BEKANNTMACHUNG über den Beschluss zur Änderung eines cgJ Bebauungsplanes I. cgJ Grünordnungsplanes Der rg] Gemeinderat 0 Bauausschuss der Gemeinde Bad Füssing hat am 29.08.2016 beschlossen, für das Gebiet "Alt Würding" das wie folgt umgrenzt ist: im Süden: durch das Grundstück Fl.Nr. 86 Gemarkung Würding mit dem Anwesen "Untere lnntalstr. 3 b" im Osten durch das Anwesen "Sattlerweg 8" und dem öffentlichen Feld- und Waldweg Fl.Nr. 91 Gemarkung Würding im Norden: durch den Sattlerweg im Westen: durch den öffentlichen Parkplatz mit Buswarthäuschen auf Fl.Nr. 86/3 Gemarkung Würding und folgende Grundstücke umfasst: Fl.Nr. 88 und 88/2 Gemarkung Würding (Anwesen "Sattlerweg 2, 2a, 2b und 6") einen rg] qualifizierten Bebauungsplan i.S. des § 30 Abs. 1 BauGB mit einfachen Bebauungsplan i.S. des § 30 Abs. 3 BauGB vorhabensbezogenen Bebauungsplan gern. §§ 12,30 Abs. 2 BauGB rg] Grünordnungsplan gemäß Art. 3 Abs. 2 BayNatSchG mit Deckblatt Nr. 32 im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB zu ändem. o o Ein Planvorentwurf ist ausgearbeitet worden von: Herrn Beisser Matthias, Sattlerweg 6, 94072 Bad Füssing 11. Allg. Ziele und Zweck des Planentwurfes rg] Die Öffentlichkeit kann sich im Bauamt der Gemeinde Bad Füssing, Rathausstr. 6, Zi.-Nr. 14 während der allg. Bürostunden über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung und deren voraussichtliche Auswirkungen informieren. Gemeinde Bad Füssing Bad Füssing, 31.08.2016 rJ~b k ederh&fer Ortsüblich bekannt gegeben durch Anschlag an der Amtstafel. Angeheftet am 31.08.2016 Abgenommen am 15.09.2016 Datum Unterschrift, Dienstbezeichnung
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