LANDGERICHT HILDESHEIM DIE PRÄSIDENTIN 17. März 2016 Einladung des Amtsgerichts Hildesheim zum Pressegespräch am 12.04.2016 zum Thema Maßnahmen nach dem Gewaltschutzgesetz in der gerichtlichen Praxis HILDESHEIM. Seit dem 01.01.2002 ist das sogenannte Gewaltschutzgesetz (GewSchG) in Kraft. Es ermöglicht Opfern von - insbesondere innerfamiliärer - Gewalt, Schutzanordnungen des Familiengerichts zu erwirken. Das Gericht kann namentlich Kontakt-, Näherungs- und Belästigungsverbote aussprechen und Regelungen zur Nutzung einer gemeinsamen Wohnung treffen. Auch im Arbeitsalltag der Familienrichter des Amtsgerichts Hildesheim spielen Verfahren nach dem Gewaltschutzgesetz eine nicht unbedeutende Rolle. Insbesondere wenn minderjährigen Kinder in das Geschehen involviert sind, sind komplexe Abwägungsentscheidungen zu treffen. Um der interessierten Öffentlichkeit diesen im Vergleich zum „klassischen Strafrecht“ weniger bekannten Bereich richterlicher Tätigkeit etwas näher zu bringen, lädt das Amtsgericht Hildesheim am Dienstag, 12.04.2016, 11:00 Uhr, Raum 129 (Landgericht) zu einem Pressegespräch ein, in dem ein Überblick über Inhalt und Umfang der gerichtlichen Praxis im Bereich des Gewaltschutzgesetzes (auch Zahlenmaterial) gegeben werden soll. Selbstverständlich besteht die Gelegenheit zu Nachfragen. Sollten Sie Interesse an der Veranstaltung haben, bitte ich zur weiteren Planung um kurze Mitteilung per E-Mail. Nr. 8/2016 / Felix Muntschick Pressestelle Kaiserstraße 60, 31134 Hildesheim Tel.: (05121) 968-472 Fax: (05121) 968-218 www.landgericht-hildesheim.niedersachsen.de E-Mail: LGHI-Verwaltungspoststelle@ justiz.niedersachsen.de 2 Felix Muntschick Pressesprecher Die Presseinformationen des Landgerichts Hildesheim finden Sie auch im Internet auf der Internetseite des Landgerichts Hildesheim unter der Rubrik „Aktuelles\Presseinformationen“. Nr. 8/2016 / Felix Muntschick Pressestelle Kaiserstraße 60, 31134 Hildesheim Tel.: (05121) 968-472 Fax: (05121) 968-218 www.landgericht-hildesheim.niedersachsen.de E-Mail: LGHI-Verwaltungspoststelle@ justiz.niedersachsen.de
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