Einladung Pressegespräch 12.04.16 - Gewaltschutz

LANDGERICHT HILDESHEIM
DIE PRÄSIDENTIN
17. März 2016
Einladung des Amtsgerichts Hildesheim zum Pressegespräch am
12.04.2016 zum Thema
Maßnahmen nach dem Gewaltschutzgesetz in der
gerichtlichen Praxis
HILDESHEIM.
Seit dem 01.01.2002 ist das sogenannte Gewaltschutzgesetz (GewSchG) in Kraft. Es
ermöglicht Opfern von - insbesondere innerfamiliärer - Gewalt, Schutzanordnungen des
Familiengerichts zu erwirken. Das Gericht kann namentlich Kontakt-, Näherungs- und
Belästigungsverbote aussprechen und Regelungen zur Nutzung einer gemeinsamen
Wohnung treffen.
Auch im Arbeitsalltag der Familienrichter des Amtsgerichts Hildesheim spielen
Verfahren nach dem Gewaltschutzgesetz eine nicht unbedeutende Rolle. Insbesondere
wenn minderjährigen Kinder in das Geschehen involviert sind, sind komplexe
Abwägungsentscheidungen zu treffen.
Um der interessierten Öffentlichkeit diesen im Vergleich zum „klassischen
Strafrecht“ weniger bekannten Bereich richterlicher Tätigkeit etwas näher zu bringen,
lädt das Amtsgericht Hildesheim am
Dienstag, 12.04.2016, 11:00 Uhr, Raum 129 (Landgericht)
zu einem Pressegespräch ein, in dem ein Überblick über Inhalt und Umfang der
gerichtlichen Praxis im Bereich des Gewaltschutzgesetzes (auch Zahlenmaterial)
gegeben werden soll. Selbstverständlich besteht die Gelegenheit zu Nachfragen.
Sollten Sie Interesse an der Veranstaltung haben, bitte ich zur weiteren Planung um
kurze Mitteilung per E-Mail.
Nr. 8/2016 / Felix Muntschick
Pressestelle
Kaiserstraße 60, 31134 Hildesheim
Tel.: (05121) 968-472
Fax: (05121) 968-218
www.landgericht-hildesheim.niedersachsen.de
E-Mail: LGHI-Verwaltungspoststelle@
justiz.niedersachsen.de
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Felix Muntschick
Pressesprecher
Die Presseinformationen des Landgerichts Hildesheim finden Sie auch im
Internet auf der Internetseite des Landgerichts Hildesheim unter der Rubrik
„Aktuelles\Presseinformationen“.
Nr. 8/2016 / Felix Muntschick
Pressestelle
Kaiserstraße 60, 31134 Hildesheim
Tel.: (05121) 968-472
Fax: (05121) 968-218
www.landgericht-hildesheim.niedersachsen.de
E-Mail: LGHI-Verwaltungspoststelle@
justiz.niedersachsen.de