Jens Friedrich Von: Gesendet: An: Betreff: Arbeitskreis Berliner Senioren [[email protected]] Dienstag, 5. Juli 2016 21:13 [email protected] Berliner Seniorenmitwirkungsgesetz. Es ist geschaft-was müssen wir jetzt tun? ARBEITSKREIS BERLINER SENIOREN Berlin, Dienstag, 5. Juli 2016 Der Arbeitskreis Berliner Senioren unterstützt die Bemühungen und Anstrengungen seiner Mitglieder An die Mitglieder des ABS sowie an der Arbeit des ABS Interessierte Endlich ist die Baustelle der Novellierung des Berliner Seniorenmitwirkungsgesetz geschlossen. Der nacholgende Atikel kommentiert die Abläufe, berichtet über die Neuerungen und appelliert , die praktische Durchführung der Wahlen zu den Seniorenvertretungen in den Bezirken zu einer Erfolgsstory werden zu lassen. Berliner Seniorenmitwirkungsgesetz novelliert. Ein großer Schritt in die richtige Richtung Es orientiert sich an dem Grundsatz: die Seniorenvertretungen in den 12 Berliner Bezirken stehen für ein selbstbestimmtes möglichst aktives und inklusives Leben im Alter! Im Koalitionsvertrag 2011-2016 zwischen der SPD und CDU gibt es das Kapitel 7-Familienfreundliches Berlin: Allen Generationen ein Zuhause. Im Abschnitt "Politik für und mit Seniorinnen und Senioren" heißt es Berlin braucht das Erfahrungswissen und das Potenzial Älterer. Die Koalition wird das Seniorenmitwirkungsgesetz 1 überprüfen und die seniorenpolitischen Leitlinien fortschreiben Nach längerem Vorlauf hatte dies nun genau bis zum 23.6.2016 um 19:15 Uhr gedauert. Die Novellierung wurde im Parlament bei Stimmenthaltung der Oppositionsparteien beschlossen.(Anmerkung: dies hatte aber nur rein formale Gründe) Die wichtigste Mitwirkung im Vorfeld außerhalb des politischen Rahmens war durch eine temporäre Arbeitsgruppe des Landesseniorenbeirates/ Landesseniorenvertretung gegeben, die in mehrmonatigen z.T. kontroversen Sitzungen Vorschläge erarbeitete (die Teilnehmer der AG waren somit auch einigen Mitgliedsorganisationen des ABS zugeordnet: UHW, Volksolidarität, Sozialwerk, Seniorenvertretungen Charlottenburg-Wilmersdorf/ TempelhofSchöneberg/ Steglitz-Zehlendorf/ Neukölln/Treptow-Köpemick und Lichtenberg) Aufgrund der schleppenden Abläufe in den politischen Gremien und eines nicht erkennbaren Endes, machten der LSBB und die LSV sowie einzelne Seniorenvertetungen zusätzlichen Druck bei den Politikern durch Anmahnungen und offene Briefe. Link zum offenen Brief LSV http://www.landesseniorenvertretung-berlin.de.t761.ims-firmen.de/image/inhalte/file/16-0502%20LSV%20Offener%20Brief%20zur%20Art%20und%20Weise%20der%20Gesetzes%C3%A4nderungsabsicht%20BerlSenG.pdf Link zur Pressemitteilung SV Tempelhof-Schöeneberg https://www.berlin.de/ba-tempelhof-schoeneberg/aktuelles/pressemitteilungen/2015/pressemitteilung.414030.php Der parlamentarischen Ablauf ist in der DRS 17/2946 aufgelistet (Lesungen, Beratungen, Anträge). Erst in diesem Jahr fand die Befassung statt. http://pardok.parlamentberlin.de/starweb/AHAB/servlet.starweb?path=AHAB/lisshfl.web&id=ahabwebdokfl&search=(%28DNRS%3d2946%29+AND+%28DART%3dD%29+AND+%28WP%3d17%29)+AND+ID%3DD271615&format=WEBDOKFL Insgesamt kann man nun sagen, im Gesetz sind zwar nicht alle Punkte abschließend geklärt wurden, aber es ist dennochein großer Schritt in die richtige Richtung. Da dieses Gesetz aus dem Parlament heraus erarbeitet wurde gilt unser Dank den federführenden politischen Akteuren: Joachim Krüger MdA (CDU), Ülker Radziwill MdA (SPD) und Joachim Luchterhand MdA (CDU). Aber, liest man aufmerksam das Protokoll der Anhörung im Ausschuss für Gesundheit und Soziales vom 20.5.2016 durch, so ist die Aussage von Frau Radziwill ganz aufschlussreich: "ich bin mir ziemlich sicher, dass auch eine Novellierung in der nächsten Legislaturperiode noch ansteht, denn in der Tat müßte man über die Kernfrage, die Frau Dr. Hambach gestellt hat welchen Status haben die Seniorenvertretungen in den Bezirken nich einmal diskutieren und auch darüber, welche Form die landeseigenen Gremien, Landesseniorenbeirat ud Landessenirenvert sich hier geben sollten". Ähnlich hat sich auch Senator Czaja ausgedrückt. (Anmerkung des Verfassers: Das ist auch gut so, hoffen wir nur , dass man sich im neuen Parlament daran erinnert.) 2 Was bringt uns das Gesetz nun ? • Erstmalig gibt es nun die Briefwahl, damit können endlich auch mobilitätseingeschränkte Senioren/innen bei Verhinderung von ihrem demokratischen Wahlrecht Gebrauch machen § 4a (5)Die Briefwahl muß aber beantragt werden! (die ursprüngliche Forderung, Durchführung dieser Wahlen gleichzeitig mit den Wahlen zum Abgeordnetenhaus, konnte politisch nicht realisiert werden) • Erhöhung der Anzahl der Wahllokale auf mindestens 5 §4a (3) Hierdurch kann man größere Bereiche als bisher abdecken und reduziert die Anfahrtswege für den Senior. • Informationspflichten der Verwaltung §3b (2) Informationen von der zuständigen Verwaltung sollen den Seniorenvertretungen, dem Landesseniorenbeirat sowie der Landesseniorenvertretung rechtzeitig zugeleitet werden, um die Senioren bei der Erarbeitung von Vorlagen zu beteiligen. (Das bedeutet natürlich auch, dass die Aufgaben und die mögliche Arbeitsbelastung der Mitglieder größer werden wird. Dies muß man auch bei der Kandidatenfindung deutlicher hervorheben) • Rederecht der Mitglieder der Seniorenvertretungen in den Ausschüssen der Bezirksverordnetenversammlung §4 (3) Dies wurde bisher in den Bezirken unterschiedlich gehandhabt. Aber Mitwirkungsgesetz heißt auch, seine Überlegungen und Gedanken einbringen zu können. • Einbringen von Anträgen/Anliegen in die Bezirksverordnetenversammlung §4 Anliegen der Seniorenvertretungen können nun in die politischen Abläufe eingebracht werden. Damit wird die Interessensvertretung der Senioren gestärkt. • Neu geregelt wurde für den Stadtrat der Vorgang zur Berufung der Gewählten mit der Nachrückerregelung. § 4a (6) Es gilt die Reihenfolge der Stimmenanzahl. Bei Stimmengleichheit ist darauf zu achten, dass sich bei zu Berufenden, die Gesamtheit der Gesellschaft widerspiegelt und wichtige gesellschaftliche Gruppen berücksichtigt werden. • Landesseniorenbeirat (LSBB) Erhöhung der Mitgliederzahl auf 25 §6 Hier wird zusätzlich eine Organisation berufen, die sich in Berlin für die Belange der Senioren/innen mit Migrationshintergrund einsetzt §6 3. • Verändertes Verfahren zur Besetzung des LSBB. Zukünftig werden nur noch vom LSBB die Organisationen ausgewählt, die dem Senator/in zur Berufung vorgeschlagen werden. §6 (2) Die Vorschläge für den neuen LSBB werden noch vom alten LSBB erarbeitet) (bisherige Praxis war, erst nach den Wahlen zu den Seniorenvertretungen und Konstituierung der Landesseniorenvertretung vom LSV, die Vorschläge zu erarbeiten) • Der/die Vorsitzende der Landesseniorenvertretung ist nun qua Amt Mitglied im Vorstand des LSBB. Dieses hilft Abstimmungsprozesse zu verbessern 3 (den direkten Vergleich finden Sie in der Drucksache 17/2946 unter der Synopse Stand 02.06.2011-->Neufassung http://www.parlament-berlin.de/ados/17/IIIPlen/vorgang/d17-2946.pdf Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin in Kraft (dies steht zum Redaktionszeitpunkt noch aus) Die Gesetzesverabschiedung ist aber nur der erste Teil Teil 2 beinhaltet nun die Erarbeitung einer Verwaltungsvorschrift zur Wahl der Vorschlagslisten und Berufung der Mitglieder der bezirklichen Seniorenvertretungen (hier hat die Senatsverwaltung SenGs, Abt Soziales IIB 3x, bereits vorbildlich vorgearbeitet) Dies muss mit den Bezirken auf Machbarkeit abgestimmt werden. Zur praktikablen Umsetzung in den Bezirken ist auch der personelle Einsatz zu berücksichtigen . Wir alle haben uns mit ganzer Kraft für die Novellierung des Gesetzes eingesetzt, haben viel erreicht. Deshalb ist es wichtig, dass die verlässliche Ausführung der Wahlen in den Bezirken nicht am Geld, personellem Einsatz oder Kompetenzüber-schneidungen scheitert. Auch die bezirklichen Seniorenvertretungen sollten daher Ihre Hilfe anbieten und mit aller Kraft an der Durchführung mitarbeiten. Die Durchführung soll für die Bezirke eine Erfolgsstory werden. Die Senioren/ innen werden es ihnen danken! ********************************************************** ERGÄNZUNGEN für die Historie • Die Stimmenthaltung der Opposition hatte rein formale formale Gründe , da ansonsten die Gespräche mit den verantwortlichen Parteienvertretern ebenfalls zielführend an der Sache orientiert waren. Deshalb ebenfalls Dank an Frau Breitenbach (LINKE), Frau Villbrandt (GRÜNE), Herrn Spies (PIRATEN) • Zweifel kamen beim Beteiligungsverfahren auf, daher eine schriftliche Anfrage DRS17/ 18646 des Abgeordneten Dr. Simon Weiß (PIRATEN) vom 01. Juni 2016 Frühzeitige Information des Abgeordnetenhauses über Gesetzesentwürfe, Mai 2016 http://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/17/SchrAnfr/s17-18646.pdf Jens Friedrich Kontakt: Arbeitskreis Berliner Senioren Vorsitzender: Jens Friedrich 4 [email protected] c/o Käte-Tresenreuter-Haus Humboldtstr.12, 14193 Berlin Telefon: (030)86 20 89 70 Fax: (030)86 20 89 71 E-Mail: [email protected] Internet:www.arbeitskreis-berliner-senioren.de Der Arbeitskreis Berliner Senioren (ABS) wird von der Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales gefördert ter 5
© Copyright 2024 ExpyDoc