Mai 2016 - Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein

Terminvorschau
Oberverwaltungsgericht für das
Land Nordrhein-Westfalen
Die folgende Zusammenstellung enthält - vorbehaltlich weiterer Ladungen und möglicher Terminsaufhebungen - eine Übersicht über ausgewählte öffentliche Verhandlungen des Oberverwaltungsgerichts, die in der Zeit von 1. Mai 2016 bis 15. Mai 2016 vorgesehen sind.
Nr. 9 vom 03.05.2016
Termine Mai/1. Hälfte (Stand: 3. Mai 2016)
03.05.2016
Sitzungssaal II
Uhrzeit: 12.00 Uhr
Aktenzeichen: 12 A 1739/14 (VG Minden, 6 K 3350/13)
L. ./. Kreis Gütersloh
Der Beteiligten streiten darüber, ob der Kläger insbesondere mit Rücksicht auf seinen
Migrationshintergrund und damit verbundenen Förderbedarf für den Besuch der
10. (Regel-)Klasse einer Hauptschule mit angegliedertem Internat, die sich nicht am
Wohnort des Klägers und seiner Eltern befindet, einen Anspruch auf Ausbildungsförderung hat.
03.05.2016
Sitzungssaal II
Uhrzeit: 13.30 Uhr
Aktenzeichen: 12 A 1180/14 (VG Köln, 26 K 3529/13)
T. ./. Bundesrepublik Deutschland
Der in Köln wohnhafte Kläger wendet sich gegen einen Bescheid des Bundesverwaltungsamtes, mit dem er zur Rückzahlung des ihm gewährten Bildungskredits aufgefordert worden ist. Das Bildungskreditprogramm ermöglicht eine zinsgünstige Förderung
von Schülern und Auszubildenden in fortgeschrittenen Ausbildungsphasen. Der Bildungskredit wird nach Bewilligung durch das Bundesverwaltungsamt von der KfW Bankengruppe ausgezahlt, mit der zuvor ein entsprechender Kreditvertrag abzuschließen
ist. Nach den Förderbestimmungen gibt die KfW die Einziehung des Kredits an das
Bundesverwaltungsamt ab, wenn der Kreditnehmer mehr als sechs Monate in Verzug
gerät und einen Stundungsantrag nicht gestellt hat oder die KfW einem Stundungsantrag nicht stattgeben kann; das Bundesverwaltungsamt fordert dann den Kreditnehmer
durch Bescheid zur Erstattung des an die KfW verauslagten Garantiebetrags auf. Der
Kläger macht geltend, dass die Voraussetzungen für eine Abgabe der Einziehung seines Bildungskredits an das Bundesverwaltungsamt nicht vorgelegen hätten.
Kontakt: Vorsitzender Richter am Oberverwaltungsgericht Dr. Lau, Pressesprecher, Telefon: (0251) 505-255
Richterin am Oberverwaltungsgericht Dr. Dahme, stv. Pressesprecherin, Telefon: (0251) 505-334
Oberverwaltungsgericht NRW, Aegidiikirchplatz 5, 48143 Münster, http://www.ovg.nrw.de
Telefon: (0251) 505-0, Fax: (0251) 505-429/352, E-Mail: [email protected]
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04.05.2015
Sitzungssaal II
Uhrzeit: 10.30 Uhr
Aktenzeichen: 7 A 615/14 (VG Köln, 23 K 6500/12)
1. R.,
2. R. ./. Stadt Kerpen - Kolpingstadt beigeladen: T. GmbH
Die Beigeladene wendet sich mit der Berufung gegen die durch das VG Köln ausgesprochene Aufhebung der ihr erteilten Baugenehmigungen für die gewerbliche Nutzung
der sogenannten Kommandeursburg in Kerpen. Die Kläger wehren sich mit ihrer Klage
insbesondere gegen die mit deren Betrieb verbundenen Lärmbeeinträchtigungen.
09.05.2016
Sitzungssaal I
Uhrzeit: 10.15 Uhr
Aktenzeichen: 10 A 1310/14 (VG Düsseldorf, 4 K 2018/13)
1. S. GmbH,
2. T. ./. Stadt Düsseldorf
beigeladen: G. AG
Die Kläger wenden sich als Eigentümerinnen von Wohngebäuden gegen die der Beigeladenen, einem Modeunternehmen, erteilte Baugenehmigung für ein Gebäude, in
dem unter anderem Büroflächen sowie Showrooms für Mode errichtet werden. Die Kläger halten die Baugenehmigung zum einen für unbestimmt und befürchten zum anderen, dass von dem Vorhaben mit der benachbarten Wohnnutzung unvereinbarer Lärm
ausgehen wird.
09.05.2016
Sitzungssaal I
Uhrzeit: 12.30 Uhr
Aktenzeichen: 10 A 1611/14 (VG Düsseldorf, 4 K 3241/13); 10 A 1613/14 (VG
Düsseldorf, 4 K 2074/14)
D. GmbH & Co. KG ./. Stadt Düsseldorf
beigeladen: S. GmbH & Co. KG
Die Klägerin wendet sich als Eigentümerin eines Wohngebäudes gegen den der Beigeladenen erteilten Bauvorbescheid für die Errichtung eines Wohngebäudes mit fünf
Wohneinheiten nebst einer Tiefgarage mit zehn Einstellplätzen (10 D 1611/14) sowie
die insoweit erteilte Baugenehmigung (10 D 1613/14). Sie befürchtet insbesondere,
dass von dem Zu- und Abgangsverkehr des Vorhabens unzumutbare Immissionen ausgehen.
Kontakt: Vorsitzender Richter am Oberverwaltungsgericht Dr. Lau, Pressesprecher, Telefon: (0251) 505-255
Richterin am Oberverwaltungsgericht Dr. Dahme, stv. Pressesprecherin, Telefon: (0251) 505-334
Oberverwaltungsgericht NRW, Aegidiikirchplatz 5, 48143 Münster, http://www.ovg.nrw.de
Telefon: (0251) 505-0, Fax: (0251) 505-429/352, E-Mail: [email protected]
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10.05.2016
Sitzungssaal II
Uhrzeit: 10.15 Uhr
Aktenzeichen: 18 A 610/14 (VG Köln, 5 K 5160/12)
B. ./. Rheinisch-Bergischer Kreis
Der Kläger, der im Rheinisch-Bergischen Kreis wohnt, ist Marokkaner und lebt schon
seit vielen Jahren in Deutschland. Weil bestimmte Verdachtsmomente bestanden, er
würde sich im Umfeld des Terrorismus bewegen, ordnete die Ausländerbehörde ein
sogenanntes Sicherheitsgespräch an. Die Ausländerbehörde hat später seine Ausweisung verfügt, da sie davon ausgeht, dass er im Rahmen dieses Gesprächs falsche Angaben gemacht hat. Vor dem Verwaltungsgericht Köln hatte die Klage gegen die Ausweisung keinen Erfolg. Der Senat verhandelt über die Berufung des Klägers.
11.05.2016 und 12.05.2016
Sitzungssaal I
Uhrzeit: 10.00 Uhr
Aktenzeichen: 8 D 99/13.AK, 8 D 8.14/AK, 8 D 9/14.AK
Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland, Landesverband Nordrhein-Westfalen
e. V. ./. Land Nordrhein-Westfalen
beigeladen: Trianel Kohlekraftwerk Lünen GmbH & Co. KG
Aktenzeichen: 8 D 10/14.AK, 8 D 11/14.AK, 8 D 12/14.AK
H. ./. Land Nordrhein-Westfalen
beigeladen: Trianel Kohlekraftwerk Lünen GmbH & Co. KG
Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V. (BUND) sowie ein privater Kläger (Nachbar) klagen jeweils gegen den (neuen) immissionsschutzrechtlichen Vorbescheid sowie die (neue) 1. und 7. Teilgenehmigung für das Trianel-Steinkohlekraftwerk
in Lünen. Gegenstand des Vorbescheids ist die Feststellung, dass die bauplanungsrechtlichen, immissionsschutzrechtlichen und naturschutzrechtlichen Genehmigungsvoraussetzungen vorliegen. Die 1. Teilgenehmigung gestattet verschiedene vorbereitende Maßnahmen für die Errichtung des Kohlekraftwerks, die 7. Teilgenehmigung gestattet den Betrieb des Kraftwerks. Die Investitionen für das bereits in Betrieb gegangene Kohlekraftwerk betragen rund 1,4 Milliarden €.
Der 8. Senat hatte bereits mit Urteil vom 1. Dezember 2011 (Az.: 8 D 58/08.AK) auf die
Klage des BUND den seinerzeitigen Vorbescheid und die seinerzeitige 1. Teilgenehmigung aufgehoben. Er hatte dies mit der fehlerhaften FFH(Flora-Fauna-Habitat)-Verträglichkeitsprüfung begründet; es habe nicht festgestellt werden können, dass die vom
Vorhaben und anderen Quellen ausgehenden Luftschadstoffe das Schutzgebiet "Wälder bei Cappenberg" nicht erheblich beeinträchtigten.
Kontakt: Vorsitzender Richter am Oberverwaltungsgericht Dr. Lau, Pressesprecher, Telefon: (0251) 505-255
Richterin am Oberverwaltungsgericht Dr. Dahme, stv. Pressesprecherin, Telefon: (0251) 505-334
Oberverwaltungsgericht NRW, Aegidiikirchplatz 5, 48143 Münster, http://www.ovg.nrw.de
Telefon: (0251) 505-0, Fax: (0251) 505-429/352, E-Mail: [email protected]
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Die Betreiberfirma (Trianel Kohlekraftwerk Lünen GmbH & Co. KG) hat im Anschluss an
dieses Urteil die wesentlichen Antragsunterlagen neu erstellen lassen, insbesondere die
Umwelt- und die FFH-Verträglichkeitsuntersuchung. Auf dieser Grundlage sind der
neue Vorbescheid, die neue 1. Teilgenehmigung sowie die 7. Teilgenehmigung erteilt
worden.
Kontakt: Vorsitzender Richter am Oberverwaltungsgericht Dr. Lau, Pressesprecher, Telefon: (0251) 505-255
Richterin am Oberverwaltungsgericht Dr. Dahme, stv. Pressesprecherin, Telefon: (0251) 505-334
Oberverwaltungsgericht NRW, Aegidiikirchplatz 5, 48143 Münster, http://www.ovg.nrw.de
Telefon: (0251) 505-0, Fax: (0251) 505-429/352, E-Mail: [email protected]