LANDGERICHT HILDESHEIM DIE PRÄSIDENTIN 01. April 2016 Hohe Haftstrafen für Betrieb einer Indoor-Plantage in Lehrte rechtskräftig HILDESHEIM. Im Verfahren gegen die vier jetzt 26, 35, 39 und 40 Jahre alten Angeklagten, denen die Staatsanwaltschaft Hildesheim den Betrieb einer sogenannten Indoor-Plantage für Marihuana in Lehrte mit Ernteerträgen von insgesamt bis zu 4,1 kg konsumfertigem Marihuana vorgeworfen hatte, verhängte die erste Strafkammer des Landgerichts Hildesheim am 29.09.2015 nach vier Verhandlungstagen hohe Haftstrafen (Az. 12 KLs 19 Js 37728/13): Drei der Angeklagten wurden wegen unerlaubten bandenmäßigen Handeltreibens mit Marihuana in nicht geringer Menge zu Einzelstrafen von zweimal 7 Jahren (der 35 und 40 Jahre alte Angeklagte) und einmal 5 Jahren (der 39 Jahre alte Angeklagte) verurteilt. Der zuletzt genannte Angeklagte profitierte dabei von seiner weitreichend geleisteten Aufklärungshilfe: Er hatte bereits im Zuge des Ermittlungsverfahrens umfassende Angaben zur Sache gemacht. Der vierte Angeklagte im Alter von 26 Jahren wurde wegen Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge zu einer Einzelstrafe von 2 Jahren und 6 Monaten verurteilt. Insgesamt verhängte die Kammer in diesem Prozess gegen den 35 Jahre und den 26 Jahre alten Angeklagten Haftstrafen von 8 Jahren und 6 Monaten sowie 3 Jahren und 6 Monaten: Der Grund hierfür ist, dass gegen beide Angeklagte Vorverurteilungen des Landgerichts Hannover bestanden, die bei der Aburteilung der hier verhandelten Tat miteinzubeziehen waren und die Einzelstrafen erhöhten (sog. Gesamtstrafenbildung). Gegen das Urteil hatten alle 4 Angeklagten Revision eingelegt. Diese hat der Bundesgerichtshof mit einstimmigem Beschluss vom 10.03.2016 als unbegründet verworfen. Das Urteil ist damit rechtskräftig. Nr. 11/2016 / Felix Muntschick Pressestelle Kaiserstraße 60, 31134 Hildesheim Tel.: (05121) 968-472 Fax: (05121) 968-218 www.landgericht-hildesheim.niedersachsen.de E-Mail: LGHI-Verwaltungspoststelle@ justiz.niedersachsen.de 2 Felix Muntschick Pressesprecher Die Presseinformationen des Landgerichts Hildesheim finden Sie auch im Internet auf der Internetseite des Landgerichts Hildesheim unter der Rubrik „Aktuelles\Presseinformationen“. Nr. 11/2016 / Felix Muntschick Pressestelle Kaiserstraße 60, 31134 Hildesheim Tel.: (05121) 968-472 Fax: (05121) 968-218 www.landgericht-hildesheim.niedersachsen.de E-Mail: LGHI-Verwaltungspoststelle@ justiz.niedersachsen.de
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