Anlage Sachstand Radwegebenutzungspflicht

661.2
3.3.16/4620
Sachstand Umsetzung Radwegbenutzungspflicht am 3.3.2016
Bis auf wenige Ausnahmen ist die Rücknahme der Radwegbenutzungspflicht in den in der
Mitteilungsvorlage 0014/14 aufgeführten Straßenabschnitten dort wo keine
lichtsignalgeregelten Überfahrten betroffen sind ausgeführt. Da Kfz und Radfahrer mit
unterschiedlicher Geschwindigkeit fahren, gibt es für Radfahrer längere Räumzeiten bei
Lichtsignalanlagen. Die Richtlinie für Lichtsignalanlagen (Rilsa) wurde vor kurzem
überarbeitet auch mit einer Änderung bei den Räumzeiten. Die offizielle Einführung der
neuen Richtlinie erfolgte in NRW im Januar 2016. Deshalb konnten vorher noch keine
Umstellungen erfolgen. Die Umstellungen kosten zwischen 3000 und 5000 € pro Anlage.
Bezirk Mitte
Bis auf Sedanstraße noch keine Umsetzung. Alle weiteren betroffenen Radwege mit
aufzuhebender Benutzungspflicht liegen an Straßenabschnitten mit Signalanlagen.
LSA Nordstraße/Westen-/Nordenwall
Planung erfolgt, Auftrag erteilt
LSA Westring/Westenwall/Gustav-Heinemann Str. Planung erfolgt, Auftrag erteilt
LSA Werler-/Alleestr. geprüft, keine Änderungen erforderlich
LSA Werler-/Lilienstr. geprüft, keine Änderungen erforderlich
LSA Werlerstr./Theodor Heuss Platz Planung erfolgt, Auftrag erteilt
LSA Richard Wagner-/Allee-/Goethestr. geprüft, keine Änderungen erforderlich
LSA Ahorn-/Eschenallee/Ludwig Erhard Str. Planung erfolgt, Auftrag erteilt
LSA Marker Allee/Heßlerstr. geprüft, keine Änderungen erforderlich
LSA Allee-/Östingstr./Schwarzer Weg Planung erfolgt, Auftrag erteilt
LSA Neue Bahnhof-/Schwarzer Weg/Willy Brandt Platz Planung erfolgt, Auftrag erteilt
Bezirk Uentrop
LSA Soester-/Ludwig Teleky Str. Die Anlage wird in 2016 komplett erneuert. Im Zuge der
Erneuerung werden die längeren Räumzeiten für Radfahrer eingesetzt.
LSA Alter Uentroper Weg/Ostwennemarstr. Die Führung der Radfahrer im direkten
Kreuzungsbereich muss noch überplant werden.
Bis auf Ludwig Teleky Straße und Alter Uentroper Weg östlich Ostwennemarstraße wegen
der Umgestaltung der Signalanlagen sind alle Maßnahmen durchgeführt.
Bezirk Rhynern
LSA Dr. Loeb Caldenhof/Menzelstr. Radwegbenutzungspflicht Menzelstraße Südseite soll
zunächst wegen der An- und Abfahrt zur Signalanlage bestehen bleiben.
An der Wambelner Straße im Bereich der A2 Brücke muss die Umbeschilderung noch mit
dem Straßenbaulastträger Landesbetreib Straßen NRW abgestimmt werden. Alle weiteren
Maßnahmen in Rhynern sind durchgeführt mit einer Ausnahme: Oberster Kamp Nordseite
zwischen Gewerbepark und Werler Straße (B63) im Zulauf der Signalanlage mit der Werler
Straße (B63). Längere Räumzeiten wären hier mit der Verkehrsabwicklung des Knotens
absolut unverträglich.
Bezirk Pelkum
Alle Maßnahmen sind durchgeführt
Bezirk Herringen
LSA Dortmunder-/Fang-/Fritz Husemann Str. Planung erfolgt, Umsetzung ab April 16
LSA Fang-/Neufchateau-/Holzstr. Planung erfolgt, Umsetzung ab April 16
Alle weiteren Maßnahmen sind durchgeführt.
Bezirk Bockum-Hövel
Alle Maßnahmen sind durchgeführt.
Bezirk Heessen
LSA Amts-/Dolberger Str. betroffen ist die Überfahrt von der Amtsstraße zum Radweg
Dolberger Straße Südseite. Die Räumzeit ist für Radfahrer ausreichend. Es muss ander
Südseite der Dolberger Straße eine Absenkung und eine Befestigung über den Grünstreifen
zum Radweg gebaut werden.
Alle Maßnahmen durchgeführt bis auf Dolberger Straße Nordseite von Herren- bis
Heessener Dorfstraße. Aufgrund der Umleitungsstrecke für die Autobahn und des starken
Lkw-Verkehrs soll hier zunächst die Benutzungspflicht bestehen bleiben.