LANDGERICHT HILDESHEIM DIE PRÄSIDENTIN 19.10.2016 Urteil im Verfahren Unternehmensgruppe Lehnhoff gegen Lüder HILDESHEIM. Die 5. Zivilkammer des Landgerichts Hildesheim unter dem Vorsitzenden Richter Hans-Hermann Brinkmann hat mit Urteil vom 19.10.2016 die Klage der Insolvenzverwalterin der Lehnhoff Bau Betriebsgesellschaft mbH gegen die Lüder Unternehmensgruppe GmbH abgewiesen (Az. 5 O 77/16). Hintergrund ist die Insolvenz der Klägerin, über deren Vermögen mit Beschluss des Amtsgerichts Hildesheim vom 01.07.2014 das Insolvenzverfahren eröffnet worden war. Nach den Feststellungen der Kammer hatte die Klägerin bis zu ihrer Insolvenz mehrere Bauvorhaben auf dem Gelände des ehemaligen Städtischen Krankenhauses in Hildesheim geführt und mit der Beklagten einen „Generalunternehmervertrag“ über den Umbau der ehemaligen Haut- und der ehemaligen Dialyseklinik geschlossen. Im weiteren Verlauf stellte die Beklagte der Klägerin in 2013/2014 Darlehen über insgesamt 1 Mio. Euro zur Verfügung. Im Gegenzug soll die Klägerin Werklohnforderungen in Höhe von rund 764.000,- € gegen Tochtergesellschaften der Beklagten an die Beklagte abgetreten haben. Die Klägerin hält diese Abtretungen aufgrund des sich bereits abzeichnenden Insolvenzverfahrens im Zeitpunkt der Abtretung für unwirksam und will sie rückgängig machen. Die Kammer hat sich dieser Auffassung nicht angeschlossen. Die tatsächlichen Rechtswirkungen der Abtretung seien erst nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens eingetreten, weil die Klägerin im Rahmen der Abtretungsvereinbarung selbst zur Erbringung weiterer Leistungen verpflichtet gewesen sei, namentlich zur Übergabe der Gewährleistungsbürgschaften ihrer Nachunternehmer. In dieser Konstellation scheide eine Rückgängigmachung der Abtretung aus. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Nr. 30/2016 / Felix Muntschick Pressestelle Kaiserstraße 60, 31134 Hildesheim Tel.: (05121) 968-472 Fax: (05121) 968-218 www.landgericht-hildesheim.niedersachsen.de E-Mail: LGHI-Verwaltungspoststelle@ justiz.niedersachsen.de 2 Felix Muntschick Pressesprecher Die Presseinformationen des Landgerichts Hildesheim finden Sie auch im Internet auf der Internetseite des Landgerichts Hildesheim unter der Rubrik „Aktuelles\Presseinformationen“. Nr. 30/2016 / Felix Muntschick Pressestelle Kaiserstraße 60, 31134 Hildesheim Tel.: (05121) 968-472 Fax: (05121) 968-218 www.landgericht-hildesheim.niedersachsen.de E-Mail: LGHI-Verwaltungspoststelle@ justiz.niedersachsen.de
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