Bitte lesen Sie sorgfältig das Merkblatt „Allgemeine Informationen zum Nationalen Visum“ 1 von 3 – Alle Angaben ohne Gewähr – Stand: August 2016 Visum Schüleraustausch/Gastschulaufenthalt (nicht zum Austauschstudium an Universitäten/Fachhochschulen) GRUNDLEGENDES Mit diesem Visum können ausländische Kinder in bestimmten Ausnahmefällen (siehe unten) eine deutsche Schule besuchen. Es ist wichtig, dass aus den Schreiben der Schüleraustauschorganisationen oder der deutschen Schule klar hervorgeht, dass die unten genannten Kriterien erfüllt sind. Grundsätzlich wird ein Visum zum Schüleraustausch/Gastschulaufenthalt erst ab der 9. Klasse erteilt. Ein Anspruch auf Erteilung des Visums besteht nicht. EINZUREICHENDE UNTERLAGEN Bitte beachten Sie die folgenden Hinweise, um eine zügige Bearbeitung Ihres Antrages zu gewährleisten: Die Antragstellung muss persönlich erfolgen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass unvollständige Anträge nicht angenommen werden können. Antragsformulare finden Sie kostenlos auf unserer Website. Bitte achten Sie darauf, pünktlich zu Ihrem Termin zu kommen. Ihr Termin verfällt, wenn Sie auch nur eine Minute zu spät kommen. Sie müssen in diesem Fall einen neuen Termin über unsere Website vereinbaren. Wenn Sie nicht aus Mexiko-Stadt kommen, raten wir Ihnen dringend, Ihre Unterlagen beim nächstgelegenen Honorarkonsulat vorprüfen zu lassen. Antragsteller im Alter von 12 bis 17 Jahren haben Ihre Anträge in Anwesenheit beider sorgeberechtigten Elternteile einzureichen. Alle untenstehenden Unterlagen müssen im Original und mit zwei einfachen Kopien vorgelegt werden: zwei vollständig in deutscher Sprache ausgefüllte und unterschriebene Antragsformulare zwei aktuelle biometrische Passfotos. Bitte beachten Sie die Mustertafel für Passfotos auf unserer Homepage Original-Reisepass und zwei einfache A4-Kopien. Der Reisepass muss zum Zeitpunkt der Antragstellung noch mindestens sechs Monate gültig und nicht älter als zehn Jahre sein. Er muss mindestens zwei vollkommen freie Seiten (ohne ________________________________________________________________________________ Anschrift: Horacio 1506 Col. Los Morales Sección Alameda 11530 Ciudad de México Postadresse: Apdo. Postal M 10792 06000 Ciudad de México Telefonische Beratung: 044 55 3969 4973 Mo – Fr: 8:00 – 9:00 Uhr Mi: 8:30 – 9:00 Uhr Mo – Do: 14.30 – 15.30 Uhr Telefax: 0052-55-52 83 22 31 E-Mail: [email protected] Homepage: www.mexiko.diplo.de Bitte lesen Sie sorgfältig das Merkblatt „Allgemeine Informationen zum Nationalen Visum“ 2 von 3 Visa oder Stempel) haben. Weiterhin muss er für die komplette Dauer des geplanten Aufenthaltes in Deutschland plus drei Monate darüber hinaus gültig sein. zusätzlich für nicht-mexikanische Staatsangehörige: gültiger mexikanischer Aufenthaltstitel (FM 2 oder FM 3) und zwei einfache A4-Kopien zwei einfache A4-Kopien des Krankenversicherungsnachweises (Mindestdeckung 30.000,- Euro für Schengener Staaten) Original-Geburtsurkunde (mit Apostille und offizieller deutscher Übersetzung) und zwei einfache A4-Kopien Bei Gruppenreisen minderjähriger Schüler sollte neben den Anträgen eine Liste der Schüler mit mind. Einem benannten Lehrer abgegeben werden U N D, abhängig von der Form des Austauschs bzw. Aufenthalts: 1. Schüleraustausch mit Vermittlung einer Organisation für Schüleraustausch: Bestätigung der Organisation für Schüleraustausch in Deutschland in deutscher Sprache, dass es sich um einen Schüleraustausch mit Vermittlung der Organisation handelt (Original oder Ausdruck von Scan per E-Mail und zwei einfache A4-Kopien) Bestätigung der mexikanischen Schule über Freistellung des Schülers (in deutscher oder englischer Sprache) oder 2. Schüleraustausch ohne Vermittlung einer Organisation für Schüleraustausch: Bestätigung der Schule in Mexiko und der aufnehmenden Schule in Deutschland, beides in deutscher Sprache, dass es sich um einen Schüleraustausch handelt, der mit einer deutschen Schule oder einer sonstigen öffentlichen Stelle in Deutschland vereinbart worden ist (Original oder Ausdruck von Scan per E-Mail und zwei einfache A4Kopien) Einladungsschreiben der Gastfamilie in deutscher Sprache (Original oder Ausdruck von Scan per E-Mail und zwei einfache A4Kopien) Bestätigung der aufnehmenden Schule in Deutschland in deutscher Sprache, a) dass es sich um eine staatliche (oder staatlich anerkannte) Schule mit internationaler Ausrichtung handelt b) und/oder ob es internationale Austauschprogramme gibt c) und/oder die Schule an EU-Bildungsprogrammen teilnimmt d) und/oder Kooperationsvertrag zwischen den Schulen (Original oder Ausdruck von Scan per E-Mail und zwei einfache A4Kopien) oder dass es sich um eine Schule handelt, die nicht oder nicht ________________________________________________________________________________ Anschrift: Horacio 1506 Col. Los Morales Sección Alameda 11530 Ciudad de México Postadresse: Apdo. Postal M 10792 06000 Ciudad de México Telefonische Beratung: 044 55 3969 4973 Mo – Fr: 8:00 – 9:00 Uhr Mi: 8:30 – 9:00 Uhr Mo – Do: 14.30 – 15.30 Uhr Telefax: 0052-55-52 83 22 31 E-Mail: [email protected] Homepage: www.mexiko.diplo.de Bitte lesen Sie sorgfältig das Merkblatt „Allgemeine Informationen zum Nationalen Visum“ 3 von 3 überwiegend aus öffentlichen Mitteln finanziert wird, die Schüler auf internationale Abschlüsse, Abschlüsse anderer Staaten oder staatlich anerkannte Abschlüsse vorbereitet und insbesondere bei Internatsschulen eine Zusammensetzung mit Schülern verschiedener Staatsangehörigkeiten gewährleistet. U N D in allen Fällen: Nachweis ausreichender finanzieller Mittel: Für den Aufenthalt in Deutschland müssen dem Visumantragsteller monatlich mindestens 720,- Euro zur Verfügung stehen. Der Nachweis über diese Mittel ist für ein Jahr im Voraus zu erbringen. Bei Antragstellung müssen daher finanzielle Mitteilung in Höhe von mindestens 8.640,- Euro (ca. 175.000,- mexikanische Pesos) nachgewiesen werden. Die Höhe eines Stipendiums wird auf den Betrag angerechnet. Der Nachweis kann wie folgt erbracht werden: 1. Finanzierung erfolgt durch den Visumantragsteller: Nachweis der ausreichenden finanziellen Mittel durch Vorlage der letzten drei Kontoauszüge, Nachweis von Anlagevermögen oder Ersparnissen ODER 2. Finanzierung erfolgt durch die Eltern oder eine dritte Person: Durch eine formelle Verpflichtungserklärung. Am besten wird eine formelle Verpflichtungserklärung direkt in Deutschland bei der Ausländerbehörde abgegeben. Bei Wohnsitz des Verpflichtungsgebers in Mexiko kann sie auch bei einem der in Mexiko ansässigen deutschen Honorarkonsuln oder bei der Botschaft abgegeben werden. Hierfür ist die persönliche Anwesenheit des Verpflichtungsgebers erforderlich. Folgende Unterlagen sind zur Abgabe der Verpflichtungserklärung vorzulegen: gültiger Identitätsnachweis (Reisepass oder mexikanischer Wählerausweis) Nachweis ausreichender finanzieller Mittel durch Vorlage der letzten drei Kontoauszüge, Nachweis von Anlagevermögen oder Ersparnissen. Der Nachweis ausreichend finanzieller Mittel wird trotz bereits gezahlter Schulkosten/Gebühren gefordert! Die Gebühren für die formelle Verpflichtungserklärung beträgt 25,- Euro und für das Visum 60,- Euro, zahlbar in bar in mexikanischen Pesos. ________________________________________________________________________________ Anschrift: Horacio 1506 Col. Los Morales Sección Alameda 11530 Ciudad de México Postadresse: Apdo. Postal M 10792 06000 Ciudad de México Telefonische Beratung: 044 55 3969 4973 Mo – Fr: 8:00 – 9:00 Uhr Mi: 8:30 – 9:00 Uhr Mo – Do: 14.30 – 15.30 Uhr Telefax: 0052-55-52 83 22 31 E-Mail: [email protected] Homepage: www.mexiko.diplo.de
© Copyright 2024 ExpyDoc