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– Alle Angaben ohne Gewähr –
Stand: August 2016
Visum für einen Deutschsprachkurs
GRUNDLEGENDES
Grundsätzlich kann die deutsche Sprache auch in Mexiko erlernt werden.
Ein Visum zum Erlernen der deutschen Sprache in Deutschland wird nur dann erteilt,
wenn die Botschaft zu der Auffassung kommt, dass der Sprachkurs in die wirtschaftliche,
berufliche und familiäre Situation des Antragstellers passt. Der Antragsteller sollte bereits
Deutschkenntnisse vorweisen.
EINZUREICHENDE UNTERLAGEN
Bitte beachten Sie die folgenden Hinweise, um eine zügige Bearbeitung Ihres Antrages zu
gewährleisten:
Die Antragstellung muss persönlich erfolgen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass
unvollständige Anträge nicht angenommen werden können. Antragsformulare finden
Sie kostenlos auf unserer Website. Bitte achten Sie darauf, pünktlich zu Ihrem Termin zu
kommen. Ihr Termin verfällt, wenn Sie auch nur eine Minute zu spät kommen. Sie müssen
in diesem Fall einen neuen Termin über unsere Website vereinbaren. Wenn Sie nicht aus
Mexiko-Stadt kommen, raten wir Ihnen dringend, Ihre Unterlagen beim nächstgelegenen
Honorarkonsulat vorprüfen zu lassen.
Es gibt zwei verschiedene Arten von Visa für Sprachkurse. Die Grundlage hierfür ist die
Unterscheidung im deutschen Aufenthaltsgesetz. Es wird unterschieden zwischen
studienvorbereitenden Sprachkursen und Sprachkursen, die nicht für ein späteres
Studium an einer deutschen Universität benötigt werden.
1. Visum für einen studienvorbereitenden Sprachkurs für ein späteres Studium in
einer deutschen Universität (oder Hochschule oder Studienkolleg):
 ausführliches Motivationsschreiben auf Deutsch, in dem die Gründe für
das Erlernen der deutschen Sprache dargelegt werden und zwei einfache
Kopien
 Bestätigung der Sprachschule über die Art des Kurses und dessen Dauer,
der besucht werden soll (Original oder per E-Mail übersandter Scan und
zwei einfache Kopien)
________________________________________________________________________________
Anschrift:
Horacio 1506
Col. Los Morales Sección Alameda
11530 Ciudad de México
Postadresse:
Apdo. Postal M 10792
06000 Ciudad de México
Telefonische Beratung:
044 55 3969 4973
Mo – Fr: 8:00 – 9:00 Uhr
Mi: 8:30 – 9:00 Uhr
Mo – Do: 14.30 – 15.30 Uhr
Telefax: 0052-55-52 83 22 31
E-Mail:
[email protected]
Homepage:
www.mexiko.diplo.de
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 Nachweis darüber, dass bereits Kontakt mit der deutschen Universität
aufgenommen wurde (z. B. E-Mail-Verkehr) oder, bevorzugt, eine
Zulassung für eine deutsche Universität
2. Visum für einen Deutsch-Intensivkurs:
 ausführliches Motivationsschreiben auf Deutsch, in dem die Gründe für
das Erlernen der deutschen Sprache dargelegt werden und zwei einfache
Kopien
 Bestätigung der Sprachschule über die Art des Kurses und dessen Dauer,
der besucht werden soll (Original oder per E-Mail übersandter Scan und zwei
einfache Kopien)
Außerdem werden die folgenden Dokumente benötigt:

zwei vollständig in deutscher Sprache ausgefüllte und unterschriebene
Antragsformulare

zwei aktuelle biometrische Passfotos. Bitte beachten Sie die Mustertafel für
Passfotos auf unserer Homepage

Original-Reisepass und zwei einfache A4-Kopien. Der Reisepass muss zum
Zeitpunkt der Antragstellung noch mindestens sechs Monate gültig und nicht älter
als zehn Jahre sein.
Er muss mindestens zwei vollkommen freie Seiten (ohne Visa oder Stempel)
haben.

zusätzlich für nicht-mexikanische Staatsangehörige: gültiger mexikanischer
Aufenthaltstitel (FM 2 oder FM 3) und zwei einfache A4-Kopien

Nachweis der Unterkunft in Deutschland (Mietvertrag, Hotel oder
Einladungsschreiben) in deutscher Sprache und zwei einfache A4-Kopien

ggf. Nachweis über bereits besuchte Sprachkurse mit offizieller deutscher
Übersetzung und zwei einfachen A4-Kopien

zwei einfache A4-Kopien des Krankenversicherungsnachweises
(Mindestdeckung 30.000,- Euro für Schengener Staaten)
Hinweis:
Die Mindestanzahl an Unterrichtsstunden pro Woche beträgt 18 Unterrichtseinheiten
à mindestens 45 Minuten.

Nachweis ausreichender finanzieller Mittel:
Für den Aufenthalt in Deutschland müssen dem Visumantragsteller monatlich
mindestens 720,- Euro zur Verfügung stehen. Der Nachweis über diese Mittel ist
für ein Jahr im Voraus zu erbringen. Bei Antragstellung müssen daher finanzielle
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Anschrift:
Horacio 1506
Col. Los Morales Sección Alameda
11530 Ciudad de México
Postadresse:
Apdo. Postal M 10792
06000 Ciudad de México
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Mo – Fr: 8:00 – 9:00 Uhr
Mi: 8:30 – 9:00 Uhr
Mo – Do: 14.30 – 15.30 Uhr
Telefax: 0052-55-52 83 22 31
E-Mail:
[email protected]
Homepage:
www.mexiko.diplo.de
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Mitteilung in Höhe von mindestens 8.640,- Euro (ca. 175.000,- MXN)
nachgewiesen werden.
Die Höhe eines Stipendiums wird auf den Betrag angerechnet. Der Nachweis
kann wie folgt erbracht werden:
1. Finanzierung erfolgt durch den Visumantragsteller:
 Nachweis der ausreichenden finanziellen Mittel durch Vorlage der
letzten drei Kontoauszüge, Nachweis von Anlagevermögen oder
Ersparnissen (und zwei einfache A4-Kopien)
oder
2. Finanzierung erfolgt durch die Eltern oder eine dritte Person:
 Durch eine formelle Verpflichtungserklärung. Am besten wird eine
formelle Verpflichtungserklärung direkt in Deutschland bei der
Ausländerbehörde abgegeben. Bei Wohnsitz des Verpflichtungsgebers
in Mexiko kann sie auch bei einem der in Mexiko ansässigen deutschen
Honorarkonsuln oder bei der Botschaft abgegeben werden. Hierfür ist
die persönliche Anwesenheit des Verpflichtungsgebers erforderlich.
Folgende Unterlagen sind zur Abgabe der Verpflichtungserklärung
vorzulegen:
 gültiger Identitätsnachweis
 Nachweis ausreichender finanzieller Mittel durch Vorlage der
letzten drei Kontoauszüge, Nachweis von Anlagevermögen oder
Ersparnissen.
Die Gebühren für die formelle Verpflichtungserklärung beträgt 25,- Euro und für das Visum
60,- Euro, zahlbar in bar in mexikanischen Pesos.
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Horacio 1506
Col. Los Morales Sección Alameda
11530 Ciudad de México
Postadresse:
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Mo – Fr: 8:00 – 9:00 Uhr
Mi: 8:30 – 9:00 Uhr
Mo – Do: 14.30 – 15.30 Uhr
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www.mexiko.diplo.de