und Grünordnungsplanes für das Gebiet

BEKANNTMACHUNG
über den Beschluss zur Änderung eines
1ZI Bebauungsplanes 1ZI Grünordnungsplanes
I.
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Der [gJ Gemeinderat
Bauausschuss
der Gemeinde Bad Füssing hat am 29.08.2016 beschlossen, für das Gebiet
"Safferstetten West"
das wie folgt umgrenzt ist:
im Süd-Westen:
im Süd-Osten
im Nord-Osten:
im Nord- Westen:
durch das Anwesen "Andreasstr. 12" durch das Anwesen "Safferstettener Str. 24" durch die Steinreuther Straße durch die Andreasstraße und folgende Grundstücke umfasst:
FI.Nr. 2116,22/2 und 773 /3 Gemarkung Safferstetten (Appartmenthaus Im Gewölbe,
Steinreuther Str. 3)
emen [gJ qualifizierten Bebauungsplan i.S . des § 30 Abs. 1 BauGB mit einfachen Bebauungsplan i.S. des § 30 Abs. 3 BauGB
vorhabensbezogenen Bebauungsplan gern. §§ 12,30 Abs. 2 BauGB
Grünordnungsplan gemäß Art. 3 Abs. 2 BayNatSchG mit Deckblatt Nr. 4 im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB zu ändern. o
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Ein Planvorentwurf ist ausgearbeitet worden von: Büro Krause, Steinreuther Str. 31,94072 Bad Füssing 11. Allg. Ziele und Zweck des Planentwurfes
[gJ Die Öffentlichkeit kann sich im Bauamt der Gemeinde Bad Füssing, Rathausstr. 6,
Zi.-Nr. 14 während der allg. Bürostunden über die allgemeinen Ziele und Zwecke der
Planung und deren voraussichtliche Auswirkungen informieren.
Gemeinde Bad Füssing
Bad Füssing, 31.08 .2016
~~fu-r---------
Ortsüblich bekannt gegeben durch Anschlag an der Amtstafel. Angeheftet am 31.08.2016
Abgenommen am 15.09.2016 Datum
Unterschrift, Dit:llstbt:zeichnung