Merkblatt als

Bitte lesen Sie sorgfältig das Merkblatt „Allgemeine Informationen zum Nationalen Visum“ 1 von 3
– Alle Angaben ohne Gewähr –
Stand: Mai 2016
Schengen-Visum
(ohne Aufnahme von Erwerbstätigkeit)
Mexikaner benötigen kein Schengen-Visum und können dieses auch nicht beantragen
GRUNDLEGENDES
Schengen-Visum
Für Kurzaufenthalte bis zu 90 Tagen pro Halbjahr (ohne Aufnahme einer Erwerbstätigkeit)
gilt das „Schengener Abkommen“. Folgende Staaten wenden dieses Abkommen voll an:
Deutschland, Österreich, Belgien, Dänemark, Spanien, Finnland, Frankreich, Griechenland, Island, Italien, Luxemburg, Norwegen, Niederlande, Portugal, Schweden, Estland,
Lettland, Litauen, Polen, Ungarn, Tschechien, Slowakei, Slowenien, Malta sowie die
Schweiz und Lichtenstein.
Mexikanische Staatsangehörige können sich zu touristischen Reisezwecken visafrei bis
zu 90 Tage pro Halbjahr in den Schengener Staaten aufhalten (z. B. Besuch von
reunden/Familie/usw., Sprachkursen, Tourismus, Geschäftsreisen). Sie können die
Binnengrenzen zwischen den Schengener Staaten ohne Kontrollen überschreiten. Zur
Berechnung des Zeitraums gilt das Datum der ersten Einreise in den Schengen-Raum
(Beispiel: Sie reisen am 19.02.2014 in die Schengener Staaten ein, d. h. an diesem Tag
beginnt das für Sie maßgebliche Halbjahr, das am 18.08.2014 endet).
Wenn Sie eine andere Staatsangehörigkeit haben und nicht wissen, ob Sie ein Visum
benötigen, konsultieren Sie bitte unsere Homepage oder die Visastelle. Geben Sie bei
Ihrer Anfrage bitte Ihre Staatsangehörigkeit an und ob Sie bereits andere gültige Visa
(auch anderer Staaten) haben.
Für Kurzaufenthalte zu Reisezwecken bis zu 90 Tagen pro Halbjahr kann ein SchengenVisa erteilt werden. Diese erlauben keine Erwerbstätigkeit, d. h. keine Arbeit und keine
Praktika. Sie sind für Reisen in die Schengener Staaten gültig und erlauben das Überschreiten der Binnengrenzen zwischen den Schengener Staaten ohne Kontrollen.
Das Visum ist bei der Vertretung des Staates zu beantragen, der nachweislich das Hauptziel der Reise ist. Sofern die Reise für einen gleichen Zeitraum in mehrere SchengenStaaten führt, so ist das Visum bei der Vertretung des Schengener Staates zu beantragen,
in den die Ersteinreise erfolgt.
________________________________________________________________________________
Anschrift:
Horacio 1506
Col. Los Morales Sección Alameda
11530 Ciudad de México
Postadresse:
Apdo. Postal M 10792
06000 Ciudad de México
Telefonische Beratung:
044 55 3969 4973
Mo – Fr: 8:00 – 9:00 Uhr
Mi: 8:30 – 9:00 Uhr
Mo – Do: 14.30 – 15.30 Uhr
Telefax: 0052-55-52 83 22 31
E-Mail:
[email protected]
Homepage:
www.mexiko.diplo.de
Bitte lesen Sie sorgfältig das Merkblatt „Allgemeine Informationen zum Nationalen Visum“ 2 von 3
Die Antragstellung ist ausschließlich nach Vereinbarung eines Termins über das
Terminvergabesystem auf unserer Homepage unter http://www.mexiko.diplo.de/ möglich.
Telefonische Terminvereinbarung oder Anfragen per Email sind nicht möglich.
Bitte beachten Sie, dass für jeden Antragsteller ein eigener Termin vereinbart werden
muss. Es können ein Erwachsener und ein Minderjähriger (z. B. Mutter und Tochter)
zusammen einen Termin erhalten. Wird eine mehrfache Termineintragung für dieselbe
Person festgestellt, werden sämtliche Reservierungen gelöscht, ohne dass Sie benachrichtigt werden.
Da für alle visumspflichtigen Staatsangehörigen die Pflicht zur Abgabe von
Fingerabdrücken gilt, müssen die Antragsteller persönlich bei der Botschaft in MexikoStadt vorsprechen. Ausgenommen sind Kinder unter 12 Jahren, jedoch hat die Antragstellung in diesem Fall von beiden sorgeberechtigten Elternteilen unter Vorlage der
Original-Geburtsurkunde des Kindes (mit Apostille und offizieller deutscher Übersetzung
und je zwei einfachen A4-Kopien) und gültiger Ausweisdokumente der Eltern (und je zwei
einfachen A4-Kopien) zu erfolgen.
Die erforderlichen Antragsunterlagen entnehmen Sie bitte der untenstehenden Aufstellung.
Die Aufzählung der Antragsvoraussetzungen in den Informationsblättern kann naturgemäß
keinen abschließenden Charakter haben, da über jeden Antrag individuell aufgrund der
rechtlichen Vorgaben und Lage des Einzelfalls entschieden wird. Auch bei Einreichung
vollständiger Unterlagen kann es im Einzelfall zu Nachforderungen kommen. In diesem
Fall werden Sie durch die Botschaft informiert. Geben Sie daher in Ihren Anträgen bitte
unbedingt Ihre vollständige Adresse, Telefonnummer und E-Mail-Adresse an!
Da unvollständige Anträge bei der Botschaft leider nicht angenommen werden können
und daher – auch bei langer Anreise vom Heimatort – ein neuer Termin vereinbart werden
muss, empfehlen wir die Vorprüfung durch den für Sie zuständigen Honorarkonsul um die
Vollständigkeit der Unterlagen sicherzustellen. Hierfür wird eine Gebühr (Identitätsbestätigung) von 25,- € erhoben.
EINZUREICHENDE UNTERLAGEN
Bitte beachten Sie die folgenden Hinweise, um eine zügige Bearbeitung Ihres Antrages zu
gewährleisten:
Die Antragstellung muss persönlich erfolgen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass
unvollständige Anträge nicht angenommen werden können. Antragsformulare finden
Sie kostenlos auf unserer Website. Bitte achten Sie darauf, pünktlich zu Ihrem Termin zu
kommen. Ihr Termin verfällt, wenn Sie auch nur eine Minute zu spät kommen. Sie müssen
in diesem Fall einen neuen Termin über unsere Website vereinbaren. Wenn Sie nicht aus
Mexiko-Stadt kommen, raten wir Ihnen dringend, Ihre Unterlagen beim nächstgelegenen
Honorarkonsulat vorprüfen zu lassen.
________________________________________________________________________________
Anschrift:
Horacio 1506
Col. Los Morales Sección Alameda
11530 Ciudad de México
Postadresse:
Apdo. Postal M 10792
06000 Ciudad de México
Telefonische Beratung:
044 55 3969 4973
Mo – Fr: 8:00 – 9:00 Uhr
Mi: 8:30 – 9:00 Uhr
Mo – Do: 14.30 – 15.30 Uhr
Telefax: 0052-55-52 83 22 31
E-Mail:
[email protected]
Homepage:
www.mexiko.diplo.de
Bitte lesen Sie sorgfältig das Merkblatt „Allgemeine Informationen zum Nationalen Visum“ 3 von 3
 ein vollständig in deutscher, spanischer oder englischer Sprache ausgefülltes und
unterschriebenes Antragsformular
 ein aktuelles biometrisches Passfoto. Bitte beachten Sie die Mustertafel für
Passfotos auf unserer Homepage
 Original-Reisepass und eine einfache A4-Kopie. Der Reisepass muss zum
Zeitpunkt der Antragstellung noch mindestens sechs Monate gültig und nicht älter
als zehn Jahre sein. Er muss mindestens zwei vollkommen freie Seiten (ohne Visa
oder Stempel) haben.
 zusätzlich für nicht-mexikanische Staatsangehörige: gültiger mexikanischer
Aufenthaltstitel (FM 2 oder FM 3) und eine einfache A4-Kopie
 eine einfache A4-Kopie der Reisekrankenversicherung (Mindestdeckung von
30.000,- Euro für die Schengener Staaten)
 Original Schreiben vom Arbeitgeber oder ein Nachweis der Selbständigkeit
(und eine einfache A4-Kopie)
 Nachweis ausreichender finanzieller Mittel
 in der Regel nachzuweisen durch Eigenmittel (letzten drei Kontoauszüge,
Anlagevermögen, Ersparnisse etc.), die Vorlage einer formellen
Verpflichtungserklärung oder einer Kostenübernahmegarantie der
einladenden Firma)
U N D, abhängig vom Aufenthaltszweck
 bei Geschäftsreise: eine offizielle Einladung der in Deutschland
ansässigen Firma, in der die Dauer, der Zweck und die Adresse des
Aufenthalts angegeben wird
oder bei Privatreise: ein erläuterndes Schreiben über den beabsichtigten
Aufenthaltszweck und den vorgesehenen Aufenthaltsort (ggf. mit
Nachweisen, wie z. B. Hotelreservierungen, Einladungsschreiben des
deutschen Gastgebers etc.)
 Gebühren in Höhe von 60,- Euro bzw. 35,- Euro bei Kindern im Alter zwischen 6
und 12 Jahren, zahlbar bei Antragstellung in bar in mexikanischen Pesos.
Kreditkartenzahlungen sind mit Visa oder MasterCard möglich. Debitkarten und
American Express werden nicht akzeptiert. Für Kinder unter 6 Jahren und
Angehörige von EU-Staatsangehörigen ist die Antragstellung gebührenfrei.
________________________________________________________________________________
Anschrift:
Horacio 1506
Col. Los Morales Sección Alameda
11530 Ciudad de México
Postadresse:
Apdo. Postal M 10792
06000 Ciudad de México
Telefonische Beratung:
044 55 3969 4973
Mo – Fr: 8:00 – 9:00 Uhr
Mi: 8:30 – 9:00 Uhr
Mo – Do: 14.30 – 15.30 Uhr
Telefax: 0052-55-52 83 22 31
E-Mail:
[email protected]
Homepage:
www.mexiko.diplo.de