Landesstraßenbaubehörde LSA Hasselbachstraße 6 39104 Magdeburg Magdeburg den, 03.03.2015 Auktions-ID: 410732 Beschreibung für Geräte Auktionsbeschreibung EM-LSBB-MD- Wildkrautbürste 4900 Wima 027 - 2400 Wildkrautbürste Gerät / Bezeichnung Baujahr 1995 Hersteller Wima Gerätenummer 49390002 Wildkrautbürste 4900 Typ / Ausführung 2400 Invent.-Nummer LSBB Betriebsstunden h Serienausstattung / Sonderausstattung Anbaugerät für Multicar FUMO, hydraulischer Antrieb Festgestellte Mängel / Zustandsbeschreibung Gerät war längere Zeit nicht im Einsatz Sonstiges: Es wird angeraten, das Gerät vor Gebotsabgabe zu besichtigen. vorhandene Unterlagen Verkaufsort : Landesstraßenbaubehörde Sachsen-Anhalt Betriebsanleitung vorhanden Straßenmeisterei Salzwedel Serviceheft vorhanden Fuchsbergerstr. 10 29410 Salzwedel 100,00 Festgesetztes Mindestgebot in Euro: in Worten in Euro - einhundert - Ansprechpartner vor Ort: Frau Obermüller Tel.: +49 (0) 3901 / 30 75 11 Herr Friedrichs oder Abholzeiten: Mo. bis Do. von 8.00 Uhr bis 15.00 Uhr Fr. 8.00 Uhr bis 11.30 Uhr Besichtigung und Abholung nur nach Terminabsprache möglich !!! Das angebotene Gerät ist durch die Landesstraßenbaubehörde Sachsen-Anhalt (im Weiteren LSBB LSA genannt) ausgemustert worden, weil es in der Regel nicht mehr fahrbereit, funktionsfähig bzw. unvollständig ist. Zur Wiederherstellung der Fahrbereitschaft, Funktionsfähigkeit oder Vollständigkeit können umfangreiche Reparaturen und Ersatzbeschaffungen erforderlich sein. Der Bieter hat die Ware aus diesem Grund vor einer Gebotsabgabe unbedingt zu besichtigen. Die Haftung der LSBB LSA wegen einer schuldhaften Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie des Fehlens einer garantierten Beschaffenheit oder arglistigen Verschweigens eines Sachmangels richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Weitergehende Haftungsansprüche von Bietern gegenüber der LSBB LSA bestehen nicht. Für leichte Fahrlässigkeit haftet die LSBB LSA gegenüber dem Bieter nur, sofern eine wesentliche Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszweckes von besonderer Bedeutung ist. In diesem Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eingetretenen Schaden, mit dessen Entstehung im Rahmen einer Gebrauchsüberlassung gerechnet werden muss, begrenzt, maximal auf die Höhe des Gebotes.
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