Nachzug zum deutschen Kind - Merkblatt als

Bitte lesen Sie sorgfältig das Merkblatt „Allgemeine Informationen zum Nationalen Visum“
– Alle Angaben ohne Gewähr –
Stand: September 2016
Nachzug zum deutschen Kind
Ein Visum kann auch zur Familienzusammenführung mit dem deutschen Kind erteilt
werden.
Sofern die Eltern verheiratet sind und das Kind bereits einen deutschen Pass besitzt,
reichen Sie bitte die im Merkblatt „ Ehegattennachzug“ genannten Unterlagen ein sowie
 deutscher Original-Reisepass des Kindes und zwei einfache Kopien
 Original-Geburtsurkunde des Kindes (falls im EU-Ausland geboren mit
Apostille und beglaubigter Übersetzung ins Deutsche) und zwei einfache
Kopien
 Nachweis einfacher Deutschkenntnisse ist nicht erforderlich
Sofern das Kind noch nicht geboren ist und/oder die Eltern nicht verheiratet sind,
richten sich die Erfordernisse für die Visabeantragung nach den Umständen des Einzelfalles.
Bitte wenden Sie sich per Mail an [email protected] und geben Sie bitte folgende
Punkte genau an:
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Name, Geburtsdatum und Staatsangehörigkeit beider Eltern
gewöhnlicher (Melde-)Wohnort beider Eltern
Geburtsdatum des Kindes oder voraussichtliches Geburtsdatum
Geburtsort des Kindes oder voraussichtlicher Geburtsort
bei unverheirateten Eltern: Wurde die Vaterschaft bereits anerkannt?
Hat die Mutter der Vaterschaftsanerkennung zugestimmt?
Liegt gemeinsame Sorge der Eltern vor bzw. ist die gemeinsame Sorge
beabsichtigt?
 Ist die Heirat der Eltern beabsichtigt und wenn ja, wann und wo?
Die Botschaft wird Sie dann individuell beraten.
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