„Haftungsausschluss: Der vorliegende Text dient lediglich der Information. Rechtsverbindlichkeit haben ausschließlich die im Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes Sachsen-Anhalt (GVBl. LSA) oder im Schulverwaltungsblatt des Landes Sachsen-Anhalt (SVBl. LSA) veröffentlichten Texte.“ Terminplan zur Aufnahme an weiterführenden Schulen im Schuljahr 2015/2016 RdErl. des MK vom 18. 11. 2014 – 23-83023 1. Vorbemerkung In Nummer 2 werden die Termine für das Aufnahmeverfahren an weiterführenden Schulen gemäß dem RdErl. über die Aufnahme an weiterführenden Schulen vom 25. 11. 2008 (SVBl. LSA S. 349), zuletzt geändert durch RdErl. vom 18. 11. 2014 (SVBl. LSA S.240), bekanntgegeben. 2. Terminplan 1 bis Ende Dezember 2014 bis 15. 1. 2015 Information der Personensorgeberechtigten über die Möglichkeiten des Besuchs von weiterführenden Schulen und zum Anmeldeverfahren an diesen Schulen (z. B. Elternabend, schriftliche Information durch die Schule) Zusendung der Aufgaben für die Eignungsprüfung durch die Schulen mit inhaltlichem Schwerpunkt an das Kultusministerium bis 25. 1. 2015 Erstellung der Schullaufbahnempfehlungen bis 29. 1. 2015 Individuelle Beratung der Personensorgeberechtigten zur weiteren Schullaufbahn 30.1. 2015 Ausgabe der Halbjahreszeugnisse, der Schullaufbahnempfehlung (Anlage 1 oder Anlage 1 a des RdErl. über die Aufnahme an weiterführenden Schulen) und des Formblattes zur Schullaufbahnerklärung (Anlage 2 des RdErl. über die Aufnahme 1 an weiterführenden Schulen) an die Personensorgeberechtigten Anmeldung an einer Schule mit inhaltlichem Schwerpunkt durch die Personen1 sorgeberechtigten bis 4. 2. 2015 1 bis 11. 2. 2015 Einladung zur Eignungsprüfung durch die Schulen mit inhaltlichen Schwerpunkten bis 17. 2. 2015 Abgabe der Schullaufbahnerklärungen (Anlage 2 des RdErl. über die Aufnahme an 1 weiterführenden Schulen) durch die Personensorgeberechtigten an der derzeit besuchten Grundschule Übersenden der Schullaufbahnerklärungen im Original durch die Grundschule an das Schulverwaltungsamt des zuständigen Landkreises oder der kreisfreien Stadt. Eine Kopie ist zu den Schülerunterlagen zu nehmen. bis 20. 2. 2015 20. 2. bis 28. 2. 2015 Eignungsprüfungen an den Schulen mit den genehmigten inhaltlichen Schwerpunkten Sprachen, Musik, bildende Kunst, Sport und mit mathematischnaturwissenschaftlich-technischen Schwerpunkt (außerhalb der Unterrichtszeit) bis 5. 3. 2015 Entscheidung des Schulverwaltungsamtes des zuständigen Landkreises oder der kreisfreien Stadt über die Durchführung von Auswahlverfahren an Gesamtschulen und Übergabe der dazu notwendigen Unterlagen an die jeweilige Gesamtschule durch das Schulverwaltungsamt des zuständigen Landkreises oder der kreisfreien Stadt Nachprüfungstermine an Schulen mit inhaltlichem Schwerpunkt 6. 3. bis 14. 3. 2015 bis 13. 3. 2015 Namentliche Meldung über die beabsichtigten Aufnahmen von Schülerinnen und Schülern mit Angabe der abgebenden Schulen durch die Schulen in freier Trägerschaft an das Schulverwaltungsamt des zuständigen Landkreises oder die kreisfreie Stadt bis 19. 3. 2015 Rückmeldung der jeweiligen Gesamtschule über das Ergebnis im Auswahlverfahren an das Schulverwaltungsamt des zuständigen Landkreises oder die kreisfreie Stadt 1 Es sind jeweils alle Personensorgeberechtigten gemeint. „Haftungsausschluss: Der vorliegende Text dient lediglich der Information. Rechtsverbindlichkeit haben ausschließlich die im Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes Sachsen-Anhalt (GVBl. LSA) oder im Schulverwaltungsblatt des Landes Sachsen-Anhalt (SVBl. LSA) veröffentlichten Texte.“ 20. 3. 2015 1 Erstellung der Ranglistenfolge und Information an die Personensorgeberechtigten über das Ergebnis des Aufnahmeverfahrens durch die Schulen mit inhaltlichen Schwerpunkten 1 bis 27. 3. 2015 Rückmeldung der Personensorgeberechtigten zur Inanspruchnahme des Platzes an der Schule mit inhaltlichem Schwerpunkt bis 13. 4. 2015 Hauptnachrückverfahren zur Aufnahme an den Schulen mit inhaltlichen Schwerpunkten bis 20. 4. 2015 Übersendung der Übersichten über die aufgenommenen Schülerinnen und Schüler mit Angabe des jeweiligen Wohnortes, Landkreises und Bundeslandes durch die Schulen mit inhaltlichen Schwerpunkten an das Landesschulamt und an das Kultusministerium sowie an den aufnehmenden Schulträger und Information über die Aufnahme an den abgebenden Schulträger bis spätestens Zuordnung der Schülerinnen und Schüler in die Sekundarschulen, Gesamtschulen, 30. 4. 2015 Gemeinschaftsschulen und Gymnasien durch die Schulträger bis 8 5. 2015 Einreichen von begründeten Ausnahmeanträgen durch die Schulträger für Schulen, die die Mindestschülerzahl zur Bildung der Anfangsklassen an Sekundarschulen, Gesamtschulen, Gemeinschaftsschulen und Gymnasien nicht 2 erreichen, an das Landesschulamt, Ref. 31 , Ernst-Kamieth-Straße 2, 06112 Halle (Saale) 18. 5. Anhörung der Schulträger zu den Ausnahmeanträgen für Schulen, die die bis Mindestschülerzahl zur Bildung der Anfangsklassen nicht erreichen, an das 20. 5. 2015 Landesschulamt, Ref. 31 bis 22. 5. 2015 Entscheidungen über die Ausnahmeanträge für Schulen, die die Mindestschülerzahl zur Bildung der Anfangsklassen nicht erreichen, durch das Landesschulamt, Ref. 31 1 bis 1. 6. 2015 Schriftliche Mitteilung an die Personensorgeberechtigten durch die aufnehmende Schule über die Entscheidung, an welcher Sekundarschule, Gesamtschule, Gemeinschaftsschule oder welchem Gymnasium die Aufnahme ihres Kindes erfolgt. ab 15. 6. 2015 Abforderung der Schülerunterlagen durch die aufnehmenden Schulen 1 Es sind jeweils alle Personensorgeberechtigten gemeint. 2 Ausnahmeanträge für Grundschulen bis 31. 1. 2015 an Landesschulamt, Referat 31 3. Inkrafttreten, Außerkrafttreten Dieser RdErl. tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung in Kraft. Er tritt mit Ablauf des 31.07.2015 außer Kraft.
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