Gerätebeschreibung - Zoll

Landesstraßenbaubehörde LSA
Hasselbachstraße 6
39104 Magdeburg
Magdeburg den, 03.03.2015
Auktions-ID: 410732
Beschreibung für Geräte
Auktionsbeschreibung
EM-LSBB-MD-
Wildkrautbürste 4900 Wima
027 - 2400
Wildkrautbürste
Gerät / Bezeichnung
Baujahr
1995
Hersteller
Wima
Gerätenummer
49390002
Wildkrautbürste 4900
Typ / Ausführung
2400
Invent.-Nummer LSBB
Betriebsstunden
h
Serienausstattung / Sonderausstattung
Anbaugerät für Multicar FUMO, hydraulischer Antrieb
Festgestellte Mängel / Zustandsbeschreibung
Gerät war längere Zeit nicht im Einsatz
Sonstiges:
Es wird angeraten, das Gerät vor Gebotsabgabe zu besichtigen.
vorhandene Unterlagen
Verkaufsort :
Landesstraßenbaubehörde Sachsen-Anhalt
Betriebsanleitung vorhanden
Straßenmeisterei Salzwedel
Serviceheft vorhanden
Fuchsbergerstr. 10
29410 Salzwedel
100,00
Festgesetztes Mindestgebot in Euro:
in Worten in Euro
- einhundert -
Ansprechpartner vor Ort:
Frau Obermüller
Tel.: +49 (0) 3901 / 30 75 11
Herr Friedrichs
oder
Abholzeiten:
Mo. bis Do. von 8.00 Uhr bis 15.00 Uhr Fr. 8.00 Uhr bis 11.30 Uhr
Besichtigung und Abholung nur nach Terminabsprache möglich !!!
Das angebotene Gerät ist durch die Landesstraßenbaubehörde Sachsen-Anhalt (im Weiteren LSBB LSA genannt)
ausgemustert worden, weil es in der Regel nicht mehr fahrbereit, funktionsfähig bzw. unvollständig ist. Zur Wiederherstellung der Fahrbereitschaft, Funktionsfähigkeit oder Vollständigkeit können umfangreiche Reparaturen und
Ersatzbeschaffungen erforderlich sein.
Der Bieter hat die Ware aus diesem Grund vor einer Gebotsabgabe unbedingt zu besichtigen.
Die Haftung der LSBB LSA wegen einer schuldhaften Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie des
Fehlens einer garantierten Beschaffenheit oder arglistigen Verschweigens eines Sachmangels richtet sich nach den
gesetzlichen Bestimmungen. Weitergehende Haftungsansprüche von Bietern gegenüber der LSBB LSA bestehen
nicht.
Für leichte Fahrlässigkeit haftet die LSBB LSA gegenüber dem Bieter nur, sofern eine wesentliche Pflicht
verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszweckes von besonderer Bedeutung ist.
In diesem Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eingetretenen Schaden, mit dessen Entstehung
im Rahmen einer Gebrauchsüberlassung gerechnet werden muss, begrenzt, maximal auf die Höhe des Gebotes.