und Grünordnungsplanes für das Gebiet "Alt Würding"

BEKANNTMACHUNG über den Beschluss zur Änderung eines cgJ Bebauungsplanes
I.
cgJ Grünordnungsplanes Der rg] Gemeinderat 0 Bauausschuss
der Gemeinde Bad Füssing hat am 29.08.2016 beschlossen, für das Gebiet
"Alt Würding"
das wie folgt umgrenzt ist:
im Süden: durch das Grundstück Fl.Nr. 86 Gemarkung Würding mit dem Anwesen
"Untere lnntalstr. 3 b"
im Osten durch das Anwesen "Sattlerweg 8" und dem öffentlichen Feld- und Waldweg
Fl.Nr. 91 Gemarkung Würding im Norden: durch den Sattlerweg im Westen: durch den öffentlichen Parkplatz mit Buswarthäuschen auf Fl.Nr. 86/3 Gemarkung Würding
und folgende Grundstücke umfasst:
Fl.Nr. 88 und 88/2 Gemarkung Würding (Anwesen "Sattlerweg 2, 2a, 2b und 6")
einen rg] qualifizierten Bebauungsplan i.S. des § 30 Abs. 1 BauGB mit einfachen Bebauungsplan i.S. des § 30 Abs. 3 BauGB
vorhabensbezogenen Bebauungsplan gern. §§ 12,30 Abs. 2 BauGB rg] Grünordnungsplan gemäß Art. 3 Abs. 2 BayNatSchG mit Deckblatt Nr. 32 im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB zu ändem. o
o
Ein Planvorentwurf ist ausgearbeitet worden von: Herrn Beisser Matthias, Sattlerweg 6, 94072 Bad Füssing 11. Allg. Ziele und Zweck des Planentwurfes
rg] Die Öffentlichkeit kann sich im Bauamt der Gemeinde Bad Füssing, Rathausstr. 6,
Zi.-Nr. 14 während der allg. Bürostunden über die allgemeinen Ziele und Zwecke der
Planung und deren voraussichtliche Auswirkungen informieren.
Gemeinde Bad Füssing
Bad Füssing, 31.08.2016
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Ortsüblich bekannt gegeben durch Anschlag an der Amtstafel. Angeheftet am 31.08.2016
Abgenommen am 15.09.2016 Datum
Unterschrift, Dienstbezeichnung