BEKANNTMACHUNG über den Beschluss zur Änderung eines 1ZI Bebauungsplanes 1ZI Grünordnungsplanes I. 0 Der [gJ Gemeinderat Bauausschuss der Gemeinde Bad Füssing hat am 29.08.2016 beschlossen, für das Gebiet "Safferstetten West" das wie folgt umgrenzt ist: im Süd-Westen: im Süd-Osten im Nord-Osten: im Nord- Westen: durch das Anwesen "Andreasstr. 12" durch das Anwesen "Safferstettener Str. 24" durch die Steinreuther Straße durch die Andreasstraße und folgende Grundstücke umfasst: FI.Nr. 2116,22/2 und 773 /3 Gemarkung Safferstetten (Appartmenthaus Im Gewölbe, Steinreuther Str. 3) emen [gJ qualifizierten Bebauungsplan i.S . des § 30 Abs. 1 BauGB mit einfachen Bebauungsplan i.S. des § 30 Abs. 3 BauGB vorhabensbezogenen Bebauungsplan gern. §§ 12,30 Abs. 2 BauGB Grünordnungsplan gemäß Art. 3 Abs. 2 BayNatSchG mit Deckblatt Nr. 4 im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB zu ändern. o o o Ein Planvorentwurf ist ausgearbeitet worden von: Büro Krause, Steinreuther Str. 31,94072 Bad Füssing 11. Allg. Ziele und Zweck des Planentwurfes [gJ Die Öffentlichkeit kann sich im Bauamt der Gemeinde Bad Füssing, Rathausstr. 6, Zi.-Nr. 14 während der allg. Bürostunden über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung und deren voraussichtliche Auswirkungen informieren. Gemeinde Bad Füssing Bad Füssing, 31.08 .2016 ~~fu-r--------- Ortsüblich bekannt gegeben durch Anschlag an der Amtstafel. Angeheftet am 31.08.2016 Abgenommen am 15.09.2016 Datum Unterschrift, Dit:llstbt:zeichnung
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