Februar 2017

Terminvorschau
Oberverwaltungsgericht für das
Land Nordrhein-Westfalen
Die folgende Zusammenstellung enthält - vorbehaltlich weiterer Ladungen und möglicher Terminsaufhebungen - eine Übersicht über ausgewählte öffentliche Verhandlungen des Oberverwaltungsgerichts, die in der Zeit von 1. Februar 2017 bis 15. Februar
2017 vorgesehen sind.
Nr. 3 vom 23.01.2017
Termine Februar/1. Hälfte (Stand: 23. Januar 2017)
01.02.2017
Sitzungssaal I
Uhrzeit: 10.15 Uhr
Aktenzeichen: 7 D 109/14.NE
Eheleute D. ./. Stadt Münster
Normenkontrolle (Baurecht)
Die Antragsteller wenden sich gegen den Bebauungsplan Nr. 533 der Stadt Münster,
der die planungsrechtlichen Voraussetzungen zum Ausbau eines Teils der Eschstraße
zur Anbindung an die Ortsumgehung Münster-Wolbeck schaffen soll.
01.02.2017
Sitzungssaal I
Uhrzeit: 10.15 Uhr
Aktenzeichen: 7 D 49/14.NE
H. ./. Stadt Münster
Normenkontrolle (Baurecht)
Die Antragstellerin wendet sich gegen den Bebauungsplan Nr. 533 der Stadt Münster,
der die planungsrechtliche Voraussetzung zum Ausbau eines Teils der Eschstraße zur
Anbindung an die Ortsumgehung Münster-Wolbeck schaffen soll.
01.02.2017
Sitzungssaal I
Uhrzeit: 11.45 Uhr
Aktenzeichen: 7 D 71/15.NE
P. ./. Stadt Bonn
Der Antragsteller wendet sich mit seinem Antrag auf Normenkontrolle gegen den Bebauungsplan Nr. 8122-11 "Heinrich-Wolsing-Weg" der Stadt Bonn, mit dem eine etwa
ein Hektar große Fläche in Bonn-Beuel überplant wird. In dem Gebiet befinden sich
zwei Wohngebäude, das restliche Gebiet ist unbebaut und vereinzelt gärtnerisch geKontakt: Vorsitzender Richter am Oberverwaltungsgericht Dr. Lau, Pressesprecher, Telefon: (0251) 505-255
Richterin am Oberverwaltungsgericht Dr. Dahme, stv. Pressesprecherin, Telefon: (0251) 505-334
Oberverwaltungsgericht NRW, Aegidiikirchplatz 5, 48143 Münster, http://www.ovg.nrw.de
Telefon: (0251) 505-0, Fax: (0251) 505-429/352, E-Mail: [email protected]
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nutzt. Mit dem Bebauungsplan wird ein reines Wohngebiet ausgewiesen und es werden
u. a. Baugrenzen zur Abgrenzung der überbaubaren Flächen festgesetzt. Der Antragsteller macht als Eigentümer eines noch unbebauten Grundstücks im Plangebiet geltend, sein Grundstück sei zu Unrecht nicht als überbaubare Fläche festgesetzt worden.
10.02.2017
Sitzungssaal III
Uhrzeit: 11.15 Uhr
Aktenzeichen: 13 D 36/16
F. ./. Land Nordrhein-Westfalen
Entschädigung wegen angeblich überlanger Gerichtsverfahren
14.02.2017
Sitzungssaal II
Uhrzeit: 11.00 Uhr
Aktenzeichen: 9 A 2655/13 (VG Minden, 3 K 3187/12)
W. GmbH ./. Land Nordrhein-Westfalen
Im Rahmen der Überwachung der Einhaltung des Fleisch- und Handelsklassengesetzes sowie der Verordnung (EG) 1249/2008 führt das Landesamt für Natur, Umwelt und
Verbraucherschutz (LANUV) Kontrollen in Schlachtbetrieben durch. Für Kontrollen dieser Art sieht das nordrhein-westfälische Landesrecht die Erhebung einer Verwaltungsgebühr vor, die in der hier noch maßgeblichen Fassung 165 Euro bis 11.000 Euro betrug.
Die Klägerin, Betreiberin eines Schlachthofs in Ostwestfalen, hält die für eine (beanstandungsfrei verlaufene) Inspektion in ihrem Betrieb festgesetzten Gebühren für
rechtswidrig. Zum Einen meint sie, dass sie der falsche Adressat der Gebührenforderung sei; denn die Handelsklassifizierung erfolge nicht durch den Schlachtbetrieb selbst,
sondern durch ein von diesem unabhängiges Klassifizierungsunternehmen. Zum Anderen sieht sie die Erhebung dieser Gebühr nur in NRW als nach Europarecht unzulässige
Diskriminierung an.
14.02.2017
Sitzungssaal II
Uhrzeit: 11.00 Uhr
Aktenzeichen: 9 A 980/14 (VG Münster, 7 K 2596/12)
H. GmbH & Co. KG ./. Land Nordrhein-Westfalen
Die Klägerin betreibt einen Schlachthof im Münsterland. Sie wendet sich gegen die Erhebung von Verwaltungsgebühren für mehrere Überprüfungen im Rahmen des Fleischund Handelsklassengesetzes durch das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV). Sie hält die Gebührenfestsetzungen unter europarechtlichen Aspekten sowie nach Maßgabe des nationalen Rechts für rechtswidrig.
Kontakt: Vorsitzender Richter am Oberverwaltungsgericht Dr. Lau, Pressesprecher, Telefon: (0251) 505-255
Richterin am Oberverwaltungsgericht Dr. Dahme, stv. Pressesprecherin, Telefon: (0251) 505-334
Oberverwaltungsgericht NRW, Aegidiikirchplatz 5, 48143 Münster, http://www.ovg.nrw.de
Telefon: (0251) 505-0, Fax: (0251) 505-429/352, E-Mail: [email protected]
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14.02.2017
Sitzungssaal II
Uhrzeit: 11.00 Uhr
Aktenzeichen: 9 A 127/14 (VG Münster, 7 K 1757/12)
W. e. G. ./. Land Nordrhein-Westfalen
Die Klägerin betreibt mehrere Schlachthöfe. Sie wendet sich gegen die Erhebung von
Verwaltungsgebühren für Überprüfungen ihrer Betriebsstätte in Hamm im Rahmen des
Fleisch- und Handelsklassengesetzes durch das Landesamt für Natur, Umwelt und
Verbraucherschutz (LANUV). Sie hält die Gebührenfestsetzung unter europarechtlichen
Aspekten sowie nach Maßgabe des nationalen Rechts für rechtswidrig.
Kontakt: Vorsitzender Richter am Oberverwaltungsgericht Dr. Lau, Pressesprecher, Telefon: (0251) 505-255
Richterin am Oberverwaltungsgericht Dr. Dahme, stv. Pressesprecherin, Telefon: (0251) 505-334
Oberverwaltungsgericht NRW, Aegidiikirchplatz 5, 48143 Münster, http://www.ovg.nrw.de
Telefon: (0251) 505-0, Fax: (0251) 505-429/352, E-Mail: [email protected]