30-2016 Urteil im Verfahren Lehnhoff gg. Lüder Unternehmensgruppe

LANDGERICHT HILDESHEIM
DIE PRÄSIDENTIN
19.10.2016
Urteil
im
Verfahren
Unternehmensgruppe
Lehnhoff
gegen
Lüder
HILDESHEIM. Die 5. Zivilkammer des Landgerichts Hildesheim unter dem Vorsitzenden
Richter Hans-Hermann Brinkmann hat mit Urteil vom 19.10.2016 die Klage der
Insolvenzverwalterin der Lehnhoff Bau Betriebsgesellschaft mbH gegen die Lüder
Unternehmensgruppe GmbH abgewiesen (Az. 5 O 77/16).
Hintergrund ist die Insolvenz der Klägerin, über deren Vermögen mit Beschluss des
Amtsgerichts Hildesheim vom 01.07.2014 das Insolvenzverfahren eröffnet worden war.
Nach den Feststellungen der Kammer hatte die Klägerin bis zu ihrer Insolvenz mehrere
Bauvorhaben auf dem Gelände des ehemaligen Städtischen Krankenhauses in
Hildesheim geführt und mit der Beklagten einen „Generalunternehmervertrag“ über den
Umbau der ehemaligen Haut- und der ehemaligen Dialyseklinik geschlossen.
Im weiteren Verlauf stellte die Beklagte der Klägerin in 2013/2014 Darlehen über
insgesamt 1 Mio. Euro zur Verfügung. Im Gegenzug soll die Klägerin
Werklohnforderungen in Höhe von rund 764.000,- € gegen Tochtergesellschaften der
Beklagten an die Beklagte abgetreten haben.
Die Klägerin hält diese Abtretungen aufgrund des sich bereits abzeichnenden
Insolvenzverfahrens im Zeitpunkt der Abtretung für unwirksam und will sie rückgängig
machen.
Die Kammer hat sich dieser Auffassung nicht angeschlossen. Die tatsächlichen
Rechtswirkungen der Abtretung seien erst nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens
eingetreten, weil die Klägerin im Rahmen der Abtretungsvereinbarung selbst zur
Erbringung weiterer Leistungen verpflichtet gewesen sei, namentlich zur Übergabe der
Gewährleistungsbürgschaften ihrer Nachunternehmer. In dieser Konstellation scheide
eine Rückgängigmachung der Abtretung aus.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Nr. 30/2016 / Felix Muntschick
Pressestelle
Kaiserstraße 60, 31134 Hildesheim
Tel.: (05121) 968-472
Fax: (05121) 968-218
www.landgericht-hildesheim.niedersachsen.de
E-Mail: LGHI-Verwaltungspoststelle@
justiz.niedersachsen.de
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Felix Muntschick
Pressesprecher
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