LANDGERICHT HILDESHEIM DIE PRÄSIDENTIN 03.05. 2016 Angeklagter im sog. „Schleuserprozess“ zu 4 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt HILDESHEIM. Im Verfahren gegen den 24 Jahre alten Angeklagten im sog. „Schleuserprozess“ (Az. 20 KLs 21 Js 2743/15) hat die 9. große Strafkammer des Landgerichts Hildesheim heute ein Urteil gefällt: Der Angeklagte wurde in insgesamt 12 Fällen wegen gewerbsmäßigen Einschleusens von Ausländern, Verschaffen von falschen amtlichen Ausweisen und Aufenthaltspapieren sowie Urkundenfälschung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 4 Jahren verurteilt. Ferner hat die Kammer Wertersatzverfall wegen eines Geldbetrages von 57.682,20 € angeordnet. Dem Urteil war eine Verständigung zwischen allen Verfahrensbeteiligten vorausgegangen, die für den Fall einer geständigen Einlassung des Angeklagten eine Strafobergrenze von 4 Jahren vorsah. Die Kammer ist bei der Strafzumessung an die Obergrenze dieses Verständigungsrahmens gegangen. Im Rahmen der Strafzumessung hat die Kammer zu Gunsten des Angeklagten insbesondere dessen vollumfängliche geständige Einlassung sowie seine Angaben zu Tatbeteiligten berücksichtigt. Die Kammer wies in der Urteilsbegründung weiter darauf hin, dass die vom Angeklagten organisierten Schleusungen nicht unter für die geschleusten Personen lebensgefährlichen Umständen durchgeführt wurden und daher nicht mit den aus den Medien bekannten „Mittelmeerüberquerungen“ vergleichbar seien. Vielmehr haben sich die Angebote an finanziell gutsituierte Personen gerichtet, denen „Komplettpakete“ zur Einreise auch auf dem Luftweg angeboten worden waren. In der überwiegenden Zahl der Fälle (8 von 12) war die illegale Einreise im Übrigen fehlgeschlagen, etwa weil die verwendeten Fälschungen erkannt wurden. Nr. 17/2016 / Felix Muntschick Pressestelle Kaiserstraße 60, 31134 Hildesheim Tel.: (05121) 968-472 Fax: (05121) 968-218 www.landgericht-hildesheim.niedersachsen.de E-Mail: LGHI-Verwaltungspoststelle@ justiz.niedersachsen.de 2 Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Angeklagter und Staatsanwaltschaft können binnen einer Woche Revision zum Bundesgerichtshof einlegen. Felix Muntschick Pressesprecher Die Presseinformationen des Landgerichts Hildesheim finden Sie auch im Internet auf der Internetseite des Landgerichts Hildesheim unter der Rubrik „Aktuelles\Presseinformationen“. Nr. 17/2016 / Felix Muntschick Pressestelle Kaiserstraße 60, 31134 Hildesheim Tel.: (05121) 968-472 Fax: (05121) 968-218 www.landgericht-hildesheim.niedersachsen.de E-Mail: LGHI-Verwaltungspoststelle@ justiz.niedersachsen.de
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