Merkblatt zur Wohnortänderung im Pass

– Alle Angaben ohne Gewähr –
Stand: September 2016
Antrag auf Wohnortänderung im Pass
Die Änderung des Wohnortes im Pass ist erforderlich, wenn Sie sich in Deutschland
abgemeldet und/oder Ihren Wohnsitz dauerhaft nach Mexiko verlegt haben.
Sie benötigen für die Wohnortsänderung keinen Termin, bitte beachten Sie die Öffnungszeiten des Konsulats: Montag – Freitag, 8:30 – 11:30 Uhr (evtl. Änderungen sind der
Homepage zu entnehmen).
Bitte legen Sie folgende Unterlagen vor:
 Reisepass/Kinderreisepass (Original und eine Kopie der ersten Seiten)
 Geburtsurkunde des Passinhabers (Original und eine Kopie)
 mexikanische Aufenthaltsgenehmigung (FM2 oder FM3) oder, falls Sie auch
mexikanische(r) Staatsangehörige(r) sind, Kopie des mexikanischen Passes
 Abmeldebescheinigung aus Deutschland (sofern der letzte eingetragene Wohnort
in Deutschland war)
 ausgefüllter und unterschriebener Passantrag, siehe Homepage
Sofern alle Familienangehörigen auf der Abmeldebescheinigung aufgeführt sind, ist es
ausreichend, wenn ein Familienangehöriger mit den Pässen und Unterlagen vorspricht.
Die Änderung des Wohnorts ist gebührenfrei.
Eine Anmeldung bei der Botschaft im melderechtlichen Sinne ist nicht möglich. Es besteht
jedoch die Möglichkeit, sich in der elektronischen Deutschenliste einzutragen, was
insbesondere für den Krisenfall empfehlenswert ist. Bitte informieren Sie sich hierzu auf
der Homepage der Botschaft.
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Horacio 1506
Col. Los Morales Sección Alameda
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