November 2016 - Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein

Terminvorschau
Oberverwaltungsgericht für das
Land Nordrhein-Westfalen
Die folgende Zusammenstellung enthält - vorbehaltlich weiterer Ladungen und möglicher Terminsaufhebungen - eine Übersicht über ausgewählte öffentliche Verhandlungen des Oberverwaltungsgerichts, die in der Zeit von 1. November 2016 bis 15. November 2016 vorgesehen sind.
Nr. 21 vom 25.10.2016
Termine November/1. Hälfte (Stand: 25. Oktober 2016)
03.11.2016
Sitzungssaal I
Uhrzeit: 10.15 Uhr
Aktenzeichen: 6 A 2151/14 (VG Gelsenkirchen, 1 K 5929/12)
T. ./. Land Nordrhein-Westfalen
Der Kläger steht als Polizeivollzugsbeamter im Dienst des beklagten Landes. Er ist im
Wach- und Wechseldienst eingesetzt und begehrt die Feststellung, dass die Zeit, die
vor bzw. nach Schichtende für das An- /Ablegen der ihm persönlich zugewiesenen Ausrüstungsgegenstände erforderlich ist, Arbeitszeit ist.
03.11.2016
Sitzungssaal I
Uhrzeit: 10.15 Uhr
Aktenzeichen: 6 A 127/15 (VG Arnsberg, 2 K 1382/12)
S. ./. Land Nordrhein-Westfalen
Der Kläger steht als Polizeivollzugsbeamter im Dienst des beklagten Landes. Er ist im
Wach- und Wechseldienst eingesetzt und begehrt die Feststellung, dass die Zeit, die
vor bzw. nach Schichtende für das An- /Ablegen der ihm persönlich zu-gewiesenen
Ausrüstungsgegenstände erforderlich ist, Arbeitszeit ist.
03.11.2016
Sitzungssaal I
Uhrzeit: 10.15 Uhr
Aktenzeichen: 6 A 2251/14 (VG Gelsenkirchen, 1 K 5364/13)
S. ./. Land Nordrhein-Westfalen
Der Kläger steht als Polizeivollzugsbeamter im Dienst des beklagten Landes. Er ist im
Wach- und Wechseldienst eingesetzt und begehrt die Feststellung, dass die Zeit, die
vor bzw. nach Schichtende für das An- /Ablegen der ihm persönlich zugewiesenen
Ausrüstungsgegenstände erforderlich ist, Arbeitszeit ist.
Kontakt: Vorsitzender Richter am Oberverwaltungsgericht Dr. Lau, Pressesprecher, Telefon: (0251) 505-255
Richterin am Oberverwaltungsgericht Dr. Dahme, stv. Pressesprecherin, Telefon: (0251) 505-334
Oberverwaltungsgericht NRW, Aegidiikirchplatz 5, 48143 Münster, http://www.ovg.nrw.de
Telefon: (0251) 505-0, Fax: (0251) 505-429/352, E-Mail: [email protected]
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03.11.2016
Sitzungssaal I
Uhrzeit: 10.15 Uhr
Aktenzeichen: 6 A 2250/14 (VG Gelsenkirchen, 1 K 5363/13)
I. ./. Land Nordrhein-Westfalen
Der Kläger steht als Polizeivollzugsbeamter im Dienst des beklagten Landes. Er ist im
Wach- und Wechseldienst eingesetzt und begehrt die Feststellung, dass die Zeit, die
vor bzw. nach Schichtende für das An- /Ablegen der ihm persönlich zugewiesenen
Ausrüstungsgegenstände erforderlich ist, Arbeitszeit ist.
03.11.2016
Sitzungssaal I
Uhrzeit: 11.15 Uhr
Aktenzeichen: 6 A 1903/14 (VG Düsseldorf, 2 K 8397/12)
G. ./. Land Nordrhein-Westfalen
Der Kläger steht als Polizeivollzugsbeamter im Dienst des beklagten Landes. Er ist im
Wach- und Wechseldienst eingesetzt und begehrt die Feststellung, dass die Zeit, die
vor bzw. nach Schichtende für das An- /Ablegen der ihm persönlich zugewiesenen Ausrüstungsgegenstände erforderlich ist, Arbeitszeit ist.
04.11.2016
Sitzungssaal I
Uhrzeit: 10.15 Uhr
Aktenzeichen: 15 A 2293/15 (VG Düsseldorf, 1 K 1369/15)
D. ./. Stadt Düsseldorf
In diesem Verfahren begehrt die Klägerin die Feststellung, dass die Einstellung der Erklärung "Lichter aus! Düsseldorf setzt Zeichen gegen Intoleranz" in die Internetseite
www.duesseldorf.de vom 7. bis zum 11. Januar 2015 durch den Oberbürgermeister der
Beklagten und das Abschalten der Beleuchtung an den öffentlichen Gebäuden der Beklagten am 12. Januar 2015, namentlich am Rathaus, am Rheinturm und am Schlossturm, in Abweichung von der üblichen Beleuchtung rechtswidrig waren. Das Verwaltungsgericht hat die Klage als unzulässig abgewiesen, weil die Klägerin kein Feststellungsinteresse habe. Insbesondere bestehe keine Wiederholungsgefahr und komme
der Klägerin auch kein Rehabilitationsinteresse zu. Erst wenn diese Punkte zugunsten
der Klägerin zu beantworten wären, würde sich die Sachfrage stellen, ob die beanstandeten Maßnahmen des Oberbürgermeisters der Beklagten rechtswidrig waren, etwa
weil er mit ihnen dem Neutralitäts- und/oder Sachlichkeitsgebot zuwidergehandelt hätte.
Dagegen richtet sich die vom Senat zugelassene Berufung der Klägerin.
Kontakt: Vorsitzender Richter am Oberverwaltungsgericht Dr. Lau, Pressesprecher, Telefon: (0251) 505-255
Richterin am Oberverwaltungsgericht Dr. Dahme, stv. Pressesprecherin, Telefon: (0251) 505-334
Oberverwaltungsgericht NRW, Aegidiikirchplatz 5, 48143 Münster, http://www.ovg.nrw.de
Telefon: (0251) 505-0, Fax: (0251) 505-429/352, E-Mail: [email protected]
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10.11.2016
Sitzungssaal III
Uhrzeit: 9.00 Uhr
Aktenzeichen: 4 A 466/14 (VG Gelsenkirchen, 19K 3802/12)
R. ./. Stadt Dortmund
Der Kläger wendet sich gegen den Widerruf einer Bescheinigung, wonach eine Imbissstube in den Geschäftsräumen einer Tankstelle in Dortmund für die Aufstellung von
Geldspielautomaten geeignet ist.
10.11.2016
Sitzungssaal III
Uhrzeit: 10.00 Uhr
Aktenzeichen: 4 A 1661/14 (VG Gelsenkirchen, 7 K 2736/12)
W. KG ./. Stadt Bochum
beigeladen: Land Nordrhein-Westfalen
Die Klägerin betreibt ein Pfandleihhaus in Bochum und wendet sich dagegen, dass sie
nach den Regelungen der Pfandleihverordnung Mehrerlöse, die nach Versteigerung
nicht ausgelöster Pfandgegenstände verbleiben, an den Fiskus abführen muss.
10.11.2016
Sitzungssaal III
Uhrzeit: 13.00 Uhr
Aktenzeichen: 4 A 2279/13 (VG Münster, 9 K 1213/12)
B. ./. Land Nordrhein-Westfalen
beigeladen: F.
Der Kläger und der Beigeladene sind Schornsteinfegermeister. Sie streiten um die Bestellung durch die Bezirksregierung Münster zum bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger für einen Kehrbezirk in Coesfeld.
15.11.2016
Sitzungssaal III
Uhrzeit: 10.00 Uhr
Aktenzeichen: 20 A 525/12 (VG Köln, 1 K 535/10)
Kölner-Verkehrs-Betriebe AG ./. Der Vorstand der Deutschen Telekom AG
Telekommunikationsrecht (Kosten der Verlegung von Telekommunikationslinien im Zusammenhang mit dem Bau der Kölner Nord-Süd-Stadtbahn)
Kontakt: Vorsitzender Richter am Oberverwaltungsgericht Dr. Lau, Pressesprecher, Telefon: (0251) 505-255
Richterin am Oberverwaltungsgericht Dr. Dahme, stv. Pressesprecherin, Telefon: (0251) 505-334
Oberverwaltungsgericht NRW, Aegidiikirchplatz 5, 48143 Münster, http://www.ovg.nrw.de
Telefon: (0251) 505-0, Fax: (0251) 505-429/352, E-Mail: [email protected]