Bitte lesen Sie sorgfältig das Merkblatt „Allgemeine Informationen zum Nationalen Visum“ – Alle Angaben ohne Gewähr – Stand: September 2016 Nachzug zum deutschen Kind Ein Visum kann auch zur Familienzusammenführung mit dem deutschen Kind erteilt werden. Sofern die Eltern verheiratet sind und das Kind bereits einen deutschen Pass besitzt, reichen Sie bitte die im Merkblatt „ Ehegattennachzug“ genannten Unterlagen ein sowie deutscher Original-Reisepass des Kindes und zwei einfache Kopien Original-Geburtsurkunde des Kindes (falls im EU-Ausland geboren mit Apostille und beglaubigter Übersetzung ins Deutsche) und zwei einfache Kopien Nachweis einfacher Deutschkenntnisse ist nicht erforderlich Sofern das Kind noch nicht geboren ist und/oder die Eltern nicht verheiratet sind, richten sich die Erfordernisse für die Visabeantragung nach den Umständen des Einzelfalles. Bitte wenden Sie sich per Mail an [email protected] und geben Sie bitte folgende Punkte genau an: Name, Geburtsdatum und Staatsangehörigkeit beider Eltern gewöhnlicher (Melde-)Wohnort beider Eltern Geburtsdatum des Kindes oder voraussichtliches Geburtsdatum Geburtsort des Kindes oder voraussichtlicher Geburtsort bei unverheirateten Eltern: Wurde die Vaterschaft bereits anerkannt? Hat die Mutter der Vaterschaftsanerkennung zugestimmt? Liegt gemeinsame Sorge der Eltern vor bzw. ist die gemeinsame Sorge beabsichtigt? Ist die Heirat der Eltern beabsichtigt und wenn ja, wann und wo? Die Botschaft wird Sie dann individuell beraten. ________________________________________________________________________________ Anschrift: Horacio 1506 Col. Los Morales Sección Alameda 11530 Ciudad de México Postadresse: Apdo. Postal M 10792 06000 Ciudad de México Telefonische Beratung: 044 55 3969 4973 Mo – Fr: 8:00 – 9:00 Uhr Mi: 8:30 – 9:00 Uhr Mo – Do: 14.30 – 15.30 Uhr Telefax: 0052-55-52 83 22 31 E-Mail: [email protected] Homepage: www.mexiko.diplo.de
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