Safferstetten West - Gemeinde Bad Füssing

BEKANNTMACHUNG über die Auslegung des Planentwurfes
für die Änderung eines
~ BebauungsplanesD Grünordnungsplanes
I. Der
[8J Gemeinderat
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Bauausschuss
der Gemeinde Bad Füssing hat am 29.08.2016 beschlossen, fUr das Gebiet
"Safferstetten West"
das wie folgt umgrenzt ist: im Süd-Westen:
durch das Anwesen "Andreasstr. 12" im Süd-Osten:
durch das Anwesen "Safferstettener Str. 24" im Nord-Osten : durch die Steinreuther Straße im Nord-Westen : durch die Andreasstraße und folgende Grundstücke umfasst: Fl.Nr. 21/6, 22/2 und 773/3 Gemarkung Safferstetten (Appartementhaus Im Gewölbe, Steinreuther Str. 3) emen [8J qualifiziel1en Bebauungsplan i.S. des § 30 Abs. 1 BauGB o einfachen Bebauungsplan i.S. des § 30 Abs. 3 BauGB
o vorhabensbezogenen Bebauungsplan gem. §§ 12, 30 Abs . 2 BauGB
o Grünordnungsplan gemäß Art. 3 Abs. 2 BayNatSchG
mit Deckblatt Nr. 4 im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB ohne DurchfUhrung einer
UmweltprüflIng nach § 2 Abs. 4 BauGB zu ändern.
Ein Planentwurf ist ausgearbeitet worden von: Büro Krause, Steinreuther S tr. 31 , 94072 Bad Füssing 11. Auslegung
Der Planentwllrf liegt samt Begründung in der Zeit vom 07.10. bis 07.11.2016 im Rathaus Bad
Füssing, Rathausstr. 6, Zi.-Nr. 14 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich aus. Während der Ausle­
gungsfrist können Anregungen (schriftlich oder zur Niederschrift) vorgebracht werden. Nicht
fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan
unberücksichtigt bleiben. Es wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach § 47 VwGO unzu­
lässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im
Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht
werden können.
Gemeinde Bad Füssing
Bad Füssing, 29.09.2016
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Ortsüblich bekannt gegeben durch Anschlag an der Amtstafel.
Angeheftet am 29.09.2016
Abgenommen am 07.11.2016
Datum
Unterschrift, Dienstbezeichnung