Welterbestadt Quedlinburg Der Oberbürgermeister Beschlussvorlage Vorlage Nr.: BV-StRQ/028/15 öffentlich Ernennung des Wehrleiters der Freiwilligen Feuerwehr Quedlinburg, Ortsfeuerwehr Stadt Gernrode und Berufung in das Beamtenverhältnis als Ehrenbeamter Erstellungsdatum: 07.04.2015 Beratungsfolge: Datum der Sitzung 22.04.2015 29.04.2015 Gremium Haupt- und Finanzausschuss Quedlinburg Stadtrat der Welterbestadt Quedlinburg Vorberatung Entscheidung Beschluss: Der Stadtrat der Welterbestadt Quedlinburg beschließt gem. § 45 Abs. 5 Nr. 1 KVG LSA in Verbindung mit § 15 Abs. 2 BrSchG LSA auf Vorschlag der Wehrleitung und des Oberbürgermeisters die Ernennung von Herrn Peter Winter zum Ortswehrleiter der Ortsfeuerwehr Stadt Gernrode der Freiwilligen Feuerwehr (FFw) Quedlinburg und die Berufung in das Beamtenverhältnis als Ehrenbeamter mit Wirkung vom 30.04.2015 für die Dauer von 6 Jahren. Einreichende Fraktion: Erarbeitet durch: Herr Bernd Reuschel gez. i. V. Pilkenroth Erforderliche Mitzeichnungen: 5 Innere Verwaltung gez. Goldbeck 9.4.15 Verantwortlicher Fachbereich: 2 Recht und Ordnung gez. W. Scheller 08/04/15 Oberbürgermeister Dr. Brecht gez. Brecht Sachverhalt: Die Führung und Leitung der Ortsfeuerwehr der Stadt Gernrode mit der damit verbundenen Aufgabenwahrnehmung ist dem Ortswehrleiter übertragen. Mit Ablauf der Wahlperiode ist es notwendig, innerhalb der bestehenden Struktur der FFw Quedlinburg, die Funktion des Ortswehrleiters der Ortswehr Stadt Gernrode neu zu besetzen. Auf der Grundlage des § 15 Abs. 3 Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetzes des Landes SachsenAnhalt (BrSchG LSA) in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. Juni 2001 (GVBl. LSA S. 190), zuletzt geändert durch Artikel 14 des Gesetzes vom 17. Juni 2014 (GVBl. LSA S. 288), in Verbindung § 11 Abs. 1 Buchstabe c der Satzung für die Freiwillige Feuerwehr der Welterbestadt Quedlinburg vom 02.12.2011 in der Fassung der 1. Änderung zur Feuerwehrsatzung vom 11.04.2014, schlägt die Wehrleitung der FFw Quedlinburg für das Ehrenamt des Ortswehrleiters den Kameraden Peter Winter vor. Kamerad Winter, geb. 12.03.1969, wohnhaft Osterallee 47, Stadt Gernrode in 06485 Quedlinburg ist seit 1992 Mitglied der Feuerwehr und übte bereits seit dem Jahr 2002 die Funktion des Orts- bzw. Stadtwehrleiters der OFw Gernrode aus. Er verfügt über die erforderlichen Grundvoraussetzungen für die Ausübung dieser Funktion. Sein persönliches Einverständnis zur Übernahme des Ehrenamtes als Ortswehrleiter für die Dauer von 6 Jahren liegt vor. Der Kreisbrandmeister des Landkreises Harz wurde gemäß § 15 Abs. 3 Satz 4 BrschG LSA angehört. Die Zustimmung des Kreisbrandmeisters/Landkreis zur Ernennung liegt vor. Das Einvernehmen des Oberbürgermeisters gem. § 45 Abs. 5 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) vom 17. Juni 2014 (GVBl. LSA S. 288) besteht. Finanzielle Auswirkungen Veranschlagung im laufenden Haushaltsjahr ⌧ Ja Pflichtaufgaben ⌧ Ja Nein Ergebnisplan ⌧ freiwillige Aufgaben Gesamtkosten der Maßnahmen (Anschaffungs-/ Herstellungskosten) Jährliche Folgekosten/ Folgelasten EUR Finanzplan BUst 1.2.6.101.542100 BUst EUR EUR 1.200 Gesamtfinanzierung Gesamtfinanzierung Eigenanteil Erträge/Einzahlungen (Zuschüsse, Beiträge etc.) EUR EUR keine EUR Folgejahre Verpflichtungsermächtigungen Ja Nein Nein Jahr EUR Jahr EUR Jahr EUR Jahr EUR Jahr EUR Jahr EUR -Anhörung Kreisbrandmeister/Landkreis
© Copyright 2024 ExpyDoc