Visum zum Nachzug minderjähriger Kinder

Bitte lesen Sie sorgfältig das Merkblatt „Allgemeine Informationen zum Nationalen Visum
– Alle Angaben ohne Gewähr –
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Stand: April 2016
Visum zum Nachzug minderjähriger Kinder
EINZUREICHENDE UNTERLAGEN
Bitte beachten Sie die folgenden Hinweise, um eine zügige Bearbeitung Ihres Antrages zu
gewährleisten:
Die Antragstellung muss persönlich erfolgen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass
unvollständige Anträge nicht angenommen werden können. Antragsformulare finden
Sie kostenlos auf unserer Website. Bitte achten Sie darauf, pünktlich zu Ihrem Termin zu
kommen. Ihr Termin verfällt, wenn Sie auch nur eine Minute zu spät kommen. Sie müssen
in diesem Fall einen neuen Termin über unsere Website vereinbaren. Wenn Sie nicht aus
Mexiko-Stadt kommen, raten wir Ihnen dringend, Ihre Unterlagen beim nächstgelegenen
Honorarkonsulat vorprüfen zu lassen.
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zwei vollständig in deutscher Sprache ausgefüllte und unterschriebene
Antragsformulare
zwei aktuelle biometrische Passfotos. Bitte beachten Sie die Mustertafel für
Passfotos auf unserer Homepage
Original-Geburtsurkunde (mit Apostille und offizieller deutscher Übersetzung) und
zwei einfachen A4-Kopien
Original-Reisepass und zwei einfache A4-Kopien. Der Reisepass muss zum
Zeitpunkt der Antragstellung noch mindestens 6 Monate gültig und nicht älter als 10
Jahre sein. Er muss mindestens zwei vollkommen freie Seiten (ohne Visa oder
Stempel) haben.
zusätzlich für nicht-mexikanische Staatsangehörige: gültiger mexikanischer
Aufenthaltstitel (FM 2 oder FM 3) und zwei einfache A4-Kopien
zwei einfache A4-Kopien des Krankenversicherungsnachweises (Mindestdeckung
30.000,- € für Schengener Staaten)
________________________________________________________________________________
Anschrift:
Horacio 1506
Col. Los Morales Sección Alameda
11530 Ciudad de México
Postadresse:
Apdo. Postal M 10792
06000 Ciudad de México
Telefonische Beratung:
044 55 3969 4973
Mo – Fr: 8:00 – 9:00 Uhr
Mi: 8:30 – 9:00 Uhr
Mo – Do: 14.30 – 15.30 Uhr
Telefax: 0052-55-52 83 22 31
E-Mail:
[email protected]
Homepage:
www.mexiko.diplo.de
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Bei Nachzug zu beiden Eltern:
 zwei einfache A4-Kopien der ausländischen Reisepässe der Eltern (mit
Aufenthaltstitel für Deutschland, wenn die Eltern bereits in Deutschland leben)
 ggf. Original-Heiratsurkunde (mit Apostille und offizieller deutscher Übersetzung)
und zwei einfachen A4-Kopien
 ggf. Original - Adoptionsbeschluss (mit Apostille und offizieller deutscher
Übersetzung) und zwei einfachen A4-Kopien
Beim Kindernachzug zu einem Elternteil noch zusätzlich:
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Original der notariellen Einverständniserklärung (mit offizieller deutscher
Übersetzung und zwei einfachen A4-Kopien) des zurückbleibenden Elternteils (mit
dessen Unterschrift) zur Übersiedlung des Kindes nach Deutschland
oder
bei der persönlichen Vorsprache abgegebene Einverständniserklärung
Original des Sorgerechtsnachweises (mit offizieller deutscher Übersetzung und
zwei einfache A4-Kopien) über alleinige Personensorge/Vormundschaft
zwei einfache A4-Kopien des Reisepasses des zurückbleibenden Elternteils
Gebühren in Höhe von 30,- €, zahlbar bei Antragstellung in bar in mexikanischen
Pesos
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Anschrift:
Horacio 1506
Col. Los Morales Sección Alameda
11530 Ciudad de México
Postadresse:
Apdo. Postal M 10792
06000 Ciudad de México
Telefonische Beratung:
044 55 3969 4973
Mo – Fr: 8:00 – 9:00 Uhr
Mi: 8:30 – 9:00 Uhr
Mo – Do: 14.30 – 15.30 Uhr
Telefax: 0052-55-52 83 22 31
E-Mail:
[email protected]
Homepage:
www.mexiko.diplo.de