Terminplan zur Aufnahme an weiterführenden Schulen im Schuljahr

„Haftungsausschluss: Der vorliegende Text dient lediglich der Information. Rechtsverbindlichkeit haben ausschließlich die
im Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes Sachsen-Anhalt (GVBl. LSA) oder im Schulverwaltungsblatt des Landes
Sachsen-Anhalt (SVBl. LSA) veröffentlichten Texte.“
Terminplan zur Aufnahme an weiterführenden Schulen im Schuljahr 2015/2016
RdErl. des MK vom 18. 11. 2014 – 23-83023
1. Vorbemerkung
In Nummer 2 werden die Termine für das Aufnahmeverfahren an weiterführenden Schulen
gemäß dem RdErl. über die Aufnahme an weiterführenden Schulen vom 25. 11. 2008 (SVBl.
LSA S. 349), zuletzt geändert durch RdErl. vom 18. 11. 2014 (SVBl. LSA S.240), bekanntgegeben.
2. Terminplan
1
bis Ende
Dezember
2014
bis 15. 1. 2015
Information der Personensorgeberechtigten über die Möglichkeiten des Besuchs
von weiterführenden Schulen und zum Anmeldeverfahren an diesen Schulen (z. B.
Elternabend, schriftliche Information durch die Schule)
Zusendung der Aufgaben für die Eignungsprüfung durch die Schulen mit
inhaltlichem Schwerpunkt an das Kultusministerium
bis 25. 1. 2015
Erstellung der Schullaufbahnempfehlungen
bis
29. 1. 2015
Individuelle Beratung der Personensorgeberechtigten zur weiteren Schullaufbahn
30.1. 2015
Ausgabe der Halbjahreszeugnisse, der Schullaufbahnempfehlung (Anlage 1 oder
Anlage 1 a des RdErl. über die Aufnahme an weiterführenden Schulen) und des
Formblattes zur Schullaufbahnerklärung (Anlage 2 des RdErl. über die Aufnahme
1
an weiterführenden Schulen) an die Personensorgeberechtigten
Anmeldung an einer Schule mit inhaltlichem Schwerpunkt durch die Personen1
sorgeberechtigten
bis 4. 2. 2015
1
bis 11. 2. 2015
Einladung zur Eignungsprüfung durch die Schulen mit inhaltlichen Schwerpunkten
bis 17. 2. 2015
Abgabe der Schullaufbahnerklärungen (Anlage 2 des RdErl. über die Aufnahme an
1
weiterführenden Schulen) durch die Personensorgeberechtigten an der derzeit
besuchten Grundschule
Übersenden der Schullaufbahnerklärungen im Original durch die Grundschule an
das Schulverwaltungsamt des zuständigen Landkreises oder der kreisfreien Stadt.
Eine Kopie ist zu den Schülerunterlagen zu nehmen.
bis 20. 2. 2015
20. 2.
bis
28. 2. 2015
Eignungsprüfungen an den Schulen mit den genehmigten inhaltlichen
Schwerpunkten Sprachen, Musik, bildende Kunst, Sport und mit mathematischnaturwissenschaftlich-technischen Schwerpunkt (außerhalb der Unterrichtszeit)
bis 5. 3. 2015
Entscheidung des Schulverwaltungsamtes des zuständigen Landkreises oder der
kreisfreien Stadt über die Durchführung von Auswahlverfahren an Gesamtschulen
und Übergabe der dazu notwendigen Unterlagen an die jeweilige Gesamtschule
durch das Schulverwaltungsamt des zuständigen Landkreises oder der kreisfreien
Stadt
Nachprüfungstermine an Schulen mit inhaltlichem Schwerpunkt
6. 3. bis 14. 3.
2015
bis 13. 3. 2015
Namentliche Meldung über die beabsichtigten Aufnahmen von Schülerinnen und
Schülern mit Angabe der abgebenden Schulen durch die Schulen in freier
Trägerschaft an das Schulverwaltungsamt des zuständigen Landkreises oder die
kreisfreie Stadt
bis 19. 3. 2015
Rückmeldung der jeweiligen Gesamtschule über das Ergebnis im
Auswahlverfahren an das Schulverwaltungsamt des zuständigen Landkreises oder
die kreisfreie Stadt
1
Es sind jeweils alle Personensorgeberechtigten gemeint.
„Haftungsausschluss: Der vorliegende Text dient lediglich der Information. Rechtsverbindlichkeit haben ausschließlich die
im Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes Sachsen-Anhalt (GVBl. LSA) oder im Schulverwaltungsblatt des Landes
Sachsen-Anhalt (SVBl. LSA) veröffentlichten Texte.“
20. 3. 2015
1
Erstellung der Ranglistenfolge und Information an die Personensorgeberechtigten
über das Ergebnis des Aufnahmeverfahrens durch die Schulen mit inhaltlichen
Schwerpunkten
1
bis 27. 3. 2015
Rückmeldung der Personensorgeberechtigten zur Inanspruchnahme des Platzes
an der Schule mit inhaltlichem Schwerpunkt
bis 13. 4. 2015
Hauptnachrückverfahren zur Aufnahme an den Schulen mit inhaltlichen
Schwerpunkten
bis 20. 4. 2015
Übersendung der Übersichten über die aufgenommenen Schülerinnen und Schüler
mit Angabe des jeweiligen Wohnortes, Landkreises und Bundeslandes durch die
Schulen mit inhaltlichen Schwerpunkten an das Landesschulamt und an das
Kultusministerium sowie an den aufnehmenden Schulträger und Information über
die Aufnahme an den abgebenden Schulträger
bis spätestens
Zuordnung der Schülerinnen und Schüler in die Sekundarschulen, Gesamtschulen,
30. 4. 2015
Gemeinschaftsschulen und Gymnasien durch die Schulträger
bis 8 5. 2015
Einreichen von begründeten Ausnahmeanträgen durch die Schulträger für
Schulen, die die Mindestschülerzahl zur Bildung der Anfangsklassen an
Sekundarschulen, Gesamtschulen, Gemeinschaftsschulen und Gymnasien nicht
2
erreichen, an das Landesschulamt, Ref. 31 , Ernst-Kamieth-Straße 2, 06112 Halle
(Saale)
18. 5.
Anhörung der Schulträger zu den Ausnahmeanträgen für Schulen, die die
bis
Mindestschülerzahl zur Bildung der Anfangsklassen nicht erreichen, an das
20. 5. 2015
Landesschulamt, Ref. 31
bis 22. 5. 2015
Entscheidungen über die Ausnahmeanträge für Schulen, die die
Mindestschülerzahl zur Bildung der Anfangsklassen nicht erreichen, durch das
Landesschulamt, Ref. 31
1
bis 1. 6. 2015
Schriftliche Mitteilung an die Personensorgeberechtigten durch die aufnehmende
Schule über die Entscheidung, an welcher Sekundarschule, Gesamtschule,
Gemeinschaftsschule oder welchem Gymnasium die Aufnahme ihres Kindes
erfolgt.
ab 15. 6. 2015
Abforderung der Schülerunterlagen durch die aufnehmenden Schulen
1
Es sind jeweils alle Personensorgeberechtigten gemeint.
2
Ausnahmeanträge für Grundschulen bis 31. 1. 2015 an Landesschulamt, Referat 31
3. Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Dieser RdErl. tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung in Kraft. Er tritt mit Ablauf des
31.07.2015 außer Kraft.