Welterbestadt Quedlinburg Der Oberbürgermeister

Welterbestadt Quedlinburg
Der Oberbürgermeister
Beschlussvorlage
Vorlage Nr.: BV-StRQ/028/15
öffentlich
Ernennung des Wehrleiters der Freiwilligen Feuerwehr Quedlinburg,
Ortsfeuerwehr Stadt Gernrode und Berufung in das Beamtenverhältnis
als Ehrenbeamter
Erstellungsdatum: 07.04.2015
Beratungsfolge:
Datum der Sitzung
22.04.2015
29.04.2015
Gremium
Haupt- und Finanzausschuss Quedlinburg
Stadtrat der Welterbestadt Quedlinburg
Vorberatung
Entscheidung
Beschluss:
Der Stadtrat der Welterbestadt Quedlinburg beschließt gem. § 45 Abs. 5 Nr. 1 KVG LSA in
Verbindung mit § 15 Abs. 2 BrSchG LSA auf Vorschlag der Wehrleitung und des Oberbürgermeisters
die Ernennung von Herrn Peter Winter zum Ortswehrleiter der Ortsfeuerwehr Stadt Gernrode der
Freiwilligen Feuerwehr (FFw) Quedlinburg und die Berufung in das Beamtenverhältnis als
Ehrenbeamter mit Wirkung vom 30.04.2015 für die Dauer von 6 Jahren.
Einreichende Fraktion:
Erarbeitet durch:
Herr Bernd Reuschel
gez. i. V. Pilkenroth
Erforderliche
Mitzeichnungen:
5 Innere Verwaltung
gez. Goldbeck 9.4.15
Verantwortlicher
Fachbereich:
2 Recht und Ordnung
gez. W. Scheller 08/04/15
Oberbürgermeister
Dr. Brecht
gez. Brecht
Sachverhalt:
Die Führung und Leitung der Ortsfeuerwehr der Stadt Gernrode mit der damit verbundenen
Aufgabenwahrnehmung ist dem Ortswehrleiter übertragen.
Mit Ablauf der Wahlperiode ist es notwendig, innerhalb der bestehenden Struktur der FFw
Quedlinburg, die Funktion des Ortswehrleiters der Ortswehr Stadt Gernrode neu zu besetzen.
Auf der Grundlage des § 15 Abs. 3 Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetzes des Landes SachsenAnhalt (BrSchG LSA) in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. Juni 2001 (GVBl. LSA S. 190),
zuletzt geändert durch Artikel 14 des Gesetzes vom 17. Juni 2014 (GVBl. LSA S. 288), in Verbindung
§ 11 Abs. 1 Buchstabe c der Satzung für die Freiwillige Feuerwehr der Welterbestadt Quedlinburg
vom 02.12.2011 in der Fassung der 1. Änderung zur Feuerwehrsatzung vom 11.04.2014, schlägt die
Wehrleitung der FFw Quedlinburg für das Ehrenamt des Ortswehrleiters den Kameraden Peter Winter
vor. Kamerad Winter, geb. 12.03.1969, wohnhaft Osterallee 47, Stadt Gernrode in 06485 Quedlinburg
ist seit 1992 Mitglied der Feuerwehr und übte bereits seit dem Jahr 2002 die Funktion des Orts- bzw.
Stadtwehrleiters der OFw Gernrode aus. Er verfügt über die erforderlichen Grundvoraussetzungen für
die Ausübung dieser Funktion. Sein persönliches Einverständnis zur Übernahme des Ehrenamtes als
Ortswehrleiter für die Dauer von 6 Jahren liegt vor. Der Kreisbrandmeister des Landkreises Harz
wurde gemäß § 15 Abs. 3 Satz 4 BrschG LSA angehört. Die Zustimmung des
Kreisbrandmeisters/Landkreis zur Ernennung liegt vor. Das Einvernehmen des Oberbürgermeisters
gem. § 45 Abs. 5 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) vom
17. Juni 2014 (GVBl. LSA S. 288) besteht.
Finanzielle Auswirkungen
Veranschlagung im laufenden Haushaltsjahr
⌧
Ja
Pflichtaufgaben
⌧ Ja
Nein
Ergebnisplan
⌧
freiwillige Aufgaben
Gesamtkosten
der Maßnahmen
(Anschaffungs-/
Herstellungskosten)
Jährliche
Folgekosten/
Folgelasten
EUR
Finanzplan
BUst 1.2.6.101.542100
BUst
EUR
EUR
1.200
Gesamtfinanzierung
Gesamtfinanzierung
Eigenanteil
Erträge/Einzahlungen
(Zuschüsse, Beiträge etc.)
EUR
EUR
keine
EUR
Folgejahre
Verpflichtungsermächtigungen
Ja
Nein
Nein
Jahr
EUR
Jahr
EUR
Jahr
EUR
Jahr
EUR
Jahr
EUR
Jahr
EUR
-Anhörung Kreisbrandmeister/Landkreis