2017 Sitzungssaal I Uhrzeit: 10.15 Uhr Aktenzeichen: 7 D 49/14.NE H. ./. Stadt Münster Normenkontrolle (Baurecht) Die Antragstellerin wendet sich gegen den Bebauungsplan Nr. 533 der Stadt Münster, der die planungsrechtliche Voraussetzung zum Ausbau eines Teils der Eschstraße zur Anbindung an die Ortsumgehung Münster-Wolbeck schaffen soll. 01.02.2017 Sitzungssaal I Uhrzeit: 11.45 Uhr Aktenzeichen: 7 D 71/15.NE P. ./. Stadt Bonn Der Antragsteller wendet sich mit seinem Antrag auf Normenkontrolle gegen den Bebauungsplan Nr. 8122-11 "Heinrich-Wolsing-Weg" der Stadt Bonn, mit dem eine etwa ein Hektar große Fläche in Bonn-Beuel überplant wird. In dem Gebiet befinden sich zwei Wohngebäude, das restliche Gebiet ist unbebaut und vereinzelt gärtnerisch geKontakt: Vorsitzender Richter am Oberverwaltungsgericht Dr. Lau, Pressesprecher, Telefon: (0251) 505-255 Richterin am Oberverwaltungsgericht Dr. Dahme, stv. Pressesprecherin, Telefon: (0251) 505-334 Oberverwaltungsgericht NRW, Aegidiikirchplatz 5, 48143 Münster, http://www.ovg.nrw.de Telefon: (0251) 505-0, Fax: (0251) 505-429/352, E-Mail: [email protected] 2 nutzt. Mit dem Bebauungsplan wird ein reines Wohngebiet ausgewiesen und es werden u. a. Baugrenzen zur Abgrenzung der überbaubaren Flächen festgesetzt. Der Antragsteller macht als Eigentümer eines noch unbebauten Grundstücks im Plangebiet geltend, sein Grundstück sei zu Unrecht nicht als überbaubare Fläche festgesetzt worden. 10.02.2017 Sitzungssaal III Uhrzeit: 11.15 Uhr Aktenzeichen: 13 D 36/16 F. ./. Land Nordrhein-Westfalen Entschädigung wegen angeblich überlanger Gerichtsverfahren 14.02.2017 Sitzungssaal II Uhrzeit: 11.00 Uhr Aktenzeichen: 9 A 2655/13 (VG Minden, 3 K 3187/12) W. GmbH ./. Land Nordrhein-Westfalen Im Rahmen der Überwachung der Einhaltung des Fleisch- und Handelsklassengesetzes sowie der Verordnung (EG) 1249/2008 führt das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) Kontrollen in Schlachtbetrieben durch. Für Kontrollen dieser Art sieht das nordrhein-westfälische Landesrecht die Erhebung einer Verwaltungsgebühr vor, die in der hier noch maßgeblichen Fassung 165 Euro bis 11.000 Euro betrug. Die Klägerin, Betreiberin eines Schlachthofs in Ostwestfalen, hält die für eine (beanstandungsfrei verlaufene) Inspektion in ihrem Betrieb festgesetzten Gebühren für rechtswidrig. Zum Einen meint sie, dass sie der falsche Adressat der Gebührenforderung sei; denn die Handelsklassifizierung erfolge nicht durch den Schlachtbetrieb selbst, sondern durch ein von diesem unabhängiges Klassifizierungsunternehmen. Zum Anderen sieht sie die Erhebung dieser Gebühr nur in NRW als nach Europarecht unzulässige Diskriminierung an. 14.02.2017 Sitzungssaal II Uhrzeit: 11.00 Uhr Aktenzeichen: 9 A 980/14 (VG Münster, 7 K 2596/12) H. GmbH & Co. KG ./. Land Nordrhein-Westfalen Die Klägerin betreibt einen Schlachthof im Münsterland. Sie wendet sich gegen die Erhebung von Verwaltungsgebühren für mehrere Überprüfungen im Rahmen des Fleischund Handelsklassengesetzes durch das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV). Sie hält die Gebührenfestsetzungen unter europarechtlichen Aspekten sowie nach Maßgabe des nationalen Rechts für rechtswidrig. Kontakt: Vorsitzender Richter am Oberverwaltungsgericht Dr. Lau, Pressesprecher, Telefon: (0251) 505-255 Richterin am Oberverwaltungsgericht Dr. Dahme, stv. Pressesprecherin, Telefon: (0251) 505-334 Oberverwaltungsgericht NRW, Aegidiikirchplatz 5, 48143 Münster, http://www.ovg.nrw.de Telefon: (0251) 505-0, Fax: (0251) 505-429/352, E-Mail: [email protected] 3 14.02.2017 Sitzungssaal II Uhrzeit: 11.00 Uhr Aktenzeichen: 9 A 127/14 (VG Münster, 7 K 1757/12) W. e. G. ./. Land Nordrhein-Westfalen Die Klägerin betreibt mehrere Schlachthöfe. Sie wendet sich gegen die Erhebung von Verwaltungsgebühren für Überprüfungen ihrer Betriebsstätte in Hamm im Rahmen des Fleisch- und Handelsklassengesetzes durch das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV). Sie hält die Gebührenfestsetzung unter europarechtlichen Aspekten sowie nach Maßgabe des nationalen Rechts für rechtswidrig. Kontakt: Vorsitzender Richter am Oberverwaltungsgericht Dr. Lau, Pressesprecher, Telefon: (0251) 505-255 Richterin am Oberverwaltungsgericht Dr. Dahme, stv. Pressesprecherin, Telefon: (0251) 505-334 Oberverwaltungsgericht NRW, Aegidiikirchplatz 5, 48143 Münster, http://www.ovg.nrw.de Telefon: (0251) 505-0, Fax: (0251) 505-429/352, E-Mail: [email protected]
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